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#1
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| Hallo zusammen, ich bin neu hier und meine Frage gilt dem Resturlaub. Nun ist es ja so, dass Gesetzestexte i.d.R. kompliziert geschrieben sind, obwohl es sich beim Bundesurlaubsgesetz noch in Grenzen hält....Trotzdem bin ich mir nicht 100%ig sicher. Mein Arbeitsverhältnis wurde leider zum 30.04.11 betriebsbedingt gekündigt. Mein Jahresurlaubsanspruch betrug 28 Tage. Der §5 Teilurlaub besagt ja folgendes: "Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der AN, (c) wenn er nach erfüllter Wartezeit (tifft bei mir zu) in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet." d.h. Ich rechne 28/12*4 Monate (Jan-Apr), ergibt 9,33 Tage. Aufgerundet also 10 Tage, richtig? Hatte vorhin schon diesen Beitrag unter "Allegemeine Fragen" gestellt. Ich glaube diese Rubrik trifft es besser. Danke für Eure Hilfe. |
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#2
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| Hallo die Rechnung sieht wie folgt aus 28 / 12 = 2,33 x 4 = 9,33 Gerundet auf 9, da erst ab 0,5 aufgerundet wird. §5 BUrlG (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| Hallo Freaky, danke für die Antwort. Naja, den einen Tag muss ich dann wohl verkraften... Aber noch eine andere Frage. Weißt Du, ob und/oder wie Freistellungen geregelt sind? Aufgrund meines Resturlaubes, den ich jetzt zu meinen ungunsten um einen Tag reduzieren muss, hätte ich noch bis zum 07.04. arbeiten müssen. Ich wurde aber bereits ab 01.04. freigestellt, die der AG natürlich nicht bezahlen will....Ist das Thema Freistellungen irgendwo im Gesetz geregelt? Habe ich Gehalts-Anspruch für die 5 Tage? Nochmals Danke! |
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#4
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| Bei Freistellung sieht die Sache wieder anders aus. Wichtige Frage: Wurdest Du schriftlich und unwiderruflich unter Anrechnung Deines Urlaubes freigestellt? Wenn Du nämlich nur freigestellt wurdest und das nicht unwiderruflich und explezit unter Anrechnung des Urlaubes geschehen ist hat der Arbeitgeber nämlich schlechte Karten ;=) Für Zeiten in denen er Dich freistellt und Du keinen Urlaub mehr hast, ist das SEIN Problem. Er muss Dir diese Zeit bezahlen!!!! Angenommen er hat nicht unwiderruflich freigetsellt, hättest Du sogar Anspruch auf die Auszahlung des Urlaubes.......
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#5
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| Hallo Freaky, danke noch mal für Deine Hilfe. Deine Antwort kann ich aber ehrlich gesagt nicht wirklich folgen... Also die Fragen bezüglich des Resturlaubs und der Freistellung sind zustande gekommen, weil ich die Tage mit meinem ehemaligen Chef einen Termin hatte, weil noch einige Sachen geklärt werden mussten. Mein ehemaliger Chef kennt sich bezüglich Freistellungen wohl selber nicht aus, er wusste noch nicht einmal wieviel Resturlaub mir noch zusteht, bzw. ist von einem falschen Resturlaub ausgegangen... Nun zur Verständigung: Eine unwiderrufliche Freistellung bedeutet doch, dass der Arbeitnehmer nicht befürchten muss, während der Freistellungsphase zur Arbeit zurückgerufen zu werden. Das trifft auf mich zu. Also hat mein Chef eine unwiderrufliche Freistellung ausgesprochen. Die Betonung liegt auf ausgesprochen, weil schriftlich ist nur die Kündigung erfolgt. Wie bereits angedeutet hatte ich einen Resturlaub von 14 Tagen ermittelt. Dementsprechend hätte ich normalerweise noch bis zum 07.04. arbeiten müssen, wurde aber bereits ab dem 01.04. freigestellt. Für eine nochmalige Antwort bis ich Dir sehr dankbar. Denn wenn mir ein Gehaltsanspruch für die Zeit der Freistellung (5 Tage) zusteht, dann will ich das natürlich aus durchsetzten. |
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#6
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| ALso bei einer unwiderruflichen Freistellung ist es so, dass der Urlaub angerechnet werden kann. Wenn der Urlaub für die Zeit der Freistellung nicht ausreicht ist das das Problem des Arbeitgebers. Er hat Dir diese Zeit zu bezahlen.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#7
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| Hallo Freaky, das hört sich gut an. Dann werde ich mal versuchen, dass so zu kommunizieren... Vielen Dank noch mal. Ich werde Dir dann das Ergebnis mitteilen. |
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