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#1
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| Moin, Moin zusammen, ich werde jetzt nach einer schweren langen Krankheit gekündigt.Bin Erwerbsminderungsrentner. Ich soll vom ehemaligen Arbeitgeber drei Monatsgehälter als Abfindung erhalten. Das sind ungefähr 7800,- EURO Brutto. Errechnet aus dem Jahr in dem ich aufgehöhrt habe zu Arbeiten, also 2005. Ich habe nun im Internet einen Abfindungsrechner gefunden. Ist es richtig das ich für die Abfindungssumme "nur" ca. 220,00 EURO Steuern zahlen muß, bzw. nach der Fünftelregelung nur 210,00 EURO? Jeweils plus Solizuschlag. Gruß rivale |
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#2
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| kann bei Abfindungen ein Mehr an Geld bringen. Lies dir alles was du im Netz zu Abfindung findest deshalb gut durch. Kndigung - Abfindung - Steuern - Freibetrag weg - Steuerbelastung - Was tun? Mitunter muss man schon bissl um seinen Rechtsanspruch kämpfen weil man gewöhnlich einfach abgespeist wird. wie lange warst du denn in der Firma und wie hoch war dein jährl. Brutto in den letzten 6 Jahren ? Dass die Höhe nur nach 1 Jahr berechnet wird, wäre mir neu wenn es ein langjähriges Arbeitsverhältnis war. Ab welcher Höhe die Versteuerung beginnt habe ich so 11.000 Euro im Kopf - bin aber nicht ganz sicher. Abfindung Steuerrecht Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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| Moin, Moin, DANKE schon mal für die Antwort. Aber die Informationen die ich finde beziehen sich meist nicht auf meinen speziellen Fall. Denn bei mir geht es ja, wie schon beschrieben, um einen Zeitraum 2005. Wie wird also die vom Arbeitsgericht festgelegte Summe jetzt versteuert? Rückwirkend für 2005 oder in diesem Jahr 2008 und in welcher Höhe? Gruß rivale |
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#4
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| wegen Krankheit dein Arbeitsverhältnis bereits 2005 beendet hast und die Abfindung jetzt erst in 2008 bekommst dann musst du diese auch erst im Jahr des Erhaltes versteuern. Wäre also dann mit der Steuererklärung 2009 anzugeben. Da du aber in 2008 EM Rentner bist ist es von der Höhe deines Gesamteinkommens abhängig ob du überhaupt eine Steuererklärung zu machen brauchst. Hierzu bedarf es aber zur Verifizierung der Steuerlast mehr Angaben deinerseits. Höhe der EM Rente ? verheiratet/ ledig - davon würde der Freibetrag abhängen. Gruss wellen
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#5
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| Moin, Moin, DANKE schon mal. Sicher muß ich eine Steuererklärung machen. Ich bin verheiratet und die EU Rente (9000,00 EURO) muß ja auch noch versteuert werden. Das macht ja nicht die Rentenversicherung. Gekündigt wurde mein Arbeitverhältnis erst jetzt, nicht schon gleich nach dem Unfall 2005. Gruß rivale |
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