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#1
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| Hallo liebe Forumsteilnehmer, hier aber mal eine wirkliche Spezialfrage, auf die ich einfach keine Antwort finden kann: Ich habe im März 2008 eine ordnungsgemäße Kündigung zum 30. April 2008 aus betriebsbedingten Gründen erhalten. Seitdem beziehe ich trotzdem weiter mein Gehalt und arbeite auch weiterhin für diese Firma. Nun habe ich einen neuen Arbeitgeber gefunden, der mich zum 01.08. einstellen will. Meine Frage: kann ich den neuen Arbeitsvertrag meines zukünftigen Arbeitgebers unterschreiben und zum 01.08. wechseln, oder bin ich vertraglich an meine "alte" Firma gebunden? Welche Konsequenzen würden für mich entstehen, wenn ich tatsächlich noch an den alten Arbeitgeber gebunden wäre, aber trotzdem dort nicht mehr hingehen würde? Wäre super, wenn mir einer diese Frage beantworten könnte. Liebe Grüße Der_Ralf |
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#2
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| Du wurdest gekündigt und wurdest aber dennoch weiterbeschäftigt. Wenn sich sonst nichts geändert hat, heisst das, dass du zu den alten Konditionen beschäftigt wirst. Dies bedeutet, du musst eine Kündigungsfrist einhalten, die im alten Arbeitsvertrag vereinbart wurde. So würde ich das auch mit dem neuen Arbeitgeber abstimmen. Bitte nicht kündigen, bevor du einen neuen Arbeitsvertrag in den Händen hälst. Ich weiss natürlich nicht, was der alte Arbeitgeber sich bei der Kündigung gedacht hat. Vielleicht beschäftigt dich der alte Arbeitgeber netterweise solange, bis du einen neuen Arbeitsplatz hast. Bitte führe ein klärendes Gespräch mit deinem alten Boss, sonst hängst du ständig in der Luft.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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