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#1
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| Hallo, ich würde gerne meinen Arbeitsvertrag kündigen, nur ist mir die Frist nicht ganz klar. Ich arbeite seit über 10 Jahren in dem Unternehmen, habe meine Tätigkeit aber nach 3 Jahren geändert und bin in eine Tochtergesellschaft gewechselt, obwohl ich am exakt gleichen Platz sitzen geblieben bin. Allerdings habe ich einen neuen Vertrag unterschrieben - andere Firma anderer Tätigkeitsbereich. In dieser Firma arbeite ich nun knapp unter 8 Jahre. Ich habe vertraglich verlängerte Kündigungsfristen laut Gesetz. Unklar ist ob ich jetzt über 10 Jahre in der Firma bin und 4 Monate zum Monatsende habe oder 2 Monate, da noch unter 8 Jahre. Kann mir jemand helfen? Vielen Dank im Voraus |
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#2
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| Hallo, auch ich habe eine bzw zwei fragen. Ich will zum 1.3.2012 wechseln und habe eine Kündigungsfrist 2 Monate zum Monatsende d.h. ich muss bis zum 30.12.2011 Kündigen um 1.3.2012 einhalten zukönnen. Mein Problem ist das ich noch 3 Tage rest Urlaub habe ( schon umgerechtnet vom Jahresurlaub) aber mein Chef hat mir in Feb 10 Tage Urlaub freigeben. Was passiert jetzt mit diesem Urlaub wenn ich kündige. Er hatte mir ja freigeben? Kann ich darauf bestehen und 7 Tage Unbezahlter Urlaub oder einfach zum Arzt und einen gelben Zettel :-)) Bitte um hilfe |
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#3
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| Hallo HOST, ... was meinst du damit? Deine (Arbeitnehmer) gesetzliche Kündigungsfrist ändert sich dadurch nicht. @ Stuggi, ... dein anteiliger Jahresurlaub für ´12 beträgt 3 Tage, die kannst du beanspruchen. Bzgl. unbezahltem Urlaub oder einer Freistellung gilt es mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, was einen- wie du sagst "gelben Zettel" angeht, darüber solltest du nicht weiter nachdenken.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#4
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| ok aber wenn nichts bringt. also wenn mein Chef auf nichts eingeht. Und ich würde die Sache mit dem gelben Zettel machen. Was könnte mir hier passieren? |
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#5
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| Zitat:
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