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#1
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| Hallo ihr Lieben Ich hätte eine Frage bezüglich meines Praktikums. Ich habe keinen Vertrag, bekommen kein Geld. Die mündliche Vereinbarung war, dass ich 6 Monate Praktikum mache. Jetzt habe ich etwas besseres gefunden, und möchte Kündigen. Da ich aber keinen Vertrag habe weiß ich nicht, ob ich irgend welche Fristen beachten muss. Was meint ihr? Ich bitt um Rat. Vielen Lieben Dank? |
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#2
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| Seit wann besteht denn das Praktikum und was wurde mündlich zum Thema Kündigung vereinbart? Das Problem ist, dass i.d.R. ein befristeter Arbeitsvertrag nicht kündbar ist, ausser ein gültiger Tarifvertrag sieht etwas anderes vor (§15 TzBfG) oder es gibt einen Grund für eine ausserordentliche Kündigung. "In der Regel" heisst: Wenn vertraglich nichts anderes geregelt wurde. Da ist es auch unerheblich, dass keine Bezahlung vereinbart wurde. Am bestens ist, man redet mit dem Abeitgeber und einigt sich über die Beendigung des Praktikums.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| das Praktikum läuft seit dem 3.08.2009. und soll 6 Monate gehen. Mündlich wurde nichts vereinbart bezüglich einer Kündigung. Soll ich also schriftlich kündigen? 2 Wochen einhalten? oder kann ich sofort Kündigen? |
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#4
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| Wurde eine Probezeit vereinbart? Nach §15 TzBfG hast Du nur eine Möglichkeit diesen Praktikumsvertrag zu beenden wenn: 1) Gegenseitiges Einvernehmen (also Aufhebungsvertrag) 2) Ausserordentliche Kündigung (wenn es einen entsprechendenGrund gibt) 3) Ordentliche Kündigung wenn es entweder der Vertrag oder ein zuständigerTarifvertrag vorsieht. Ein befristeter Vertrag kann ansonsten nicht gekündigt werden. Gehe mal davon aus, dass es keinen Grund für eine ausserordentliche Kündigung gibt und mündlich auch keine Kündigungsfrst vereinbart wurde. Somit also prüfen ob ein Tarifvertrag gilt und was in diesem stehtoder mit dem Chef reden. Übrigens: Es spielt dabei keine Rolle, dass es sich um ein unbezahltes Praktikum handelt. Wenn nach Tarif gekündigt werden kann, so muss diese schriftlich erfolgen!!
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#5
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| aber es liegt ja kein schriftlicher Vertrag vor. |
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#6
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| Hallo Misty, ... es kann sich nicht um ein befristetes Arbeitsverhältnis bzw. Praktikum handeln weil dafür die Schriftform zwingend vorgeschrieben ist. Sprich mit deinem Arbeitgeber ob er dich per sofort aus deinem Praktikum lässt, wenn ja fixiere das schriftlich und lass ihn gegenzeichnen. Ansonsten kündigst du schriftlich nach § 622/1 BGB mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#7
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| Ups, habe mal wieder total den Sachverhalt mit dem mündlich und schriftlich ausgelassen... die Hitze.... peinlich, peinlich.....
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten Geändert von Freaky (19.08.2009 um 15:56 Uhr) |
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#8
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| Muss ich wirklich 4 Wochen warten? geht das nicht schneller? Ich habe mit meiner Chefin heute geredet, und ihr mein Problem geschildert, doch irgendwie hat sie es falsch aufgefasst, und glaubt, dass ich ihre Kontakte brauche. Sie will mich irgendwie nicht gehen lassen. |
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