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#1
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| Hallo liebe Forummitglieder, mir wurde am Freitag, 27.06., gekündigt - zum 30.09. Also noch genug Zeit. Reicht es, wenn ich mich nächsten Di, 1.7., arbeitslos melde? Habe morgen nämlich schon ein Vorstellungsgespräch und die Fahrerei wäre etwas lästig... Vielen Dank für eine schnelle Antwort!
__________________ Die Antwort "Hast du schon gegoogelt?" ist in einem Forum nicht hilfreich! |
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#2
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| Du meldest dich bitte sofort allerspätestens morgen, 30.06.2008, arbeitslos. Begründung: § 37 b SGB III http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rbeitsuche.pdf Sorgfältig durchlesen! Arbeitslosigkeit droht - www.arbeitsagentur.de Wenn du dich nicht morgen meldest, sondern später, wirst du bei Bezug von ALG I einmalig mit einer einwöchigen Leistungssperre belegt, d.h., du verlierst einmalig ca. 1/4 deiner monatlichen ALG I - Unterstützung. Nonte's Breviarium :-)
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Vielen Dank für die Antwort. Laut dem PDF hat man aber drei Werktage (siehe Beispiel) Zeit, um sich arbeitslos zu melden. Da die Kündigung Freitagabend war, hätte ich doch bis Dienstagabend Zeit oder nicht?
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#4
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| Nein. Zählweise sieht so aus: Freitag Kündigung Samstag Uhr läuft Sonntag Uhr läuft Montag Uhr läuft Dienstag Sanktion Die missverständliche Regelung ist die Hauptursache aller gegen Arbeitslose verhängter Sanktionsmassnahmen und spült den Agenturen Millionenbeträge in die Kassen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Guten Morgen, alles in Ordnung: Habe grad bei der Arbeitsagentur angerufen und die haben telefonisch aufgenommen, dass ich mich arbeitslos gemeldet habe. Nun rufen sie mich nächste Woche zurück, um alles Weitere zu besprechen. Ich brauche also vorerst nicht persönlich hinkommen und kann heute ganz entspannt zum Vorstellungsgespräch gehen. Trotzdem danke für die Eindringlichkeit deiner Antwort. Finde ich wirklich missverständlich, dass alle Tage gelten. Und nicht nur die Werktage. Viele Grüße + einen schönen Wochenstart
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