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#1
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| Hallo Liebe Community, bin total verunsichert, hab ab 01.03. einen neuen Job den ich antreten kann, bin von einer gesetzlichen Frist nach § 622 von 4 Wochen ausgegangen, nun der Schock in meinem aktuellen Arbeitsvertrag steht, Zitat: Das Arbeitsverhältnis kann nach der Probezeit mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Monatsende beiderseits gekündigt werden. Heißt dass jetzt ich komm so schnell nicht aus dem Vertrag raus???????? HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! |
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#2
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| hat wirklich niemand ne idee ??? |
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#3
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| Thunderclap, dein Arbeitsvertrag enthält eine nicht unübliche, für beide Seiten bindende Kündigungsfrist. Sprich mit deinem NochArbeitgeber, vielleicht geht er auf eine einvernehmliche Trennung mittels Aufhebungsvertrag ein. Sollte er darauf jedoch nicht eingehen dann hast du ein Problem...
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. Geändert von derWolf (18.01.2012 um 14:33 Uhr) |
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Thunderclap666 (18.01.2012) | ||
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#4
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| danke für die Antwort, ich hab ihm jetzt die Kündigung nach & 622 BGB gegeben er hat schon angedeutet dass im Arbeitsvertrag was anderes steht, ist aber auch darauf eingegangen dass wir das Arbeitsverhältnis mittels Aufhebungsvertrag lösen können jedoch nicht auf die von mir gesetzte Frist! Mein neuer Arbeitsvertrag würde ab 01.03. tragen. jetzt hab ich natürlich Furcht dass ich den nicht rechtzeitig antreten kann, weil er eben auch erwähnte dass er mir morgen offiziell dazu Bescheid gibt. Kann man hier nach § 307 BGB vorgehen? |
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#5
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| Hallo Thunderclap, ... quatsch. Du hast einen Vertrag unterschrieben, jetzt musst du ihn eben einhalten. Wenn man dich vorzeit da rauslässt, dann freiwillig, einen Anspruch darauf hast du nicht. Punkt, Aus, Ende. Warte mal ab was dir den NochChef morgen mitteilt und melde dich dann wieder.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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Thunderclap666 (18.01.2012) | ||
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#6
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| ich werde dich auf jedenfall auf dem laufenden halten, ich blicke positiv auch wenn ich innerlich hin und hergerissen bin |
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#7
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| So Hallo Wolf, hab jetzt mit meinen nochCHEF gesprochen ich komme aus dem Arbeitsvertrag am 29.02. raus so dass ich ungehindert zum 01.03. meine neue Arbeit antreten kann. JIIIIPPPPIIIIIIEEEEE danke nochmal für deine Unterstützung ! |
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