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#1
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| Hallo, wie mache ich es nun am besten? Muss ich schriftlich kündigen? Ich möchte gerne bis zum 31. Januar 2010 kündigen da ich eine neue Stelle ab 01.02.2010 habe. Zu welchem Datum muss ich kündigen wenn ich unter 2 Jahre lang beschäftigt war. Ich habe noch ca. 600 Überstunden sowie 30 Tage oder mehr Urlaub. Steht mir das alles noch zu? Vielen Dank! |
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#2
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| Hi, lies doch mal deinen Arbeitsvertrag, wie die Kündigungsfrist ist. Bei Überstunden ebenfalls...bei manchen ist es mit dem Gehalt des Monates abgegolten!!! Daher aufpassen, daß man es nicht zuviel verschenkt. Urlaubsanspruch steht dir zu und wird meist nicht ausbezahlt...also, müßtest demnächst in Anspruch nehmen. soviel von mir. Gruß Liane |
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#3
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| Habe jetzt mal nocheinmal reingeschaut, oben steht: Nach Ablauf der Probezeit gelden die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Unten steht: Nach Ablauf der Probezeit gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende ... Was denn nun? |
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#4
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| ich glaub, in der Probezeit meist 14 Tage und kann ohne Begründung gegenseitig gekündigt werden... Nun, zu deinem bestehenden unbefristeten Vertrag steht von 3 Monaten...was da passieren kann, weiß ich nicht, vielleicht Gehaltsentzug??? ich weiß aber nicht... Hoffe, daß die Experten dir schnell raten können. Selber hatte auch mal 3 Monate zum Quartalende! ganz schön heftig lange, aber kam mir zugute, daß der AG länger mir mit Lohn zahlen mußte, ehe ich in ALG- Zeit ging. Und was steht bei Überstunden? Wird diese bezahlt? Der AG ist nicht pflichtig auszubezahlen müssen. Alles Gute! Liane |
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#5
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| Also nach Probezeit meine ich 6 Monate. Also ist es egal ob es einmal so drinsteht und einmal so??? Nach Ablauf der Probezeit gelden die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Nach Ablauf der Probezeit gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende ... Meiner Meinung könnte dann ja jeder beliebig viele konstilationen in den Vertrag aufnehmen und sich dann das rauspicken was ihm am besten gefällt ... Zu der Kündigung steht zu den Überstunden nichts nur weiter hinten steht folgendes: Die darüber hinaus geleisteten Arbeiten werden auf einen Zeitarbeitskonto gesammelt. Die darf angesammelten Stunden können ab 100 Stunden nach Bedarf abgefeiert oder ausbezahlt werden. Beitrag bearbeiten/löschen |
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#6
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| Zitat:
Zitat:
Zitat:
VG Liane |
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#7
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| Anaconda, wenn ich dich recht verstehe gilt hier die gesetzliche Kündigungsfrist die da lautet: § 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#8
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| @ derWolf: Bist Du Dir da sicher? Darunter steht ja noch dieser in die irre führende Satz: Nach Ablauf der Probezeit gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende ... |
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#9
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| Na, da hat der AG selber festgelegt...er mußt ja nicht unbedingt nach gesetzlichen Paragraphen gehen...daher ist es erlaubt, was er selber gesetzt hat! |
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#10
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| Ist es möglich den Urlaub in anspruch zu nehmen und trotz 3 Monate Kündigungsfrist die neue Stelle am 01.02.2010 warzunehmen und somit kurzfristig 2 Arbeitgeber zu haben? |
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