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#1
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Hallo Leute,ich war vergangenes Jahr arbeitslos, um nicht in Harz4 zu fallen habe ich einen so genannten Knochenjob angenommen (Akkordlohn auf den Bau).Ich bin 45 Jahre alt und bereits 30 Jahre auf den Bau als Zimmermann. Nun habe ich durch den neuen Job starke Rückenprobleme bekommen und bin krank geschrieben. Während meiner Krankschreibung habe ich mich um einen neuen Job bemüht und auch einen gefunden. Nun meine Frage, wenn ich während meiner Krankschreibung kündige muss mein Arbeitgeber mir meine Krankenzeit als Kündigungsfrist akzeptieren? Ich bin noch in einer dreimonatigen Probezeit. Danke für eure Antwort Otto62 |
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#2
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| Hallo Otto, durch eine Krankschreibung verlängert sich deine Kündigungsfrist NICHT. D.h., wenn du beispielsweise jetzt eine Woche krankgeschrieben bist, hast du trotzdem nur eine Kündigungsfrist von zwei Wochen (Probezeit). Ggf. komst du auch früher aus dem Vertrag raus. Was steht denn da zum Thema Kündigungsfristen drin? LG Curly |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Curly_Berlin für den nützlichen Beitrag: | ||
otto62 (28.05.2008) | ||
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#3
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| Hallo Curly, danke für deine Antwort, in meinem Arbeitsvertrag steht das beide Seiten eine 14 tägige Kündigungsfrist einzuhalten haben. Nebenbei habe ich noch herausgefunden, dass ich bei einer Probezeit von 3 Monaten auch nur eine Kündigungsfrist von max. einer Woche habe, erst ab einer Probezeit von 6 Monaten sind 2 Wochen Kündigungsfrist drin. Da es im WWW viele, auch private Seiten gibt welche sich mit dem Thema Kündigung beschäftigen kann ich auch nicht sagen ob meine Information von dieser Seite (Deutsches Arbeitsrecht - Kündigung) gesetzlich korrekt ist. LG Otto |
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