Rücktritt vom Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn möglich?
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Rücktritt vom Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn möglich?

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  #1  
Alt 03.06.2007, 17:14
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Master78 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Rücktritt vom Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn möglich?


Hallo, kann mir evtl. jemand Rat geben? Das wäre sehr nett.

Also ich habe vor einigen Tagen gekündigt, da ich einen neuen Arbeitsvertrag (A) zugeschickt bekommen habe.
Der erste Arbeitstag beim neuen Arbeitgeber wäre der 02.07.07.
Allerdings besteht die Möglichkeit, dass ich nächste Woche von einer anderen Firma auch einen Vertrag (B) angeboten bekomme, den ich bevorzugt nehmen würde.

Kann ich bei Firma (A) schon den Vertrag unterschreiben und zurückschicken, bzw. danach einfach sagen, ich möchte von diesem Vertrag zurücktreten, da ich ein besseres Angebot (B) bekommen habe?

In dem Vertrag von Firma (A) steht:
Löst Herr xy unter Bruch des Vertrages das Anstellungsverhältnis, so kann die Firma ohne weiteren Nachweis Schadenersatz aufgrund des Vertragsbruches beanspruchen. Auf jeden Fall beträgt diese Vertragsstrafe mindestens eine Monatsvergütung.
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  #2  
Alt 03.06.2007, 18:17
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momo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Pfeil AW: Rücktritt vom AV vor Arbeitsbeginn

Hallo Master78 !

Wie lange hat Dir denn die Firma A Zeit gegeben Deinen AV zu unterschreiben/ zurück zu schicken?

Wenn Du eine längere Bedenkzeit hast, dann würde ich warten, bis der Vertrag der Firma B nächste Woche im Briefkasten liegt und dann müsstest Du auch keinen "Schadenersatz" zahlen.

Andernfalls würde ich wahrscheinlich den Vertrag von Firma A erstmal unterschreiben (mit der Gefahr, Schadenersatz zu zahlen), denn falls doch keine AW von Firma B kommt, Du dann wenigstens diesen AV und damit die Arbeit sicher hast.

LG, momo
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  #3  
Alt 03.06.2007, 20:10
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Master78 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Momo,

die Firma A hat mir keine Frist gesetzt. Ich habe dort am Freitag angerufen und gesagt, dass ich den unterschriebenen Vertrag gerne Ende der kommenden Woche persönlich abgeben würde. Daraufhin hat man zu mir gesagt, ich müsste gar nicht selbst vorbeikommen. Ich kann den Vertrag ruhig per Post schicken. Nun werde ich den Vertrag wohl am Donnerstag nach Feierabend dort in den Briefkasten stecken.
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  #4  
Alt 03.06.2007, 20:17
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Cool

Ich sehe mal kurz schwarz:

Zitat:
Kann ich bei Firma (A) schon den Vertrag unterschreiben und zurückschicken, bzw. ----->danach einfach sagen, ich möchte von diesem Vertrag zurücktreten, da ich ein besseres Angebot (B) bekommen habe?
Natürlich nicht !

WENN DU EINEN VERTRAG UNTERSCHREIBST, MUSST DU DIESEN NATÜRLICH AUCH EINHALTEN.

Es steht dir natürlich frei, innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen FRISTGERECHT unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist zu kündigen.

Zitat:
Löst Herr xy unter Bruch des Vertrages das Anstellungsverhältnis, so kann die Firma ---->ohne weiteren Nachweis <----Schadenersatz aufgrund des Vertragsbruches beanspruchen. Auf jeden Fall beträgt diese Vertragsstrafe mindestens eine Monatsvergütung.
Wer unterschreibt denn so einen Vertrag??

Entweder hast du da einen Mordsjob (Geschäftsführer ppa. aufwärts) oder du bist als Leibeigener bei einem Sklaventreiber gelandet.

Wenn sowas im Arbeitsvertrag drinsteht, wird dein Boss auch versuchen, sich diesen Schadenersatz an Land zu ziehen und dir einen entsprechenden Vorwurf unterzujubeln.

