Nach Kündigung durch AG früher aus Vertrag?
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Nach Kündigung durch AG früher aus Vertrag?

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  #1  
Alt 23.05.2008, 09:36
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Standard Nach Kündigung durch AG früher aus Vertrag?


Hallo zusammen!
Ich hab ein Riesenproblem und stehe dem mehr oder weniger ratlos gegenüber. Ich hoffe, dass mir jemand einen nützlichen Tip geben kann.
Nach 7,5 Jahre Betriebszugehörigkeit hat mir mein Arbeitgeber betriebsbedingt fristgerecht zum 30.09.08 gekündigt, da meine komplette Abteilung hier geschlossen wird. Ich habe daraufhin natürlich angefangen mich zu bewerben und habe tatsächlich relativ schnell ein Angebot für einen neuen Arbeitsvertrag erhalten, das mich SEHR interessiert. Leider gilt dieser Arbeitsvertrag aber ab 01.07. Ich würde ihn gerne annehmen, weiss aber, daß mein jetziger Arbeitgeber noch mit meiner Arbeitskraft bis Ende September rechnet. Kann mir jemand sagen, wie ich nun am besten vorgehe? Kann mir mein jetziger Arbeitgeber nach betriebsbedingter Kündigung Steine in den Weg legen, wenn ich ein neues Angebot habe und deshalb früher aus dem Vertrag möchte? Ich wäre sehr froh, wenn mir jemand einen nützlichen Tip geben könnte...
Danke schon mal im voraus!
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  #2  
Alt 23.05.2008, 10:42
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Wenn du eher aus dem alten Arbeitsverhältnis ausscheiden möchtest, kannst du mit deinem alten Boss einen Aufhebungsvertrag machen.

Dies setzt aber voraus, dass dein alter Boss dich eher gehen lassen kann und will. Zwingen kannst du ihn nicht.
__________________
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  #3  
Alt 23.05.2008, 10:45
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Ja, das hab ich schon befürchtet. Wäre eine Lösung, eine fristlose Kündigung zu provozieren?
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  #4  
Alt 23.05.2008, 11:37
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Zitat:
Zitat von lempyk Beitrag anzeigen
Ja, das hab ich schon befürchtet. Wäre eine Lösung, eine fristlose Kündigung zu provozieren?
Nein.

Solltest du die Probezeit im neuen Unternehmen nicht überleben, könnte eine fristlose Kündigung eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld auslösen.

Ausserdem macht sich sowas in den Arbeitszeugnissen nicht so gut.
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lempyk (23.05.2008)

  #5  
Alt 23.05.2008, 13:31
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Hallo Lempyk,

... hast du denn deine Kündigungsfrist in deinen Anstellungsvertrag einmal nachgelesen? Diese kann deutlich unter der deines Arbeitgebers liegen!
Evtl. wird ja sogar auf den § 622 BGB verwiesen ?

Zitat:
§ 622 BGB
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
Wolf

IANAL


Zitat:
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Hallo zusammen!
Ich hab ein Riesenproblem und stehe dem mehr oder weniger ratlos gegenüber. Ich hoffe, dass mir jemand einen nützlichen Tip geben kann.
Nach 7,5 Jahre Betriebszugehörigkeit hat mir mein Arbeitgeber betriebsbedingt fristgerecht zum 30.09.08 gekündigt, da meine komplette Abteilung hier geschlossen wird. Ich habe daraufhin natürlich angefangen mich zu bewerben und habe tatsächlich relativ schnell ein Angebot für einen neuen Arbeitsvertrag erhalten, das mich SEHR interessiert. Leider gilt dieser Arbeitsvertrag aber ab 01.07. Ich würde ihn gerne annehmen, weiss aber, daß mein jetziger Arbeitgeber noch mit meiner Arbeitskraft bis Ende September rechnet. Kann mir jemand sagen, wie ich nun am besten vorgehe? Kann mir mein jetziger Arbeitgeber nach betriebsbedingter Kündigung Steine in den Weg legen, wenn ich ein neues Angebot habe und deshalb früher aus dem Vertrag möchte? Ich wäre sehr froh, wenn mir jemand einen nützlichen Tip geben könnte...
Danke schon mal im voraus!
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lempyk (23.05.2008)

  #6  
Alt 23.05.2008, 14:13
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Ja, hab ich geprüft. Leider hab ich auch 3 Monate zum Quartalsende....
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  #7  
Alt 23.05.2008, 16:20
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Hallo Lempyk,

... dann bleibt dir immernoch die Möglichkeit das direkte Gespräch mit dem zuständigen Personalentscheider zu suchen.
Davon eine fristlose Kündigung zu provozieren kann ich nur abraten.

Wolf


Zitat:
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Ja, hab ich geprüft. Leider hab ich auch 3 Monate zum Quartalsende....
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