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#1
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| hallo, da draußen ! meine frage ist sicherlich für viele interessant: in unserem Landkreis sind dieser tage gut 1000 leih-arbeitnehmer entlassen worden. der ein oder andere vielleicht so wie ich in der probezeit! ich bin von hartz IV gehetzt zu einem leiharbeiterverein gegangen. gearbeitet habe ich gerade mal 17 tage. letzten freitag habe ich meine kündigung erhalten; wirksam ab gestern. also mehr oder weniger fristlos. nach dem arbeitsvertrag ist die kündigung in der probezeit während der ersten zwei wochen nur einen werktag. da ich aber etwas mehr als zwei wochen beschäftigt war sollte für mich gelten, daß "bis zum Ende des ersten Monats = zwei werktage" gilt. aber das soll nicht mein thema sein ! meine frage ist, ob die massenweise berufung auf kündigung ohne besondere angabe eines kündigungsgrundes nicht rechtsmißbräuchlich ist. hintergrund ist ja, daß der Auftrag abgearbeitet war und die entleiherfirma einfach keinen neuen auftraggeber hat. damit trage ich, bzw. alle leiharbeiter das risiko des Arbeitgebers. andererseits jedoch soll die probearbeitszeit nicht dazu dienen dem arbeitgeber sein ureigenstes risiko von genügend aufträgen abzunehmen, sondern es soll ein anreiz sein, daß arbeitgeber einen arbeitnehmer einstellen, sich ansehen ob der arbeitnehmer korrekt arbeitet und in den betrieb paßt, ohne das gleich ein dauerhaftes beschäftigungsverhältnis (an dem viele arbeitgeber kein interesse haben) beginnt. wenn nicht das kostenrisiko wäre, würde ich versuchen diese frage mal von einem gericht klären zu lassen. ich sehe da einen millionenfachen mißbrauch durch die leiharbeitsfirmen. nun habe ich schon ein gewisses maß an einsicht in die rechtsproblematik, aber mit dem normalen menschenverstand allein kommen wir heute auch nicht mehr zurecht, zu weit hat sich gesetzgebuch und rechtsprechung vom boden abgehoben, das liegt an den umständen unserer zeit. wer hat zeit, muße und hirnschmalz sich hierzu mal gedanken zu machen und dem forum kundzutun; ich meine daß die menge an leih-knechten es schon rechtfertigen würde, wenn sich einige fähige leute mal daran machen diesen menschenschindern mal die grenzen aufzuzeigen. lg, dieter |
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#2
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| Hallo Dieter, deine Worte sprechen mir und mit Sicherheit allen Leiharbeitern aus dem Herzen. Mir erging es fast ähnlich. Man freut sich nach HARTZ IV etwas gefunden zu haben und dann das aus. Ich hab in einer Wäscherei gearbeitet, wo man sich einen Sch.... darum macht, wie z.Bsp. bei der Frage:Wieviel an Gewicht darf eine Frau heben? Interessiert nicht, entweder du machst es oder darfst wieder gehen. Ich hab die schwere Arbeit gemacht, am Tag so zwischen 20-30kg mehrmals gehoben und das Ergebnis: Bandscheibe, Krank und nun Kündigung (in der Probezeit) Und die Ironie dabei ist, ich hatte vor vielen Jahren den Beruf in einer Wäscherei sogar gelernt, die Qualifikation dazu: uninteressant, denn da müßte eigentlich nach Recht auch die Bezahlung einsetzen. Stellt sich die Frage: Wo soll man ansetzen, vorallem wenn man einen langwierigen Prozeß beim Arbeitsgericht durchführen muß und soll?. Denn sowas hatte ich auch vor 4Jahren, wegen Mopping (weil ich eine Ossi bin). Ich ging bei dem Prozeß (Abschluß dazu war dieses Jahr im April) leer aus. Auch jetzt fordert die ARGE einen Prozeß, wegen unzulässiger Kündigung, wie auch Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften in Bezug auf zumutbare Hebetätigkeiten bei Frauen. Ja, ich bin sehr dafür das System der Leihfirmen nach Gesetz zu durchleuchten. Ob es was bringt, weiß leider aber keiner. Denn, wer über eine ZA eine Arbeit bekommt, ist froh und hält bei noch sovielen Verstößen gegen die MA seinen Mund, aus Angst nicht den Job zu verlieren. In diesem Sinne einen schönen Gruß an dich und alle anderen! Laho |
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