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#1
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| Hallo! Mein Bruder ist selbstständig und er hat mit dem Vermieter vereinbart, dass er hausmeisterliche Tätigkeiten ausübt und dafür dann einmal monatlich eine Rechnung über eine feste Summe stellt. Nun weigert sich der Vermieter, die Rechnung zu bezahlen, weil er ja seit letztem Monat einen anderen hat, der diese Tätigkeit angeblich ausführt. Jedoch wurde meinem Bruder das nicht gesagt, nichts. Er hat die Leistung auch erbracht (halt Hauswoche usw.usw.) und hat den "Neuen" auch noch nicht gesehen. Der Vermieter kann doch nicht einfach die Rechnung nicht bezahlen, oder? Er hätte doch sagen müssen, dass er ab dem nächsten Monat jemand anders hat, oder? Ist der Vermieter zur Zahlung verpflichtet? Gibt es gesetzliche Grundlagen? Vielen Dank im Voraus, viele Grüße |
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#2
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| Gesetzlich gilt auch ein mündlicher Vertrag. Es kann jedoch Schwierigkeiten geben, das Vereinbarte zu beweisen. Gibt es für die Vereinbarung mit dem Vermieter Zeugen? Kann Dein Bruder beweisen, dass er die Tätigkeiten ausgeführt hat? Dein Bruder kann folgendes versuchen: schriftliche Mahnung schicken, letzten Termin für die Zahlung setzen und androhen, sofort das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, wenn das Geld bis zu diesem Termin nicht eingegangen ist. Frage: Hat der Vermieter überhaupt schon einmal oder öfter bezahlt oder hat er sich gleich bei der ersten Rechnung geweigert? Das Fazit aus der Geschichte ist klar, oder? Dienstleistungen, erst recht über einen längeren Zeitraum, nie ohne schriftlichen Vertrag erbringen.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#3
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| Danke für die Antwort! Ja, er hat schon gezahlt. Das läuft mittlerweile schon 5Monate (ungefähr). |
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#4
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| Gut. Damit dürfte bewiesen sein, dass eine entsprechende Vereinbarung bestand und auf welche Konditionen man sich geeinigt hatte. Dein Bruder kann es also mal mit einer entsprechenden Mahnung und Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens versuchen. Vielleicht hilft es ja schon, wenn der Vermieter merkt, dass er so einfach nicht aus der Sache herauskommt. Wenn nicht, sind z.B. hier Infos über das gerichtliche Mahnverfahren: IHK Frankfurt am Main - Gerichtliches Mahnverfahren Dein Bruder müsste die Kosten für den Mahnbescheid vorstrecken. Diese würden dann inklusive Zinsen von dem Vermieter gefordert werden. Ich weiß nicht, wie hoch seine Rechnung ist, aber die vorzulegenden Kosten könnten sich vielleicht um etwa 20 bis 30 € herum bewegen. Google mal danach. Es gibt dafür auch Rechner im Internet. Und hier findet er weitere Infos bzw. kann das gerichtliche Mahnverfahren ggf. online durchführen: mahngerichte.de - Startseite
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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