mündlich gekündigt
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  #1  
Alt 30.09.2009, 11:54
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amalaswintha befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo

ich habe da mal eine Frage zu einer ges. Fristgerechten Kündigung.

Mir wurde heute "aus Wirtschaftlichengründen" gekündigt.
Leider war ich nicht mehr in der Lage zu fragen wann mein letzter Arbeitstag sein wird.

Ich wurde für heute dann freigestellt (wegen heulen?)

Nun meine eigentliche Frage.
Muss eine Kündigung nicht schriftlich zugestellt werden, damit sie Gültigkeitsbeginn hat?
Ich meine heute ist Monatsende 30.09. (Mündlich gekündigt)
Wenn es schriftlich sein muss, wäre der 1 des Monats ja schon?
Zu wann ist meine Kündigung nun gültig?
Zum 31.10 oder 15.10
Vielen Dank im Voraus.
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  #2  
Alt 30.09.2009, 12:05
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derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Amalaswintha- eine Kündigung ist an die Schriftform gebunden, weswegen du dich nach wie vor in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindest.
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #3  
Alt 30.09.2009, 12:10
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Sorry stehe noch ein wenig unter tränen neben mir....
Heißt das er muss mich schriftlich Kündigen, dann geht das ja erst zum 15 Okt.
Richtig?

lg Ela und Danke für Deine Hilfe
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  #4  
Alt 30.09.2009, 12:17
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Standard So ist es

rechtlich haben mündliche Kündigungen keinerlei Gültigkeit !

Nun fass wieder Mut und kopf hoch -

Es geht weiter !


Gruss


wellen
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der Beruf ist die Ernte

Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande.
- keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !!
Wehret den Anfängen!
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  #5  
Alt 30.09.2009, 13:07
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Die Kündigungsfrist startet, wenn dir die Kündigung schriftlich zugegangen ist.

Bitte melde dich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitslos und beantrage ALG I oder alternativ ALG II.

Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung - www.arbeitsagentur.de
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #6  
Alt 30.09.2009, 13:27
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Vielen Dank Euch allen für Eure mühe
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  #7  
Alt 30.09.2009, 13:33
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Freaky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Aber nicht vergessen morgen wieder zur Arbeit zu gehen!!!
Du bist nicht wirksam gekündigt worden, Du bist naber auch nict von der Arbeit freigestellt worden bis zum Ende der Kündigungsfrist, oder???

Wie ist eigentlich Deine Kündigungsfrist? Schau mal in Deinem Vertrag nach.

Wie groß ist eigentlich die Firma in der Du arbeitest?
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
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amalaswintha (30.09.2009)

  #8  
Alt 30.09.2009, 14:28
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Zitat:
Zitat von Freaky Beitrag anzeigen
Aber nicht vergessen morgen wieder zur Arbeit zu gehen!!!
Du bist nicht wirksam gekündigt worden, Du bist naber auch nict von der Arbeit freigestellt worden bis zum Ende der Kündigungsfrist, oder???

Wie ist eigentlich Deine Kündigungsfrist? Schau mal in Deinem Vertrag nach.

Wie groß ist eigentlich die Firma in der Du arbeitest?

Nein nein, werde morgen schweren Herzens wieder Pünklich wie immer im Büro sein. Habe aber auch noch 18 Tage Resturlaub.....
Im Vertrag steht gesetzlichen Regelungen. (Bin 14 Monate in der Firma).
Wie groß...Eine Zeichnerin, ein Aussenmitarbeiter, ein Freibermitarbeiter, Chef und na ja bis heute ich, als Sachbearbeiterin für Rechnungswesen. Wobei ich einräumen muss das die HOAI Abrrechnungen in zusammenarbeit mit meinem Chef gemacht wurden. Da jede individuell gemacht wurden.
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  #9  
Alt 30.09.2009, 15:29
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Freaky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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OK, leider greift bei Dir dann der erweiterte Kündigungsschutz nicht, da in der Firma weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind.
Deine Kündigungsfrist ist somit 4 Wochen zum 15ten oder Monatsletzten.

Der nächste Termin auf den Dir der Chef kündigen kann ist somit der 31.10. Da dies kein Werktag ist, zählt hier der 30.10 als Stichtag und somit muss die Kündigung bis diesen Freitag zugegangen sein. Also Dein Chef muss sie Dir morgen eigentlich schon persönlich in die Hand drücken.
__________________
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