Unter einer Monatsvergütung ist ein Bruttogehalt zu verstehen. Wenn dein Boss mit dir fertig ist, hast du bestimmt mit juristischer Beratung zwei MonatsNETTOgehälter verbraten.
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  #5  
Alt 03.06.2007, 20:23
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Darf ich mal kurz raten? Ist das eine Zeitarbeitsfirma oder so etwas wie ein Call-Center ?
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  #6  
Alt 03.06.2007, 20:52
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Das ist ein Transport- und Logistikkonzern. Keine Zeitarbeit o.ä.
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  #7  
Alt 03.06.2007, 22:23
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Cool Hallo Master78

Herzlich Willkommen in unserem Forum!
Zitat:
In dem Vertrag von Firma (A) steht:
Löst Herr xy unter Bruch des Vertrages das Anstellungsverhältnis, so kann die Firma ohne weiteren Nachweis Schadenersatz aufgrund des Vertragsbruches beanspruchen. Auf jeden Fall beträgt diese Vertragsstrafe mindestens eine Monatsvergütung.
In Deinem Vertrag steht: "...unter Bruch des Vertrages..

Dieses bezieht sich allerdings nur auf Vertragsbruch!

In Deinem Vertrag muss allerdings noch etwas stehen über die Beendigung bzw. Kündigung des Vertrages, evtl. auch über das Nichtantreten der Arbeit. Wie lauten diese Passagen? Das würde uns etwas weiter bringen.

LG

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  #8  
Alt 14.06.2007, 10:43
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Mich würde viel mehr interessieren, ob unter einem der zugeschickten Verträge bereits deine Unterschrift steht.
Fakt ist: solang du keinen Vertrag unterschrieben hast, besteht kein Rechtsverhältnis. Und wenn dir keine Frist gesetzt ist, bis wann du den Vertrag (A) unterschrieben einzureichen hast, hast du alle Zeit der Welt (naja, zumindest bis zum 01.07.).
Wenn in der Zeit der andere Vertrag (B) eintrifft, kannst du immer noch diesen unterschreiben und Firma (A) sagen, dass du doch nicht antreten wirst. Solang der Vertrag nicht unterschrieben ist, bist du nicht haftbar, da ihr wie gesagt keine Vertragsbindung habt.
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  #9  
Alt 14.06.2007, 16:03
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interessante frage - da muss ich ja garnicht nen neuen thread aufmachen, viell. darf ich hier einfach mit dazu posten und euch um euren rat fragen.

mein fall ist ähnlich wie bei master78, bis auf den unterschied, dass ich bei firma A schon einen vertrag unterschrieben habe. am selben tag als ich das gemacht hab, hatte ich von ner anderen firma das angebot zum vorstellungsgespräch. heute war ich da, und es überzeugt einfach mehr, ist genau mein beruf, mehr kohle, bessere arbeitsbedingungen. FALLS firma B sich also für mich entscheiden würde, müsste ich firma A ja absagen - also vom vertrag zurücktreten. jetzt überleg ich wie ichs am geschicktesten angehen kann. theoretisch könnte ich ja bei firma A den ersten tag arbeiten, dann meine kündigung (frist 2 wochen) einreichen und hätte nicht vertragswiedrig gehandelt. oder ich zahl ein monatsgehalt - was aber schon sehr schmerzen würde.

andere möglichkeiten hab ich nicht, oder?
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  #10  
Alt 14.06.2007, 19:54
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Wäre der Eintrittstermin bei der Firma (B) zum gleichen Zeitpunkt wie bei Firma (A)? Wenn nicht, versuche doch einfach bei Frma (B) einen verzögerten Termin auszuhandeln, und bei Firma (A) gleich wieder fristgerecht zu kündigen.
Ist halt die Frage, ob es bei einem Schadensersatzanspruch der Firma (A) i.H.v. einem Monatsgehalt bleibt. Andererseits muss dir die Firma dann aber auch eine Ratenzahlung bestatten (mind. 5% der Forderung als monatliche Rate), damit du nicht gleich eine riesige finanzielle Belastung am Bein hast.
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