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| Hallo, liebe Kollegen, nun habe ich auch ein Problem, mit dem ich grad nicht zurecht komme. Mein Arbeitgeber hat versucht mich zu außerordentlich zu kündigen, da ich als Betriebsratsmitglied nur außerordentlich gekündigt werden darf. Jedoch ist die Frist abgelaufen. Mein Chef hat mich jedoch vom Dienst ( Schicht ) freigestellt. Also bin ich meiner Arbeit jeden Tag im Betriebsratsbüro nachgekommen. Normalerweise muss mein Chef mich nach dem bezahlen, wie ich normalerweise gearbeitet hätte. D.h. Lohn auch am Wochenende und jeden Tag mit Zuschläge, die mir an den jeweiligen Tagen zustehen. Als ich nun mein Lohn bekommen habe, fehlten ca. 700 €. Ich denke, dass die mich jetzt nur noch ohne Zuschläge mit jeweils 8 Stunden von Montag bis Freitag bezahlen. Am Dienstag werde ich es reklamieren, allerdings denke ich, dass die der Forderung nicht nachkommen. Ich habe vorher schon gehört, dass zu kündigende AN bei uns mit einem mikrigen Lohn abgespeisst werden, sodass diese schnell kündigen, ohne eine Abfindung zu verlangen. Kennt jemand ein Gesetzesauszug oder ein BAG-Beschluss bezüglich meinem Gehaltsproblem? ![]() Liebe Grüße Krabbe83 |
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#2
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| Hallo Krabbe, hier sind ein paar links die ich hierzu gefunden habe: Freigestelltes Betriebsratsmitglied Auch Anspruch auf Zuschläge http://www.bund-verlag.de/shop/media...88_auszug1.pdf Freistellung nach der Kündigung: Nicht nur Ihre Entscheidung als Arbeitgeber ich sehe es eigentlich auch so, dass man dir nichts abziehen darf, aber mit Sicherheit kann ich's nicht sagen
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu wombat für den nützlichen Beitrag: | ||
Krabbe83 (13.04.2009) | ||
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#3
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| Ich bedanke mich bei dir, wombat, allerdings ist mir zu Ohren gekommen, dass es eine Dienstanweisung eines leitenden Angestellten war, dass man mir manche Zahlungen, die mir rechtlich zustehen, nicht bezahlen soll. Ich denke, dass die auf dieser Art in dem kommenden Zustimmungsersetzungsverfahren versuchen werden, sich mit mir über eine geringe Abfindung zu einigen. Sozusagen " Mann mit Geldprobleme hat lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach". Aber das wird nicht klappen. Heute habe ich beim Anwalt einen Termin und dann werdeen wir weiter sehen. Ich halte euch auf dem Laufenden. Liebe Grüße |