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#1
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| Erst mal: Hallo zusammen! Wie ich in der Überschrift schon angekündigt habe, geht es (mal wieder) um Urlaub nach AN Kündigung. Allerdings ist die Situation nicht alltäglich. Deshalb beschreibe ich hier jetzt erst mal den Sachverhalt: Meine Frau arbeitet seit 10 Jahren in einm kleinen Unternehmen mit einem Chef und 2 Vollzeitangestellten. Anfang Dezember letzten Jahres haben wir unseren Sommerurlaub für 2008 gebucht und meine Frau hat den Urlaub für die letzten 2 Mai Wochen damals auch genehmigt bekommen. In der Zwischenzeit hat der Chef seine BEIDEN Angestellten so "geärgert", dass sie beide (fast gleichzeitig) gekündigt haben. Die Kollegin meiner Frau hat letzte Woche zum 30.04. gekündigt und meine Frau gestern zum 31.05. Die Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag wurde eingehalten (4 Wochen zum Monatsende). Der Kollegin steht noch Urlaub zu und deshalb wird sie im April nur noch ca. Wochen arbeiten. Auch meiner Frau steht noch eine Menge Urlaub und auch Überstunden zu, die sie gerne am Stück im Mai vor bzw. in Verbindung mit unsrem Urlaub nehmen würde. Somit wäre ihr letzter Arbeitstag der 5. Mai. Jetzt weigert sich aber ihr derzeitiger Chef die Kündigung und den darauf beantragten Urlaub zu unterschreiben. Dabei geht es ihm nicht mal um den Rest-Urlaub, sondern um den bereits genehmigten Urlaub Ende Mai, weil dann ja keiner mehr da wäre, die Terminarbeiten zu erledigen. Er argumentiert, dass er den Urlaub damals nur unter der Prämisse genehmigt hätte, dass die Kollegin die Vertretung übernehmen würde. Eine meiner Fragen ist jetzt, ob das Argument des Chefs schon als "betrieblicher Grund" ausreicht, den bereits genehmigten Urlaub wieder zu streichen, nur weil er die Arbeit nicht selber machen kann. Es kann doch nicht sein, dass meine Frau und ich die Dummen sind, nur weil meine Frau die letzte war, die gekündigt hat. Nach dem Motto: den Letzten beißen die Hunde!? Auch finanziell wäre das für uns ein herber Schlag, da wir eine 2 wöchige Flugreise gebucht haben, die wir nicht mehr verschieben können. Meiner Meinung nach ist es jetzt Sache des Chefs sich neue Mitarbeiter zu suchen, die die Arbeit machen können. Immerhin hat meine Frau ihrem Chef 4 Wochen mehr Zeit gegeben Ersatz zu finden, als sie eigentlich gemusst hätte. Eigentlich hätte eine Kündigung am 30.04. auch noch gereicht. Wenn das mit dem bereits genehmigten Urlaub geklärt ist, würde ich auch gerne noch erfahren, wie es mit dem Resturlaub aussieht. Unter welchen Bedingungen oder "betrieblichen Gründen" kann er diesen (ganz) verwehren? Ich nehme an, dass er den Zeitpunkt ggf. schieben kann, damit meine Frau noch im April Urlaub nehmen muss und nicht im Mai alles am Stück!? Das wäre aber auch nicht im Sinne des Erfinders, denn immerhin haben die Mitarbeiter ja auch nicht ohne Grund von sich aus gekündigt. Es wäre eine "Zumutung" erst mal 2 Wochen zu Hause sein zu müssen, um dann wieder ein paar Tage arbeiten zu gehen ... Ich hoffe jetzt darauf hier eure, wenn möglich fachkundigen bzw. fundierten Antworten zu erhalten! Auch über Ratschläge für das Verhalten bzw. die Argumentation gegenüber dem noch Chef würde ich mich sehr freuen!Vielen Dank schon Mal! Schöne Grüße Forever |
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#2
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| Der Chef muss die Kündigung nicht quittieren. Die Kündigung muss nur zugegangen sein, und dies muss man im Zweifelsfalle beweisen können. Entweder stehen dafür unabhängige Zeugen bereit oder man lässt die Kündigung per Gerichtsvollzieher (Amtsgericht) zustellen. Ein Einschreiben mit Rückschein reicht nicht, weil man die Annahme verweigern könnte und dann wäre die Kündigung nicht zugegangen. Der Chef weigert sich, einen Urlaubsantrag zu unterschreiben, dies bedeutet, der Urlaub ist nicht genehmigt worden, denn offensichtlich wird eine Unterschrift benötigt und diese wurde bisher nicht gewährt. Man könnte dieses Thema mit einem Rechtsanwalt ausdiskutieren, aber bis das Problem gerichtlich gelöst wäre, dürfte der Fall sich alleine durch Zeitablauf von selber erledigt haben. Meine persönliche und unmassgebliche Meinung ist: wenn ihr nicht beweisen könnt (schwarz auf weiss mit Stempel, Unterschrift, Siegel und Siegelwachs), dass der Urlaub genehmigt wurde, dann habt ihr die Ar schkarte gezogen. Deine Frau soll sich sofort arbeitsuchend und arbeitslos melden. Sie erhält bei ALG I eine Leistungssperre von drei Monaten (wegen Eigenkündigung). Achtung: sie unterliegt dann der Erreichbarkeitsanordnung! Durchlesen! Unkenntnis schützt vor Strafe nicht! Arbeitslosigkeit - www.arbeitsagentur.de
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| @nontestatum: Danke erst mal für die Antwort! Aber zur Klarstellung noch ein paar Worte: - Meine Frau hat natürlich nur gekündigt, weil sie eine neue Stelle hat, die sie zum 1.6. auch antreten wird! - Der Urlaub Ende Mai, also unser Jahresurlaub, wurde, wie ich schon geschrieben hatte, bereits im Dezember schriftlich auf einem Urlaubsantrag genehmigt. Aber eben diesen will er jetzt auf einmal nicht mehr geben. - Meine Frau hat auf der bzw. mit der Kündigung nochmal ihre Urlaubstage und Überstunden zusammen gestellt, den bereits bewilligten Urlaub abgezogen und dann den Rest genau vor diesen gelegt, damit sie eben am 5. Mai ihren letzten Tag hat. Der Chef sollte also quasi auf einem Schreiben den Erhalt der Kündigung quittieren und den Urlaub genehmigen, damit es hinter her keine Diskussionen gibt. - Nochmal zur Unterschrift der Kündigung: Wie soll man beweisen, dass man die Kündugung abgegeben hat, wenn sonst keiner mehr im Büro ist, der als Zeuge her halten könnte? Muss ich mich jetzt dazu stellen, um es beweisen zu können? Im Zweifel wäre meine Aussage als Ehemann ja wohl auch strittig ... Das ist alles noch nicht der Weisheit letzter Schluss ... |
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#4
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| Zitat:
Zitat:
Ich würde das trotzdem mal einem Rechtsanwalt vortragen, der soll sich den unterschriebenen Urlaubswisch angucken und sagen, ob der voll o.k. ist. Und wenn, dann kann der Chef ja wählen: Urlaub gewähren oder blechen. Vielleicht legt er ja noch einen Schein wegen entgangener Urlaubsfreude drauf ...
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