Kündigungsfristen
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Kündigungsfristen

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  #1  
Alt 30.09.2008, 16:01
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su-bee befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Kündigungsfristen


Hallo,
Mein bisheriger Betrieb zieht um, ich will aber nicht mit da ich täglich über 4 Stunden unterwegs wär. Man hat mir einen Aufhebungsvertrag angeboten, ich wollte aber eine Änderungskündigung weil in meinem Arbeitsvertrag genau festgelegt ist, sogar mit Hausnummer, wo ich arbeite.
Eine Änderungskündigung will man mir nicht geben weil ich nicht wirklich kündbar bin - über 50 über 25 Jahre Betriebszugehörigkeit.
Mir wurde jetzt gesagt dass die einzuhaltende Kündigungsfrist bei einer Änderungkündigung 9 Monate wär. ???? Lt. Manteltarifvertrag für das Versicherungsgewerbe finde ich max. 7 Monate.
Ich erinner mich aber an etwas mit 9 Monaten. Kann es sein dass vor Jahren, als die Kündigungsfristen allgemein gelockert wurden, die Höchstfrist von 9 auf 7 Monate zurück gegangen ist ??? Oder sind im Versicherungsgewerbe wirklich 9 Monate ?(
In der letzten Betriebsvereinbarung - von 1994 - habe ich nichts über Kündigungsfristen gefunden.

Grüsse
su-bee

Geändert von Franky (22.02.2012 um 10:32 Uhr)
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  #2  
Alt 30.09.2008, 20:22
Benutzerbild von derWolf
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Hallo und herzlich willkommen Su-Bee,

... vielleicht stehe ich gerade auf der Leitung- aber ich verstehe nicht was du mit einer Änderungskündigung willst bzw. welchen Nutzen du für dich, gegenüber einem Aufhebungsvertrag, darin siehst!?!

An eine Neunmonatsfrist kann ich mich gerade auch nicht erinnern, es ist aber davon auszugehen dass diese, falls sie jemals für dich galt, nochimmer relevant ist.

Besteht für dich eigentlich die Möglichkeit deiner Tätigkeit über ein Homeffice, bei entsprechender technischer Ausstattung, gerecht zu werden?

Wolf



Zitat:
Zitat von su-bee Beitrag anzeigen
Hallo,
Mein bisheriger Betrieb zieht um, ich will aber nicht mit da ich täglich über 4 Stunden unterwegs wär. Man hat mir einen Aufhebungsvertrag angeboten, ich wollte aber eine Änderungskündigung weil in meinem Arbeitsvertrag genau festgelegt ist, sogar mit Hausnummer, wo ich arbeite.
Eine Änderungskündigung will man mir nicht geben weil ich nicht wirklich kündbar bin - über 50 über 25 Jahre Betriebszugehörigkeit.
Mir wurde jetzt gesagt dass die einzuhaltende Kündigungsfrist bei einer Änderungkündigung 9 Monate wär. ???? Lt. Manteltarifvertrag für das Versicherungsgewerbe finde ich max. 7 Monate.
Ich erinner mich aber an etwas mit 9 Monaten. Kann es sein dass vor Jahren, als die Kündigungsfristen allgemein gelockert wurden, die Höchstfrist von 9 auf 7 Monate zurück gegangen ist ??? Oder sind im Versicherungsgewerbe wirklich 9 Monate ?(
In der letzten Betriebsvereinbarung - von 1994 - habe ich nichts über Kündigungsfristen gefunden.

Grüsse
su-bee
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #3  
Alt 16.10.2008, 12:35
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su-bee befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Den Aufhebungsvertrag wollte ich nicht, weil nach meiner oberflächlichen Recherche eine Sperrzeit von 1 Jahr war - ohne Einhaltung von Kündigungsfristen. Ich habe den mittlerweile von einem Anwalt prüfen lassen und heute den Bescheid bekommen, dass ich ihn nicht annehmen sollte.

OK, wenn das was früher war auch heute noch gilt, dann hab ich wohl 9 Monate.

Danke
su-bee
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