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#1
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| Hallo, ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt, genauer gesagt bei der Bundesagentur für Arbeit. Aufgrund psychischer Probleme bin ich seit Ende Juli krank geschrieben. Ende August musste ich deswegen beim Betriebsarzt antreten. Dieser stellte ebenfalls fest, dass ich arbeitsunfähig bin, und riet u.a. zu einer Reha. Ich dachte damals noch, ok, die dachten halt ich mache blau und deswegen die Ladung zum Betriebsarzt. Nun erhielt ich aber heute erneut ein Schreiben von meinem Arbeitgeber. Angeblich habe ich es versäumt, mich im September erneut beim Betriebsarzt zu melden und ihn über den Stand der Dinge zu informieren. Dies wäre so vom Betriebsarzt mit mir vereinbart worden. Was nicht stimmt!! Der Betriebsarzt hatte beim Termin Ende August keinen Ton gesagt, von wegen ich solle mich wieder melden. Das wüsste ich doch!! Ich war bis zu diesem Schreiben heute der festen Überzeugung, dass mein Arbeitgeber mich nun für die Dauer meiner Arbeitsunfähigkeit in Ruhe lässt. Stattdessen werde ich nun aufgefordert, mich unverzüglich beim Betriebsarzt zu melden und weiterhin meinem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen, wie insbesondere der Stand der Dinge bzgl. einer Reha-Beantragung ist. Beim Gespräch mit dem Betriebsarzt Ende August war mir schon aufgefallen, dass mir absichtlich Dinge unterstellt werden die einfach nicht stimmen. Nun erneut ein unberechtigter Vorwurf bzgl. der angeblichen Meldepflicht beim Betriebsarzt im September. Ich glaube langsam wirklich, dass alles nur noch darum geht, dass mein Arbeitgeber versucht sich den Weg zu ebnen um mir zu kündigen. Ich bin schon seit 1984 bei der Agentur für Arbeit beschäftigt, da ist das dann wohl ganz so einfach nicht. Nachdem ich mittlerweile eine Psychotherapie mache und niemand außer dem Betriebsarzt die Notwendigkeit einer Reha sieht, weiß ich jetzt gar nicht wie ich reagieren soll. Kann mein Arbeitgeber mich zwingen eine Reha zu machen? Bzw. was passiert, wenn ich auf das Schreiben antworte, dass ich keine Reha beantragt habe sondern stattdessen eine Psychotherapie mache? Können die mir kündigen, alleine weil ich nicht auf den Betriebsarzt "höre"? Ich finde es völlig daneben, dass man vom Arbeitgeber derart gequält wird, wenn man länger krank ist. Laut Tarifvertrag haben die wohl ein Recht, mich zum Betriebsarzt zu laden. War ja auch ok für mich beim ersten Mal. Aber ist es denn rechtens, dass die nun weiter bohren und mir Vorschriften machen wollen, wie ich behandelt werden soll? Ich bin ziemlich verzweifelt. Nachdem mein Arzt mir kürzlich dazu geraten hat, den Schwerbehindertenausweis zu beantragen, dachte ich noch ... ok, vielleicht werde ich dann auf der Arbeit nicht mehr so fertig gemacht, wenn ich einen Schwerbehindertenausweis vorlegen kann. Aber wenn die mich partut rausboxen wollen, dann wird mein Arbeitsleben wohl auch mit Schwerbehindertenausweis sich dort nicht bessern. Vielleicht sollte ich aufgeben, ich weiß gar nichts mehr :( Liebe Grüße maja Geändert von maja08 (13.11.2008 um 02:02 Uhr) |
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#2
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| tja, du hast ne harte zeit vor und hinter dir. hast du schon mal mit deinem psychologen darüber gesprochen? hatte der nicht eine idee? leider habe ich selber nicht wirklich ahnung davon, wie man vorgehen sollte. Aber ich würde als erstes mit meinem hausarzt und meinem psychologen darüber reden. ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass der betriebsarzt an erster stelle steht. ich habe im rahmen meiner beruflichen laufbahn auch betriebsärzte gehabt, aber die durften bisher immer nur vorschläge machen. die entscheidungsgewalt hatten bisher immer nur meine haus- bzw. fachärzte. das einzige, was meine betriebsmediziner vorschlagen konnten, war einen Arzt ausserhalb der firma aufzusuchen. Aber es sieht sowieso so aus, als wollten die dich loswerden. was hatte dir der betriebsarzt denn im august erzählt? was sind das für unterstellungen? |
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#3
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| Hallo Maja. Erzähl doch bitte weiter! Das dumme ist nur bei der Arbeitsagentur wird man dir nicht großartig weiterhelfen weil die gleichzeitig dein Arbeitgeber ist. Der einzige der dir einen unparteiischen Rat erteilen kann ist ein Anwalt. |
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#4
