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#1
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| Hallo ich habe da mal eine Frage zu einer ges. Fristgerechten Kündigung. Mir wurde heute "aus Wirtschaftlichengründen" gekündigt. Leider war ich nicht mehr in der Lage zu fragen wann mein letzter Arbeitstag sein wird. Ich wurde für heute dann freigestellt (wegen heulen?) Nun meine eigentliche Frage. Muss eine Kündigung nicht schriftlich zugestellt werden, damit sie Gültigkeitsbeginn hat? Ich meine heute ist Monatsende 30.09. (Mündlich gekündigt) Wenn es schriftlich sein muss, wäre der 1 des Monats ja schon? Zu wann ist meine Kündigung nun gültig? Zum 31.10 oder 15.10 Vielen Dank im Voraus. |
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#2
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| Amalaswintha- eine Kündigung ist an die Schriftform gebunden, weswegen du dich nach wie vor in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindest.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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amalaswintha (30.09.2009) | ||
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#3
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| Sorry stehe noch ein wenig unter tränen neben mir.... Heißt das er muss mich schriftlich Kündigen, dann geht das ja erst zum 15 Okt. Richtig? lg Ela und Danke für Deine Hilfe |
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#4
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| rechtlich haben mündliche Kündigungen keinerlei Gültigkeit ! Nun fass wieder Mut und kopf hoch - Es geht weiter ! Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#5
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| Die Kündigungsfrist startet, wenn dir die Kündigung schriftlich zugegangen ist. Bitte melde dich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitslos und beantrage ALG I oder alternativ ALG II. Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung - www.arbeitsagentur.de
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#6
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| Vielen Dank Euch allen für Eure mühe |
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#7
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| Aber nicht vergessen morgen wieder zur Arbeit zu gehen!!! Du bist nicht wirksam gekündigt worden, Du bist naber auch nict von der Arbeit freigestellt worden bis zum Ende der Kündigungsfrist, oder??? Wie ist eigentlich Deine Kündigungsfrist? Schau mal in Deinem Vertrag nach. Wie groß ist eigentlich die Firma in der Du arbeitest?
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Freaky für den nützlichen Beitrag: | ||
amalaswintha (30.09.2009) | ||
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#8
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| Zitat:
Nein nein, werde morgen schweren Herzens wieder Pünklich wie immer im Büro sein. Habe aber auch noch 18 Tage Resturlaub..... Im Vertrag steht gesetzlichen Regelungen. (Bin 14 Monate in der Firma). Wie groß...Eine Zeichnerin, ein Aussenmitarbeiter, ein Freibermitarbeiter, Chef und na ja bis heute ich, als Sachbearbeiterin für Rechnungswesen. Wobei ich einräumen muss das die HOAI Abrrechnungen in zusammenarbeit mit meinem Chef gemacht wurden. Da jede individuell gemacht wurden. |
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#9
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| OK, leider greift bei Dir dann der erweiterte Kündigungsschutz nicht, da in der Firma weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind. Deine Kündigungsfrist ist somit 4 Wochen zum 15ten oder Monatsletzten. Der nächste Termin auf den Dir der Chef kündigen kann ist somit der 31.10. Da dies kein Werktag ist, zählt hier der 30.10 als Stichtag und somit muss die Kündigung bis diesen Freitag zugegangen sein. Also Dein Chef muss sie Dir morgen eigentlich schon persönlich in die Hand drücken.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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