sperrfrist nach eigenkündigung durch arbeitnehmer in der probe zeit
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Kündigung


sperrfrist nach eigenkündigung durch arbeitnehmer in der probe zeit

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 25.12.2007, 22:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2007
Beiträge: 4
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
hummer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Lächeln sperrfrist nach eigenkündigung durch arbeitnehmer in der probe zeit


hallo

meine frage bezieht sich auf das thema kündigung. ich bin seit 4 monaten in einer firma. habe 6 monate probezeit. aber es funktioniert nix mehr geld kommt schleppend, fahrtkosten sind zu hoch, arbeitsamt hat nur zwei monate fahrgeld bewilligt. betriebsklima naja. schaffe es nicht mein kind pünktlich aus der kita zu holen da der weg doch etwas weit is, meine frau ist die der gastronomie. ich möchte weg aus der firma. meine frage bekomme ich eine sperrfrist wenn ich selber küngige?
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 26.12.2007, 00:23
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ja! Nicht selber kündigen!

Eine Sperrfrist bekommst du bei ALG I, bei ALG II wirst du sanktioniert, d.h. Kürzung des Regelsatzes in der Staffelung 30%, 60%, UND 100% Vollsperre.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 26.12.2007, 03:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2007
Ort: Hockenheim
Beiträge: 106
Bedankte sich: 7
9 Danksagungen in 8 Beiträgen
Krabbe83 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Cool

Rede mal mit deinem Chef. Vieleicht drückt er dabei ein Auge zu .
MfG
Krabbe83
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 28.12.2007, 07:50
Benutzerbild von Tine9933
Guru
 
Registriert seit: 02.04.2007
Beiträge: 995
Bedankte sich: 9
89 Danksagungen in 87 Beiträgen
Tine9933 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Rede mal mit dem AA. Wir waren auch schon in der Situation, dass der AG keinen Lohn oder nur sehr schleppend zahlen konnte. Mein Mann konnte deshalb nicht zur Arbeit kommen, weil kein Geld für Benzin etc da war. Nach Rücksprache mit dem AA durfte er damals selber kündigen, ohne Sanktionen. Lass Dir eine eventuelle Zusage aber schriftlich geben.
__________________
Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!!
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 07.01.2008, 12:30
Profi
 
Registriert seit: 19.10.2007
Beiträge: 214
Bedankte sich: 7
12 Danksagungen in 12 Beiträgen
Benutzerfreundlich ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Standard Ganz einfach: Krank feiern!

Hi,

da gibt es eine gute Lösung, einfach Krank feiern, bis der Arbeitgeber Dich kündigt, einfacher geht's wirklich nicht. Machen übrigens viele!

Oder Du macht Fehler während der Arbeit, dann bist Du schneller draussen als Du denkst.
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 07.01.2008, 13:31
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Na, so toll sind die Empfehlungen aber nicht.

Grundsätzlich kann eine Krankschreibung vom Amtsarzt überprüft werden, mit Schwindler- und Theatervorstellungen bringt man seinen Doc in Teufel's Küche.

Ausserdem ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ein hohes Gut, das von jedem Arbeitnehmer geschützt werden muss.

Fehler verschlechtern das Arbeitszeugnis, vorsätzliche Fehler provozieren eine fristlose Kündigung oder gar Schadenersatzforderungen.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Eigenkündigung tarifvertragliche und einzelvertragliche Kündigunsfristen ISCHE Kündigung 2 06.07.2009 11:35
Umschulung wegen Krankheit romelk Karriere & Job 1 28.12.2007 20:41


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Kündigung


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:03 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.