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#1
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| Hallo, bin ein Jahr "befristet" mit Arbeitsvertrag in einem Pflegeheim beschäftigt gewesen und danach in ein unbefristetes Verhältnis ohne weiteren Vertrag übergegangen, nun schon 2 Jahre dort tätig. Da ich nur meinen Vertrag für die Befristung von einem Jahr vorliegen habe, weiß ich nicht, welche Kündigungsfristen nun für mich gelten. In meinem Arbeitsvertrag für das erste Jahr steht "auf betimmte Zeit befristet und endet am XY-Datum ohne deass es einer Kündigung bedarf". Nun, eine Kündigung beiderseits erfolgte nicht und das Arbeitsverhältnis ging laut Rechtssprechung automatisch in einen "unbefristeten" Vertrag über. Zur "Kündigung" steht in diesem einzigen Vertrag folgendes: § 13 Kündigung Der Arbeitsvertrag kann von beiden Seiten gemäß dem BGB geregelten Fristen gekündigt werden. Die Verlängerung der Kündigungsfrist durch gesetzliche Regelungen wegen Betriebszugehörigkeit gilt auch für Kündigung des Arbeitnehmers gegenüer dem Arbeitgeber. Nun, welches Kündigungsfrist gilt dann nun für mich????? Ich bin mittlerweile genau 1 Jahr und 9 Monate dort beschäftigt, wobei davon das eine Jahr "befristet" war. Sind es 4 Wochen zum Monatsende oder muß ich auch berücksichtigen, innerhalb des Quartals rechtzeitig zu kündigen mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende? Diese Floskel hatte ja in dem "befristeten" Vertrag gestanden, der bislang auch nur so vorliegt, obwohl ich nun ein "unbefristetes" Arbeitsverhältnis habe. Gilt der Vertrag so nun weiter für mich, ohne, dass ich einen neuen erhalten habe? Lieben Dank an Alle im voraus für etwaige Antworten |
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#2
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| Hallo Wissbegierig, Zitat:
Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu derWolf für den nützlichen Beitrag: | ||
Wissbegierig (30.03.2009) | ||
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