Sperre ALG1?
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Sperre ALG1?

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  #1  
Alt 25.02.2009, 20:44
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Frage Sperre ALG1?


Hallo zusammen,
ich bin recht neu hier und habe natürlich auch schon zur Beantwortung meiner Fragen hier sehr hilfreiche Antworten gefunden.
Ich habe trotzdem noch Fragen und hoffe auf Hilfe.

Ich habe am 29.01.09 meine Kündigung zum 30.04.09 erhalten.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

Jetzt habe ich in den 3 Wochen nach Auspruch der Kündigung Kündigungsschutzklage eingereicht.

Mein Arbeitgeber bietet mir jetzt bei Verzicht bzw. Rücknahme der Klage eine Abfindung an.

Frage:
Wenn die 3 monatige Kündigungsfrsit eingehalten wird, kann es dann trotzdem zu einer Sperre des ALG1 kommen?
Ich habe mal folgenden Text für die Zusatzvereinabrung formuliert:

-Zusatzvereinbarung zu Kündigungsschreiben vom 29.01.2009-

Hiermit vereinbaren die Parteien „Arbeitgeber“ und Herr D. folgende Vereinbarung:

Unter Einbehalt der vereinbarten Kündigungsfrist wird der Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage gegen „Arbeitgeber“ durch Herr D. vereinbart.

Im Gegenzug wird für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von drei Monatsgehältern von „Arbeitgeber“ an Herr D. gezahlt. Als Basis dient der zwölfte Teil des Jahresbruttogehaltes von XXXXX Euro aus 2008.
Hieraus ergibt sich mit Abgeltung sämtlicher Forderungen die Zahlungssumme von XXXXX Euro Brutto.

Der Betrag wird mit der Zahlung des letzten Monatsgehaltes zum 30.04.2009 gezahlt-

Ich hoffe mir kann jemand in meinem Falle helfen und danke dafür


Düsseldorfler

Geändert von Düsseldorfler (25.02.2009 um 21:46 Uhr) Grund: Zeichen
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  #2  
Alt 25.02.2009, 21:47
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Kann mir bitte jemand eine Meinung geben...Hab morgen ein Gespräch beim Arbeitgeber
Grüße Düsseldorfler

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  #3  
Alt 26.02.2009, 10:11
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Hallo ,ist jemand online der sich hiermit auskennt?
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  #4  
Alt 26.02.2009, 10:20
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Hey,

Also wenn der Ag dir eine Abfindung bietet damit du die Klage zurück nimmst,dann wirst du wohl erfolg haben mit der Klage,das heißt wiederum du wirkst an deiner Kündigung mit und Bekommst eine 3 Monatige Sperre beim Arbeitsamt.

Sperrzeit ALG1
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  #5  
Alt 26.02.2009, 10:41
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Vielen Dank für die Antwort.

Wie würde es denn ausschaun, wenn ich es jetzt bis zum Gütetermin kommen lassen würde und der AG und ich sich dann einigen?
tritt dann auch eine Sperre ein oder ist das ein gute Idee?
Gruß
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  #6  
Alt 26.02.2009, 10:52
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Wäre am günstigsten..

Ließ hier
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  #7  
Alt 26.02.2009, 11:04
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Also auf keinen Fall Unterschreiben....


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  #8  
Alt 26.02.2009, 20:06
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Nochmal vielen Dank für den Support.
Ich habe den Termin heute mit meinem Chef abgesagt und lasse es jetzt zum Gütetermin kommen.

Top-Forum hier!!!!
Ich hoffe, dass dieser Beitrag auch anderen hilfreich sein kann.

D-dorfler
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  #9  
Alt 26.02.2009, 20:13
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Nichts zu danken,Düsseldorfler,es freut mich das wir dir helfen konnten...

Recht muß auch recht bleiben....

Alles gute und viel Glück....

Halt uns mal auf den laufenden wie es weiter gegangen ist....


Gruß aus Dortmund....
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  #10  
Alt 15.03.2009, 21:38
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Hallo,

nur um mal mitzuteilen, wie es nun weiterging:

Es ist ein Vergleich aufgesetzt worden und an das Gericht gegangen.

Aus dem Vergleich geht hervor, das es sich bei dem Kündigungsgrund um "dringende betriebliche Gründe" handelt und die Abfindung für den "Verlust des Arbeitsplatzes" gezahlt wird. Auch wird erwähnt, dass die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten wird.

Die Anwaltsseite der Beklagten (Firma) hat den Vergleich zum Gericht gefaxt.
Ich habe darauf hin einen Anruf vom Gericht bekommen in dem man mir mitteilte, das der Gütetermin nicht mehr statt finden wird.

Ich hoffe, ich hab alles richtig gemacht und die AfA zieht hier nichts vom zukünftigen ALG ab. Auch hoffe ich, dass AfA keine Sperren verhängt.

Unterschrieben habe aber den Vergleich noch nicht.
Das Gericht teilte mir mit, dass ich in den nächsten Tagen Post bekommen werde.

Ich denke, dass es dann irgendwas von meiner Seite zur Niederschrift bei Gericht bedarf.

Grüße...Düsseldorfler

P.S: Ich lass euch weiterhin wissen, was weiter draus wird.

Geändert von Düsseldorfler (15.03.2009 um 21:41 Uhr)
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