Meine Kündigung .. Kündigungsfrist, Urlaub, Überstunden
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Meine Kündigung .. Kündigungsfrist, Urlaub, Überstunden

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  #1  
Alt 06.12.2009, 13:05
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Frage Meine Kündigung .. Kündigungsfrist, Urlaub, Überstunden


Hallo,

wie mache ich es nun am besten?
Muss ich schriftlich kündigen?

Ich möchte gerne bis zum 31. Januar 2010 kündigen da ich eine neue Stelle ab 01.02.2010 habe.

Zu welchem Datum muss ich kündigen wenn ich unter 2 Jahre lang beschäftigt war.

Ich habe noch ca. 600 Überstunden sowie 30 Tage oder mehr Urlaub.
Steht mir das alles noch zu?

Vielen Dank!
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  #2  
Alt 06.12.2009, 16:04
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Hi,

lies doch mal deinen Arbeitsvertrag, wie die Kündigungsfrist ist.
Bei Überstunden ebenfalls...bei manchen ist es mit dem Gehalt des Monates abgegolten!!! Daher aufpassen, daß man es nicht zuviel verschenkt.
Urlaubsanspruch steht dir zu und wird meist nicht ausbezahlt...also, müßtest demnächst in Anspruch nehmen.

soviel von mir.

Gruß Liane
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  #3  
Alt 06.12.2009, 16:18
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Habe jetzt mal nocheinmal reingeschaut, oben steht:

Nach Ablauf der Probezeit gelden die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Unten steht:

Nach Ablauf der Probezeit gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende ...

Was denn nun?
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  #4  
Alt 06.12.2009, 16:51
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ich glaub, in der Probezeit meist 14 Tage und kann ohne Begründung gegenseitig gekündigt werden...

Nun, zu deinem bestehenden unbefristeten Vertrag steht von 3 Monaten...was da passieren kann, weiß ich nicht, vielleicht Gehaltsentzug??? ich weiß aber nicht... Hoffe, daß die Experten dir schnell raten können.
Selber hatte auch mal 3 Monate zum Quartalende! ganz schön heftig lange, aber kam mir zugute, daß der AG länger mir mit Lohn zahlen mußte, ehe ich in ALG- Zeit ging.

Und was steht bei Überstunden? Wird diese bezahlt?
Der AG ist nicht pflichtig auszubezahlen müssen.

Alles Gute!

Liane
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  #5  
Alt 06.12.2009, 16:55
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Also nach Probezeit meine ich 6 Monate.

Also ist es egal ob es einmal so drinsteht und einmal so???

Nach Ablauf der Probezeit gelden die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Nach Ablauf der Probezeit gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende ...

Meiner Meinung könnte dann ja jeder beliebig viele konstilationen in den Vertrag aufnehmen und sich dann das rauspicken was ihm am besten gefällt ...


Zu der Kündigung steht zu den Überstunden nichts nur weiter hinten steht folgendes:

Die darüber hinaus geleisteten Arbeiten werden auf einen Zeitarbeitskonto gesammelt. Die darf angesammelten Stunden können ab 100 Stunden nach Bedarf abgefeiert oder ausbezahlt werden.
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  #6  
Alt 06.12.2009, 17:07
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Zitat:
Zitat von Anaconda55 Beitrag anzeigen
Nach Ablauf der Probezeit gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende ...
und zum 1.2.2010 müßtest du zum 31.10.2009 Kündigungschreiben gemacht haben...ich denke mal, daß der AG in deinem Weggehen einen Verlust hat und so schnell neu besetzen bzw. neu einarbeiten lassen Zeit braucht. Nicht daß du als Strafe mit Lohnentzug hast???

Zitat:
Meiner Meinung könnte dann ja jeder beliebig viele konstilationen in den Vertrag aufnehmen und sich dann das rauspicken was ihm am besten gefällt ...
..jeder AG kann beliebig aufsetzen, aber feste Kündigungsfrist ist meist 14 Tage vorm Monatsende, las ich mal...oder es hat mit A-Amt zu tun, da man bei Meldung mindesten 3 Monate melden muß. Bin mir nicht sicher.

Zitat:
Zu der Kündigung steht zu den Überstunden nichts nur weiter hinten steht folgendes:
Die darüber hinaus geleisteten Arbeiten werden auf einen Zeitarbeitskonto gesammelt. Die darf angesammelten Stunden können ab 100 Stunden nach Bedarf abgefeiert oder ausbezahlt werden.
Dannn hast du Glück,daß deine 500h ausbezahlt werden muß, denn mit Absetzen der Zeit geht ja garnicht mehr, wenn du noch Urlaubsanspruch hast...hm...schwierig.

VG Liane
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  #7  
Alt 06.12.2009, 17:45
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Anaconda, wenn ich dich recht verstehe gilt hier die gesetzliche Kündigungsfrist die da lautet:

§ 622 BGB
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #8  
Alt 06.12.2009, 17:49
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@ derWolf:

Bist Du Dir da sicher?

Darunter steht ja noch dieser in die irre führende Satz:

Nach Ablauf der Probezeit gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende ...
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  #9  
Alt 06.12.2009, 18:00
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Zitat:
Zitat von Anaconda55 Beitrag anzeigen
@ derWolf:

Bist Du Dir da sicher?

Darunter steht ja noch dieser in die irre führende Satz:

Nach Ablauf der Probezeit gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende ...
Na, da hat der AG selber festgelegt...er mußt ja nicht unbedingt nach gesetzlichen Paragraphen gehen...daher ist es erlaubt, was er selber gesetzt hat!
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  #10  
Alt 06.12.2009, 18:22
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Ist es möglich den Urlaub in anspruch zu nehmen und trotz 3 Monate Kündigungsfrist die neue Stelle am 01.02.2010 warzunehmen und somit kurzfristig 2 Arbeitgeber zu haben?
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