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| Hallo, danke für Eure Hilfestellung und entschuldigt bitte meine späte Antwort. Mir geht es die Tage ziemlich schlecht und ich habe gerade so das Allernötigste geregelt bekommen. Also ich konnte mit einem Anwalt zumindest per Telefon das kurz durchgehen. Demnach ist es - Gott sei Dank - auch im öffentlichen Dienst so, dass der Betriebsarzt lediglich Vorschläge machen darf. Ausschlaggebend ist nicht was er sagt, sondern die Meinung der behandelnden Ärzte. Der Antwalt sagte, dass sich das Schreiben meines Arbeitgebers danach anhört, dass versucht wird mir zu unterstellen, ich sei nicht kooperativ. Um dann eben dies als Kündigungsgrund heranzuziehen, falls es mit krankheitsbedingter Kündigung zu schwierig wird. Deshalb soll ich kooperieren, aber dabei versuchen so wenig Informationen wie möglich an den Betriebsarzt/Arbeitgeber weiterzugeben. Außerdem soll ich gucken, dass das mit dem Schwerbehindertenausweis schnell geht, da mit Schwerbehindertenausweis erst das Integrationsamt zustimmen müsste, wenn mein Arbeitgeber mir kündigen will. Ich war auch bei meinem Hausarzt, und der hat mir dabei geholfen eine Antwort für meinen Arbeitgeber aufzusetzen. Diese habe ich vorhin zum Briefkasten gebracht und hoffe, dass ich jetzt wieder zur Ruhe komme. Ich habe die letzten Nächte trotz all der Tabletten die eigentlich beruhigen sollten stundenlang im Bett gelegen und in Gedanken diesen Brief an meinen Arbeitgeber verfasst. Die Sache ging mir nicht aus dem Kopf, wie man so dreist und unverschämt lügen kann!! Es wurde ja nicht nur gelogen, es wäre vereinbart gewesen dass ich mich im September wieder melde. Sondern es war auch gelogen, die Reha wäre mit dem Betriebsarzt fest vereinbart worden. cossi, zu deiner Frage, was mir sonst noch unterstellt wurde im August ... Ich will eigentlich gar nicht allzu sehr ins Detail gehen öffentlich. Da ging es um Sachen die mit meinem Chef vereinbart waren (welche Arbeiten ich verrichten soll), an die ich mich gehalten habe, und nun wird mir genau das vorgeworfen und die Vereinbarungen mit dem Chef sollen nicht mehr wahr sein. So Zeugs halt. Naja, die versuchen es halt mit allen Mitteln mich loszuwerden. Ich werde wohl noch eine Weile brauchen um es zu verdauen, dass dabei zu solch hinterlisten Tricks gegriffen wird. Sowas könnte ich mir vielleicht noch in der freien Wirtschaft vorstellen, aber auf einem Amt ![]() Nun warte ich mal ab, ob tatsächlich bald die Kündigung ins Haus flattert LG maja |
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#5
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| Hallo Maja, Du klingst so nach Arge. Ich kann Dir nur vorschlagen auch den Personalrat zu Rate zu ziehen und darum zu bitten, dass er Dir hilft. War der Personalrat bei der Untersuchung nicht dabei? Wenn Du siehst dass der Personalrat Dir nicht hilft, geh zur Gewerkschaft Verdi. Manchmal helfen die einem auch wenn man kein Mitglied ist und man kann rückwirkend eintreten damit direkt ein Schutz vorhanden ist. Weiterhin wäre es von Vorteil wenn Du schwerbehindert bist, da Du dann noch die Behindertenvertretung auf Deiner Seite hättest. Liebe Maja ich wünsche Dir viel Glück und Gute Besserung. Maria Cron |
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#6
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| noch keinen Schwerbehindertenausweis hast, dann beantrage diesen bitte sofort. Schon ab einem GdB von 25 bist du nämlich dem sog. Schwerbehinderten gleichgestellt. Diese Gleichstellung schützt dich schon vor weiteren Repressalien deines AG. Du unterliegtst dann dem besonderen Kündigungsschutz. http://www.arbeitsagentur.de/nn_2783...Gleichstellung Bedenke dass die Feststellungen deines Betriebsarztes zu deinem Gesundheitszustand und auch bezüglich deiner Arbeitsfähigkeit immer nur eine Momentaufnahme sind. Rein theoretisch kann man aus dem Untersuchungszimmer rausgehen als vollschichtig arbeitsfähig eingestuft sein und 3 Stunden später einen Herzinfarkt haben. Du hast auch immer das Recht einen anderen Arzt zu konsultieren, wenn dir die Feststellungen deines Hausarztes als unausreichend erscheinen. Dies sollte man sogar tun !! Das so von Ulla Schmidt forcierte Hausarztmodell ist nichts weiter als eine Beschneidung deiner Rechte, dem man nicht Folge leisten sollte. Das einzige was man beim Aufsuchen eines anderen Allgemeinarztes ohne entsprechende hausärztliche Überweisung tun muss ist die 10 EUR Praxisgebühr nochmals zahlen. dies fällt aber weg, wenn Gebührenbefreiung vorliegt. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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