Kündigungsfrist und kündigung schreiben?
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Kündigungsfrist und kündigung schreiben?

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  #1  
Alt 12.01.2008, 14:48
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Jamie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Kündigungsfrist und kündigung schreiben?


Hallo habe zwei wichtige fragen.
wegen mobbing hat mein arzt mir vom arbeitsamt den antrag ausgefüllt für eine arbeitsaufgabe auf ärztlichen rat.
jetzt hab ich das problem das ich nicht aus dem arbeitsvertrag schlau werde wie lang die kündigungsfrist ist .im vertrag steht:
es gelten die tariflichen und ergänzend die gesetzlichen kündigungsfristen.im übrigen gelten die bestimmungen des lohn und rahmentariefvertrages für das gebäudereiniger-handwerk in den jeweils gültigen fassungen.wo kann ich jetzt herausfinden wie lang die frist ist?
Dann habe ich noch das problem das ich noch nie eine kündigung schreiben musste wie formuliere ich diese?habe auch noch 10 urlaubstage.
schon mal lieben dank für die hilfe gruß jamie

Geändert von Jamie (12.01.2008 um 14:51 Uhr)
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  #2  
Alt 12.01.2008, 15:33
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Kündige bitte nicht, bevor du mit der Agentur über deine Eigenkündigung gesprochen hast.

Also nicht kündigen, und dann das Attest bei der Agentur vorlegen, um eine Sperre abzuwenden, sondern erst mit der Agentur sprechen und anlässlich dieses Gespräches das Attest vorlegen und die Genehmigung für die Eigenkündigung erteilen lassen. Erst wenn du schriftlich (!) grünes Licht von der Agentur bekommen hast, kannst du gefahrlos kündigen.

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und ist formlos:

Hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Termin.

Bitte stellen Sie mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus.

Mit freundlichen Grüssen

Unterschrift


Zu der Kündigungsfrist kann ich keine Angaben machen, die müsstest du über die Gewerkschaft, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht oder auch über dein Personalbüro erfragen.

Die Kündigung muss nachweisbar zugestellt werden, entweder persönlich gegen Empfangsquittung (Unterschrift auf Kündigungskopie), per Gerichtsvollzieher oder mindestens Einschreiben mit Rückschein. Einschreiben mit Rückschein hat den Nachteil, dass man eine termingerechte Zustellung nicht beeinflussen kann, ausserdem kann die Annahme des Schreibens verweigert werden.

Die Urlaubstage kannst du während der Kündigungsfrist abfeiern oder nach Absprache mit deinem Chef auszahlen lassen, Auszahlung bedeutet aber in der Regel, dass sich das Finanzamt freut und nicht du.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 12.01.2008, 15:38
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Habe schon mit dem arbeitsamt gesprochen das geht klar.danke für die hilfe
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