Nebenjob - Kündigung während der Probezeit
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Nebenjob - Kündigung während der Probezeit

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  #1  
Alt 14.01.2008, 11:33
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Standard Nebenjob - Kündigung während der Probezeit


Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine kurze Frage. Ich habe letzte Woche (7.1.0 meinen Nebenjob während meiner Probezeit gekündigt. Die Kündigungsfrist beträgt laut Vertrag 14 Tage. Es steht im Vertrag allerdings nicht, zu welchem Termin man kündigen muss. Deshalb gehe ich davon aus, dass man zu einem beliebigen Termin während der Probezeit kündigen kann.

Nun meine Frage. Ich habe zum 30.1.08 gekündigt, da ich den 31.1.08 unbedingt frei haben möchte. Da ich aus Aachen komme und hier nun mal Karneval gefeiert wird, hatte ich schon Anfang Dezember für einen Tag Urlaub am 31.1.08 gefragt. Leider keine Antwort erhalten. Also habe ich nun die Kündigung zum 30.1.08 geschrieben.

Meine Chefin sagte mir eben am Telefon, dass sie keinen Ersatz für mich am 31.1.08 hat und sie noch nicht weiß, ob das so klappen wird. Sie wird sich wieder melden. Ich denke aber, dass ich auf der sicheren Seite bin, oder? Sie muss meine Kündigung zum 30.1.08 doch akzeptieren, oder? Ich halte die Kündigungsfrist ein. Ob sie einen Ersatz für mich hat, oder nicht, das soll mir doch egal sein.

Was meint Ihr? Ich würde mich sehr über Antworten freuen.

Vielen Dank im Voraus.
LG
Ginger
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  #2  
Alt 14.01.2008, 12:33
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Man kann ein Arbeitsverhältnis nicht beliebig zu einem Datum kündigen...wenn nicht weiter festgelegt, besteht die Möglichkeit der Kündigung zum 15. oder Ultimo des Monats. Da der Januar 31 Tage hat, wäre das der 31. und nicht der 30.
Es kann also durchaus sein, dass du am 31. noch da antreten musst, denn zum 15.01. kannst du ja nun nicht mehr kündigen.
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  #3  
Alt 14.01.2008, 12:49
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tschuldige Curly,
aber soviel ich weiß, geht das in der Probezeit schon.

LG, wombat
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  #4  
Alt 14.01.2008, 13:03
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Meine unmassgebliche persönliche Meinung:

Die Sachlage sehe ich anders.

Das Probearbeitsverhältnis wurde am 7.1.08 mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist nach § 622 BGB ordentlich gekündigt.

Nach § 622 BGB Absatz 3 beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage, aber ohne Zusatz von "zum Fünfzehnten" oder "zum Ende eines Kalendermonats".

Zitat:
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
BGB - Einzelnorm

So wie ich das sehe, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer am 31.01.2008 nicht zur Arbeit zwingen.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.

Geändert von nontestatum (14.01.2008 um 18:21 Uhr) Grund: Korrektuir Schreibfehler: Datum 31.01.08
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  #5  
Alt 14.01.2008, 13:05
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Hier steht es in der Tat, dass zu jedem Tag das Arbeitsverhältnis in der Probezeit gekündigt werden kann - leider steht da kein Paragraph bei.

Somit kann man meinen Beitrag oben getrost ignorieren . Allerdings ist mir das noch nie untergekommen, da zumindest ich für meinen Teil immer die klassische 14-Tage-zum-Monatsende-Klausel drin hatte. Sry, my mistake.
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  #6  
Alt 14.01.2008, 13:19
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Vielen Dank für Eure Antworten!!! Ich sehe es nämlich auch so wie Ihr. Ich hoffe sehr, dass sie meine Kündigung so annehmen ohne Diskussionen. Würde mich sehr ärgern für den einen Tag zu diskutieren. Vor allen Dingen, weil ich immer sehr zuverläßig und gut gearbeitet habe und immer hilfsbereit war. Ich war vor 2 Wochen für 2 Tage krankgeschrieben und bin sogar, weil sie wieder niemanden hatten, der einspringen konnte, arbeiten gegangen. Hoffe, nun kommen sie mir auch entgegen.

Danke noch mal, bin erleichtert.

Geändert von Ginger (14.01.2008 um 13:23 Uhr)
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  #7  
Alt 14.01.2008, 14:44
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Was soll ich denn machen, wenn meine Chefin meine Kündigung zum 30.1.08 nicht annehmen will und sagt, ich soll am 31.1.08 noch arbeiten kommen? Gebt mir bitte noch einen kurzen Rat, vielen Dank.
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  #8  
Alt 14.01.2008, 14:51
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Naja, entweder weist du sie freundlich daraufhin, dass du fristgemäß gekündigt hast und sie da in dem Sinne einfach den Kürzeren gezogen hat - oder du gehst zum Anwalt, und machst auf diesem Wege ein "Faß auf". Ist allerdings fraglich, ob sich der Aufwand lohnt. Manche Arbeitgeber lassen sich auch schon durch die bloße Erwähnung eines Anwalts schon beeindrucken und geben klein bei.

Zumal du ihr schon "entgegen" gekommen bist, da du zum 30. und nicht schon zum 21.01. gekündigt hast, wie du es hättest machen können.
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