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#1
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| Hallo ihr Lieben, ich habe folgendes Problem: Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und arbeite für eine Produktionsfirma über diese Zeitarbeitsfirma. Zur Vorgeschichte: Ich habe am 4.7. eine E-Mail von meiner Zeitarbeitsfirma erhalten, dass Sie mir leider die Kündigung ausschreiben mussten, welche per Post an meine alte Adresse unterwegs sei. Schlecht ist nur, dass ich dort schon seit dem 1.3. nicht mehr wohne, und dies auch schon mehrfach per E-Mail der Firma mitgeteilt habe. Auch der Nachsendeauftrag hat nichts geholfen, denn die Kündigung wurde persönlich eingeworfen, was ich erfahren habe, als ich am 30.07. zur Zeitarbeitsfirma hingegangen bin und nachgefragt habe. So nun zur eigentlichen Frage: In der Kündigung (die ich mir als Kopie bei meinem Besuch am 30.07 aushändigen lassen habe) steht drin, dass Sie mich "fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt" kündigen. Und da stellt sich mir die Frage, was ist der nächstmögliche Zeitpunkt??? Im Arbeitsvertrag steht: "Das Arbeitsverhältnis kann zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden". Für mich würde das also bedeuten, ich habe am 4.7. per E-Mail von meiner Kündigung erfahren. Da ja erst zum 15. gekündigt werden kann, heißt das, dass ich am dem 15.07. vier Wochen drauf rechnen muss, somit wäre mein letzter Arbeitstag der 15.08.09. Oder heißt es aber folgendes: Ich habe die tatsächliche Kündigung ja erst am 30.07.09 in den Händen gehalten und schriftlich direkt vor Ort bestätigt. Also zählt es ab da, also zum Monatsende, also wäre mein letzter Arbeitstag der 31.08.2009. Ganz komisch ist nämlich, dass mir die Zeitarbeitsfirma sagt, dass ich bereits zum 31.07. dort nicht mehr unter Vertrag stehe. Somit ist heute mein erster Tag der Arbeitslosigkeit Ich würde gerne einfach wissen, wie ihr die ganze Situation einschätzt. Nicht dass ich völlig falsch liege und wirklich am Freitag mein letzer Arbeitstag war. 1000-Dank für schnelle Hilfe im Voraus!!! Geändert von hellooooo (03.08.2009 um 14:35 Uhr) |
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#2
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| Hi hellooooo, wenn du nachweisen kannst, dass Du die Firma über Deinen Umzug informiert hast, stehen für Dich die Karten gut. Eine Kündigung gilt dann als zugegangen, wenn sie in Deinem Zugangsbereich gelangt. Dazu gehören die persönliche Übergabe und der private Briefkasten Deiner Wohnstätte. Demnach hast Du erst am 30. Juli von der Kündigung erfahren und ab dann gelten die vier Wochen bis zum 15. bzw. Monatsende. Vorausgesetzt, Du kannst nachweisen, dass der Fehler mit der alten Adresse bei Deinem Arbeitgeber liegt. Dass Du schon vorher telefonisch oder per Email von der Kündigung erfahren hast, ist vollkommen irrelevant, weil eine Kündigung der Schriftform bedarf (§ 623 BGB). Die elektronische Kündigung ist ausdrücklich ausgeschlossen, d.h. weder Fax, Email oder SMS sind gültig. Darauf kannst Du Dich ruhig berufen! Trotz alledem ist die jetzt ausgesprochene Kündigung gültig und Du bist ab nächsten Monat (September) arbeitslos. Wende Dich sofort an die Agentur für Arbeit, damit Du keine weiteren Nachteile erleidest. LG Bernd
__________________ Es gibt immer eine Lösung - vielleicht nicht eine, die Dir gefällt, aber eine, die Dir hilft! |
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hellooooo (03.08.2009) | ||
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#3
