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#1
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| Hallo an alle! Mein Chef hat mir gestern aus "betrieblichen Gründen" gekündigt. Das heißt, ich kam auf Arbeit und wurde damit konfrontiert. Und ich sollte meine Kündigung unterschreiben - was ich natürlich nicht getan habe aus einfachen Grund einer evt. ALG-Sperre. Daraufhin äußerte er sich mir gegenüber dass ich die Kündigung unterschreiben oder eine negative Beurteilung bekommen kann. Für mich war das Erpressung und habe nur gesagt dass ich nochmal vorbeikommen werde (was allerdings schwierig wird, da er mir untersagt hat, das Büro der Firma zu betreten). Nachdem ich mich zu Hause etwas belesen hatte, stellte ich fest, dass die Kündigung (auf die ich einen kurzen Blick werfen konnte als sie vor mir lag) nur durch ihn unterzeichnet war. Da es aber ein kleiner Betrieb (unter 10 Leute) mit der Gesellschaftsform einer GmbH (mit 2 eingetragenen Gesellschaftern) ist, müssten doch - nachdem was ich im Internet gelesen habe - beide Gesellschafter die Kündigung unterschreiben, damit sie rechtwirksam ist, oder? Da die Stelle über die Arbeitsagentur gefördert wurde, wurde die entsprechende Bearbeiterin - noch BEVOR ich selbst etwas von der eigentlichen Kündigung erfuhr - darüber informiert. Unabhängig davon, dass ein Teil der Förderung zurückgezahlt werden muss (was mir jetzt so ziemlich egal sein kann) schwebe ich nun in der Luft... über den zweiten Gesellschafter habe erfahren, dass ich bis zum 20. d. Monats "beurlaubt" bin (ich nehme an, ich wurde freigestellt), habe aber keine schriftliche Kündigung vorliegen und keine Ahnung wie ich weiter vorgehen soll... mir schwebt vor, mich bei der entsprechenden Sachbearbeiterin, wo die Meldung meiner Kündigung erfolgt ist vorbei zu schauen und mich zu informieren wie ich weiter verfahren soll. Ich hoffe, jemand kann irgendwas zu meinem Problem sagen... Geändert von admin (22.02.2012 um 09:17 Uhr) Grund: Angabe spezifiert |
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#2
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__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Zitat:
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#4
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| Du musst den Zugang der Kündigung nicht quittieren. Ich denke aber, dass der Zugang erfolgt ist und dass du jetzt die Formalien hinsichtlich der Arbeitslosmeldung erfüllen musst. Achte bitte auf dein Arbeitszeugnis. Kann das sein, dass das Arbeitsverhältnis glücklos und spannungsgeladen war?
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#5
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| Also muss ich die Kündigung jetzt so hinnehmen... ich frage nur, weil ich darauf gestoßen bin: Kündigung durch einen Geschäftsführer. Also muss ich jetzt zum Arbeitsamt gehen - ohne schriftliche Kündigung und mich arbeitslos melden. Ein weiterer Punkt ist ja, dass ich lediglich bis 20. des Monats frei gestellt bin, aber die Kündigung erst zum 31.01.2012 erfolgt. Fraglich ist ja, ob ich widerruflich oder unwiderruflich freigestellt bin. Das mit dem Arbeitszeugnis kann ich jetzt schon herauf beschwören, dass er mir irgendwelche negativen Sachen unterjubelt, wo ich mir nichts vorzuwerfen habe. Sollte dies so geschehen, werde ich im Gegenzug rechtliche Mittel ergreifen müssen... Das Arbeitsverhältnis an sich war eigentlich nicht so wie von dir beschrieben, ich habe mich wie gesagt mit dem anderen Chef (Gesellschafter) super verstanden und auch mit den anderen Kollegen. Der Einzige, der immer Probleme machte war der Chef, der mich jetzt gekündigt hat. Beide Gesellschafter sind sich nicht grün und die Kollegen denken ebenso. Leider hängen die Existenzen aller anderen mit dran, sodass sich diese verzwickte Situation ergibt. |
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#6
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| Wenn hier mehrere Baustellen aufgerissen wurden,würde ich empfehlen, dass du dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wendest. Da hier ein gefördertes Arbeitsberhältnis vorliegt, muss man alle Formalien beachten, also auch die Unterschrift beteiligter Geschäftsführer. Ich würde auch Kontakt mit der Stelle aufnehmen, von der das Arbeitsverhältnis gefördert wurde, und das weitere Vorgehen besprechen. Das ist wieder mal so ein Fall, wo der Arbeitnehmer alles ausbaden darf ...
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Counselor für den nützlichen Beitrag: | ||
MaJa (05.01.2012) | ||
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#7
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| So, ich habe mir heute meine Kündigung abgeholt. Datiert ist sie auf den 04.01.2012 und mein Arbeitsverhältnis endet am 20.12.2012 aus "wirtschaftlichen Gründen". Fazit: Gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten & es hat nur ein Geschäftsführer unterschrieben. Bin mal gespannt was das Arbeitsamt dazu am Montag sagt... |