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#1
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| Hallo Hab ein Problem bzw besser gesagt mein Freund. Und zwar möcht er umziehen in eine ganz andere Stadt und muss ja aus dem Arbeitsverhältnis heraus kommen ohne selbst zu kündigen, wegen der Sperre vom Arbeitsamt... Wie lange geht die Sperre denn? Gibt es dann absolut keinen Cent oder nur einen gewissen Betrag?! Gilt eine Kündigung auf Grund von längerer KRankheit (Depression) auch a Grund zur Sperre ?! |
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#2
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| Dein Freund soll bitte nicht selber kündigen oder an seiner Kündigung mitwirken. Eine Eigenkündigung bewirkt bei ALG I eine Leistungssperre und bei ALG II eine Leistungsreduzierung von jeweils drei Monaten. Sollte dein Freund unter 25 sein, muss er bei ALG II zusätzlich mit verschärften Massnahmen rechnen, die seine wirtschaftkliche Existenz bedrohen. Sollte dein Freund von ALG II anhängig sein/werden, würde er auch noch eine Umzugserlaubnis benötigen. Bitte keine einsamen Entscheidungen treffen, bitte alle Entscheidungen VORHER mit der Agentur für Arbeit bzw. der Arge/Jobcenter besprechen, bitte dies auch dann, wenn er psychische Probleme haben sollte (bitte aäztliche Dokumente vorlegen!).
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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