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#1
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| hallo meine frage bezieht sich auf das thema kündigung. ich bin seit 4 monaten in einer firma. habe 6 monate probezeit. aber es funktioniert nix mehr geld kommt schleppend, fahrtkosten sind zu hoch, arbeitsamt hat nur zwei monate fahrgeld bewilligt. betriebsklima naja. schaffe es nicht mein kind pünktlich aus der kita zu holen da der weg doch etwas weit is, meine frau ist die der gastronomie. ich möchte weg aus der firma. meine frage bekomme ich eine sperrfrist wenn ich selber küngige? |
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#2
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| Ja! Nicht selber kündigen! Eine Sperrfrist bekommst du bei ALG I, bei ALG II wirst du sanktioniert, d.h. Kürzung des Regelsatzes in der Staffelung 30%, 60%, UND 100% Vollsperre.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Rede mal mit deinem Chef. Vieleicht drückt er dabei ein Auge zu . MfG Krabbe83 |
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#4
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| Rede mal mit dem AA. Wir waren auch schon in der Situation, dass der AG keinen Lohn oder nur sehr schleppend zahlen konnte. Mein Mann konnte deshalb nicht zur Arbeit kommen, weil kein Geld für Benzin etc da war. Nach Rücksprache mit dem AA durfte er damals selber kündigen, ohne Sanktionen. Lass Dir eine eventuelle Zusage aber schriftlich geben.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#5
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| Hi, da gibt es eine gute Lösung, einfach Krank feiern, bis der Arbeitgeber Dich kündigt, einfacher geht's wirklich nicht. Machen übrigens viele! Oder Du macht Fehler während der Arbeit, dann bist Du schneller draussen als Du denkst. |
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#6
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| Na, so toll sind die Empfehlungen aber nicht. Grundsätzlich kann eine Krankschreibung vom Amtsarzt überprüft werden, mit Schwindler- und Theatervorstellungen bringt man seinen Doc in Teufel's Küche. Ausserdem ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ein hohes Gut, das von jedem Arbeitnehmer geschützt werden muss. Fehler verschlechtern das Arbeitszeugnis, vorsätzliche Fehler provozieren eine fristlose Kündigung oder gar Schadenersatzforderungen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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