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| Hallo Bernd, vielen lieben Dank, für die schnelle Hilfe!!! Eindeutig ist für mich noch nicht dieses "zum 15. oder Monatsende"... In meinem Fall würde es bedeuten, dass ich bis 31.08. dort beschäftigt wäre, und nicht bis zum 30.08., richtig? Und ja, ich habe mehrere Nachweise über die Übermittlung der neuen Adresse! Ich habe mind. 2 E-Mails geschrieben! Einmal an eine Person, die dort nicht mehr beschäftigt ist und einmal an einen allg. Verteiler der Firma. Somit müsste die neue Adresse auf jeden Fall angekommen sein. Die Firma hat mir auch meine Urlaubszettel an die neue Adresse geschickt, nur nicht die Kündigung. Und als ich am 30.7. dort war, haben sie gesagt, sie dachten das wäre nur eine vorübergehende Anschrift. Keine Ahnung was die dort denken... oder ob überhaupt |
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#4
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| Hi hellooooo, ja, richtig: Da der August 31 Tage hat, ist Monatsende und damit letzter Arbeitstag der 31. August. LG Bernd
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hellooooo (03.08.2009) | ||
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#5
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| Hallo Bernd, ich muss echt nochmal **** fragen - sorry!!! Wie wird das denn gerechnet mit dem 15. oder Monatsende? Wird es ab Zustellungsdatum der Kündigung gerechnet oder wird dies zum tätsächlichen Ende der Arbeit gerechnet? Also ich meine: 1. Zustellung der Kündigung 30.07 -> lt. Vertrag zum Monatsende also -> 31.07. und ab da 4 Wochen also -> 31.08. Oder: 2. Zustellung der Kündigung 30.07. -> ab da 4 Wochen also -> 30.08. plus lt. Vertrag zum Monatsende also -> 31.08.09 Ich meine in meinem Fall jetzt nicht wirklich ausschlaggebend, aber ich würde es gerne mal verstehen, denn kompliziert wird es mit dem 15. finde ich. Ich will nochmal ein Bsp. meiner vielleicht zu komplizierten Denke geben ![]() 1. Zustellung der Kündigung 4.07 -> lt. Vertrag zum 15. des Monats möglich also -> 15.07. und ab da 4 Wochen also -> 15.08.09 Oder 2. Zustellung der Kündigung 4.7. -> ab da 4 Wochen also -> 04.08. plus lt. Vertrag zum 15. des Monats also -> 15.08.09 |
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#6
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| Hi hellooooo, es ist etwas einfacher als Du denkst. Du musst nur von der anderen Seite aus rechnen. Also: Im Gesetz ist der letzte Arbeitstag beschrieben. Der 15. bzw. der Monatsletzte ist also der letzte Arbeitstag. Wenn man Dich kündigen will oder Du selbst kündigen möchtest, ist das der Ausgangspunkt für alle Berechnungen. Beispiel: Du willst kündigen, weil Du am 1. Dezember einen neuen Job hast. Der letzte Arbeitstag bei Deinem alten Arbeitgeber wäre also der 30. November. Spätestens vier Wochen vor diesem Termin musst Du die Kündigung einreichen, in diesem Jahr wäre dies 2. November. Natürlich kannst Du die Kündigung auch vorher abgeben. Wichtig: Es zählt der Zugang beim Arbeitgeber und Du musst schriftlich kündigen. Der Arbeitgeber muss genauso vorgehen, wenn er Dich zum 30. November (= letzter Arbeitstag) kündigen möchte, musst Du spätestens am 2. November die Kündigung in den Händen halten. Mit dem 15. funktioniert es genauso. Du willst am 16. November einen neuen Job antreten, also 15. November ist der letzte Arbeitstag. 4 Wochen vorher wäre der 18. Oktober als letzter Abgabetermin. In diesem Jahr ist Vorsicht geraten, denn der 18. Oktober ist ein Sonntag und damit in der Regel frei. Da der Zugang zählt, müsste die Kündigung spätestens am 16. Oktober abgegeben werden. Alles klar? LG Bernd
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#7
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| Hallo Bernd, vielen Dank für die Info! Ich war gestern nochmal dort und da hieß es, die Kündigung wurde am 3.7. unter Zeugen in den Briefkasten der alten Wohnung eingeworfen. Dh. 3.7. + 4 Wochen wären dann der 31.7. und somit ist die Kündigung wirksam. Aber jetzt hat sich sowieso noch was anderes ergeben und somit wurde die Kündigung zurückgenommen ![]() Vielen lieben Dank nochmal für die schnelle Hilfe! |
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