| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, also bei uns in der Firma schaut es mittlerweile so aus, dass mein Mann und ich immer noch auf unseren Dezember-Lohn warten. Wir haben unseren Chef fast jeden Tag nach unserem Gehalt gefragt und jedes Mal wurden wir aufs Neue vertröstet. Seinerseits heißt es entweder: "kommt diese Woche" oder "mache ich am Montag". Leider ist bis jetzt nichts passiert. Und wie die wirtschaftliche Lage ausschaut wird sich bei uns in der Firma nichts ändern. Mir kommt es schon so vor, wie eine Insolvenzverschleppung. Jetzt sind aber nun schon fast drei Monate rum und ich möchte meinem Chef eine schriftliche Mahnung über den Zahlungsverzug machen. Wenn ich ihn anmahne meinen Dezember, Januar und Februarlohn zu zahlen, mit einer 7-Tage Frist und er zahlt nicht kann ich ja fristlos kündigen und zum Arbeitsgericht gehen. Was ist aber, wenn er zb. nur meinen Dezemberlohn zahlt und der Rest aber weiterhin offen ist, kann ich dann trotzdem fristlos kündigen? ![]() Ich wäre wirklich dankbar für Eure Hilfe, da ich/wir schon sehr verzweifelt sind und wir auch keinen Lohn mehr vorfinanzieren können. Danke |
|
#2
| ||||
| ||||
| Hallo Yasmin, wenn du kein Arbeitslohn erhälst, obgleich dein AG keine Insolvenz angemeldet hat, hast du meines Wissens auch einen Anspruch auf Insolvenzgeld vom Arbeitsamt (Genau kenne ich mich damit zwar nicht aus, aber mein Bruder hatte einmal einen solchen Fall). Darüber hinaus kannst du durchaus fristlos kündigen, wenn du in deinem Schreiben aufforderst, das gesamte ausstehende Gehalt der Monate Dezember bis Februar bis zum xyz zu überweisen und darüber hinaus zukünftige Zahlungen pünktlich zu leistern. Ansonster verstoße er gegen § xyz deines Arbeitsvertrages. Sollte er zukünftig dieses weiter mißchten, wirst du dein recht einer fristlosen kündigung (wegen unzumutbarkeit und gestörtem vertrauensverhältnis) ausüben. wenn du bei der agentur für arbeit um beratung und ggf. um insolvenzgeld ersucht, frage gleich mit nach, wie es sich mit den lohnnebenkosten verhält. Dein arbeitgeber ist nämlich nur die abführende stelle (lohnsteuer), schuldner bist du! Hoffe euch damit ein bißchen geholfen zu haben...
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |
|
#3
| |||
| |||
| Hallo Coquette, danke für deine Antwort. Ich muss dazu sagen, dass ich keinen Arbeitsvertrag habe und nun schon seit über 10 Jahren hier arbeite. Seit ungefähr über einem halben Jahr läuft das nun schon so schleppend mit dem Gehalt und da wir eben beide hier arbeiten, haben wir teilweise weniger wie ein Hartz 4 Empfänger und meine Tochter muss ich ja auch noch versorgen. Zb. haben wir im November und Februar nicht einen Cent bekommen und unsere Ersparnisse neigen sich nun dem Ende entgegen. Wir wissen einfach nicht mehr weiter. |
|
#4
| ||||
| ||||
| naja, dann beziehst du sich eben auf das gewohnheitsrecht und § 614 BGB. und frag beim aa/insolvenzgeldstelle nach. besprich mit dem aa die kündigung. möglicherweise kannst auch mahnbescheid und kontopfändung mache lassen, aber wo ncihts zu holen ist...
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |
|
#5
| |||
| |||
| Hallo, also ich habe gestern meinem Chef die Mahnung gegeben und ihm bis nächste Woche Donerstag Zeit gegeben meine 3 Gehälter zu zahlen. Wobei mir klar ist, dass er nicht zahlen wird und auch nicht kann. Der Firma steht das Wasser schon über dem Hals. Bzw. hat mir mein Chef gestern klar gesagt, dass er vielleicht mein Dezember Gehalt zahlen kann, aber keine 3 Gehälter. Da weiß man ja eigentlich schon was los ist. Weiterhin meinte er dann, wenn ich arbeitslos sei, könnte ich ja neben dem Arbeitslosengeld ja noch was nebenbei verdienen und könnte ja hier seine Rechnungen schreiben! Ich dachte ich träume. Jetzt hatte ich mir eben Gedanken gemacht, dass ich ja noch 3 oder 4 Tage Urlaub habe. Ob ich mir den Urlaub bis nächsten Donnerstag nehmen kann? Sozusagen das heute mein letzter Tag wäre?! Könnte man so was machen oder wäre das nicht die feine Art? Viele Grüße |
|
#6
| ||||
| ||||
| Um Gottes willen... du darfst auf keinen Fall eigenmächtig deinen Urlaub nehmen. Das wäre ein grober Verstoß gegen die arbeitsvertraglich Pflichten deinerseits. Aber natürlich kannst du diesen beantragen und von deinem Chef absegnen lassen.
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |
|
#7
| |||
| |||
| Hallo, also ich war heute beim Arbeitsamt und habe mich ab Freitag arbeitslos gemeldet. Weiterhin hat mir die Dame vom Arbeitsamt durch "die Blume gesagt", weil sie meinen Chef kennt, dass ich nicht mehr auf Arbeit gehen soll, sondern zum Arzt gehen soll. Sie meinte auch, dass ich mich schleunigst beim Arbeitsgericht schlau machen soll und dann nofalls zum Anwalt gehen soll, weil eben das Arbeitsamt da nichts machen kann. Eine Sperre vom Amt werde ich zu 98% wohl nicht bekommen und müsste mir deswegen keine Gedanken machen. Momentan ist es einfach nur nervenaufreibend und belastend. Es belastet die eigene Psyche und belastet auch die Beziejung. Aber ich sehe positiv in die Zukunft, denn morgen habe ich ein Vorstellungsgespräch. Allerdings bin ich furchtbar nervös, weil es das Erste seit 10 Jahren ist..naja mal schauen. Viele Grüße! |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Rechswirksamkeit schriftliche Zusage | Europe | Arbeitsverträge | 1 | 11.06.2009 20:03 |
| gilt email als schriftliche Kündigung? | muux | Kündigung | 1 | 03.07.2008 22:28 |
| Schriftliche begründung | Crash82 | ALG II/Hartz IV | 2 | 27.11.2007 12:44 |
| Schriftliche erklärung | Crash82 | ALG II/Hartz IV | 1 | 20.10.2007 21:49 |
| Reaktion auf Kündigung - es liegt keine schriftliche Kündigung vor | querschlaeger | Kündigung | 1 | 04.10.2007 17:17 |