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#1
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| hallo, ich habe am am 01.09.09 meine arbeit aufgenommen, habe 6 monate probezeit und wurde am 08.12.09 gekündigt und das mündlich,mir wurde gesagt dass es an dem tag mein letzter arbeitstag ist, ich noch meinen resturlaub bekomme und halt nicht mehr wieder kommen brauch.als grund haben sie genannt, dass ich unzuverlässig und egoistisch bin und das meine chefin bei mir kein gutes bauchgefühl hat.so wie es für mich rüberkam ist es fristlos.ich wollte fragen ob das gerechtfertigt ist? im vertrag steht folgendes über kündigung: Der vertrag beginnt am 01.09.2009 das anstellungsverhältnis ist gemäß §14 abs.2 TzBfG befristet und endet, ohne dass es einer kündigung bedarf, am 31.08.2010. die probezeit endet am 28.02.2010. es gelten die gesetzlichen kündigungsfristen auch während der befristung.verlängerungen der vereinbarten kündigungsfrist zugunsten eines vertragsteiles gelten grundsätzlich für beide teile. die kündigung muss schriftlich erfolgen. im falle einer kündigung uns besonderem anlass ist claires berechtigt, den mitarbeiter unter fortzahlung der bezüge und unter anrechnung bestehender urlaubs- und sonstiger freistellungsansprüche von der arbeitspflicht freizustellen. könnt ihr mir irgendwie weiterhelfen? |
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#2
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| Mamas_Liebling, eine Kündigung ist per Gesetz an die Schriftform gebunden, eine mündliche Kündigung ist unwirksam.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| mein anwalt meinte zu mir, dass ich mich weiterhin als arbeitskraft zu verfügung stellen soll! die werden aber garantiert sagen du brauchst nicht mehr kommen! ich hab jetzt noch meine 10 tage resturlaub bekommen! und danach ist dann pumpe im schacht:( |
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#4
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| dann geh einfach hin und sage du willst die Kündigung schriftlich haben Auf keinen Fall! Damit würdest du an deiner Kündigung mitwirken, das hätte Folgen hinsichtlich des Arbeitslosengeldes! Geändert von nontestatum (10.12.2009 um 14:16 Uhr) |
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#5
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| Du gehst bitte sofort zur Agentur für Arbeit und meldest dich dort, klärst ab, wie dort der Fall gesehen wird. Auf jeden Fall solltest du dich arbeitsuchend melden. Inwieweit eine Meldung "arbeitslos" in Frage kommt, sagt man dir dort. Aber solange du dort keine Kündigung des Arbeitgebers vorweisen kannst, bist du auch nicht arbeitslos. Du selber darfst auf keinen Fall den Arbeitgeber zu einer Kündigung auffordern, dein Rechtsanwalt unterrichtet dich darüber, wie du dich korrekt verhälst. Wenn du Fehler machst, hat das Folgen hinsichtlich des Arbeitslosengeldes, sei es ALG I oder ALG II.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#6
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| ok also nicht nach der schriftlichen kündigung fragen!ich werde morgen früh sofort zum AA gehen und die lage dort schildern!und danach werde ich mit zeugen zu meiner chefin gehen, FREUNDLICH bleiben und mich weiterhin als arbeiskraft anbieten! das ding ist ja auch, dass ich sie am montag zu mir kam und gefragt hat, ob ich länger arbeiten kann und ich habe von vornerein gesagt, dass ich es nicht weiss, weil ich nicht weiss, ob mein mann es schafft von ner arbeitszeit her, den kleinen abzuholen, er konnte natürlich nicht. ich habe dann halt gesagt, dass es nicht geht, weil ich meinen sohn abholen muss und das es mir leid tut! ich habe sonst immer länger gemacht, hab früher angefangen oder bin für jemanden eingesprungen! |
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#7
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| dann muss man sich wirklich schon fragen wie tief Deutschland noch sinken kann. Und ob sie noch länger Chef sein darf, ich meine was erwartet die?? Du hast einen Sohn und der geht vor!! |
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