("Straf")-Versetzung nach eigener Kündigung
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Kündigung


("Straf")-Versetzung nach eigener Kündigung

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 04.09.2010, 16:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2010
Beiträge: 2
Bedankte sich: 1
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
michiinnot befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage ("Straf")-Versetzung nach eigener Kündigung


Liebe Comm.,

ich brauche Eure Meinung zu folgendem Fall

(ganz sachlich geschlidert)

Arbeitnehmer A (leitender Angestellter seit 1 Jahr), kündigt fristgerecht seinen Arbeitsplatz, und gibt auch bekannt, das er zum Konkurrenzbetrieb wechselt. A arbeitet noch eine gesamte Woche in dem Betrieb.
Die Nachfolge wird A während dieser Zeit bekannt gegeben. Montag erscheint A an seinem Arbeitsplatz wo ihm die Geschäftsführung telefonisch mitteilt, er solle nach der Übergabe von Schlüsseln, Dienstwagen etc. an die Nachfolge, seinen Arbeitsplatz räumen und sofort verlassen. Er würde bis auf 11 Tage Resturlaub unbezahlt () freigestellt. Als dieser sich mit der Begründung, erstelle seine Arbeitskraft weiter zur Verfügung und bestehe auf die Lohnfortzahlung wehrt, wird ihm eröffnet er werde dann mit sofortiger Wirkung an einen anderen Standort (natürlich schön weit weg + kaum morgens pünktlich zu erreichen) versetzt. Dort würde A nicht mehr als leitender Angestellter sondern als Sachbearbeiter (und Kaffekocher)arbeiten.

Eckdaten: Arbeitsvertrag wurde als Sachbearbeiter geschlossen, in diesem Vertrag ist eine Versetzung [..bei betrieblichen Belangen..] zulässig.
Nach 3 Jahren wurde ein Zusatzvertrag zum ersten Vertrag über die Beförderung zum lt. Ang. (Vertretungsvollmacht + Gehaltsänderung) der Betriebsstätte X in der Stadt Y geschlossen. Alle weiteren Bestandteile des AV sollen davon unberührt bleiben.

Die Fragen sind nun

a) rechtfertigt die Kündigung des Arbeitnehmers eine Versetzung und "Degradierung" ohne Aufhebung des Zusatzvertrages?

b) Kann dieser aufgrund der Zusatzvereinbarung auf seine Position bzw. Betriebsstätte bestehen und demnach der Versetzung widersprechen, ohne seine arbeitsvertraglichen Bringschuld der Arbeitskraft zu vernachlässigen?

c) Wenn b) zutrifft, muss der AN dem AG dies schriftlich mitteilen. Soll dieser falls sich der AG dazu nicht äußert am nächsten Tag wie gewohnt zur Arbeit gehen?

Klar gestellt sei, daß der Arbeitgeber den AN nicht bezahlt freistellen wird

Michi
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 04.09.2010, 17:01
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: ("Straf")-Versetzung nach eigener Kündigung

Zitat:
Er würde bis auf 11 Tage Resturlaub unbezahlt (undefined) freigestellt.
Restzeit?


Zitat:
Vertrag über die Beförderung zum lt. Ang. (Vertretungsvollmacht + Gehaltsänderung)
Auskömmliches Gehalt, doppelte Haushaltsführung möglich? Entfernung, ungefähr?



Was seitens des Arbeitgebers möglich ist oder nicht, müsste aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen.

Was dort schlussendlich drinsteht, und wie dies zu interpretieren ist, kann wohl verbindlich nur ein Arbeitsrechtler beantworten.

Die richtige Vorgehensweise wäre daher, sofort einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren und um Rat für die weitere Vorgehensweise nachzusuchen.

Alte Lebensweisheit: im Leben sieht man sich immer zweimal, und in der gleichen Branche hat man über kurz oder lang doch wieder wie auch immer miteinander zu tun, und sei es bei irgendwelchen Gemeinschaftsprojekten.
Ich würde also danach trachten, das einigermassen anständig über die Bühne zu bringen, egal, in welche Niedrigkeiten sich der Arbeitgeber begibt.

Ich vermute, der Arbeitgeber hat den Fehler gemacht, den Arbeitsvertrag nicht ausreichend auszuformulieren, denn sonst hätte er z.B. ein Wettbewerbsverbot ausgesprochen. Die Vermutung liegt daher nahe, dass eine rabiate Freistellung und Versetzung nach Timbuktu nicht möglich ist.

Aber wie gesagt, der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht soll den Vertrag analysieren.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag:
michiinnot (04.09.2010)

  #3  
Alt 04.09.2010, 17:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2010
Beiträge: 2
Bedankte sich: 1
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
michiinnot befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: ("Straf")-Versetzung nach eigener Kündigung

Vielen Dank für die schnelle Antwort.


Zitat:
Er würde bis auf 11 Tage Resturlaub unbezahlt (undefined) freigestellt.
Restzeit?

Die Restzeit abzügl. des RU beträgt 19 Arbeitstage.

Auskömmliches Gehalt, doppelte Haushaltsführung möglich? Entfernung, ungefähr?

Auskömmliches Gehalt: durchschnittlich,-Nein, keine doppelte Haushaltsführung möglich, Entfernung kommt drauf an,- bis zu 250 km je nach dem, was der GF noch einfällt. Eine Vesetzung ist sehr schwer zu org. wegen der Kinder, Frau ist auch berufstätig. Es würde zudem ein Kindermädchen benötigt, die ab 5 Uhr morgens da ist. So kurzfristig, unmöglich zu bekommen.

ein Wettbewerbsverbot ausgesprochen

es ist kein nachvtr. Wettbewerbsverbot vereinbart.

Mich interessiert vor allem, ob trotz o.g. Kündigungsumstände auf die vertragl. vereinbarte Position/Betriebsstätte bestanden werden kann.


Ich würde also danach trachten, das einigermassen anständig über die Bühne zu bringen


Von AN Seite aus, kein Problem Es wurde versprochen, dass mit Ablauf eines halben Jahres eine Steigerung des Gehaltes von 25% erfolgt (mündl). Die GF hat dem AN immer nur "hingehalten" und nun ist eben Schluß- also geht der AN dorthin wo er das vereinbarte bekommt.
Das ist ja kein Verbrechen, sondern ein normaler Vorgang im Arbeitsleben.
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 05.09.2010, 04:49
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: ("Straf")-Versetzung nach eigener Kündigung

ich würde jetzt erstmal den zustehenden Urlaub abfeiern und den Rechtsanwalt befragen.

Pass auf, dass du dich im Urlaub nicht verkühlst und du deinen Doc aufsuchen musst
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Arbeitszeugnis nach eigener Kündigung Vanorden Arbeitszeugnisse 3 01.08.2010 21:25
Krankschreibung nach eigener Kündigung - Folgen? Wollkneul Kündigung 10 13.10.2009 19:37
Sperrzeit ab wann??? wg. eigener Kündigung hilflosundunwissend Arbeitslosengeld ALG I 1 15.09.2009 16:17
Rückzahlung Seminarkosten bei eigener Kündigung madbenni Kündigung 0 18.09.2008 16:24
Fördermittel trotz eigener Kündigung herkistar Finanzen und Fördermittel 1 01.05.2008 09:29


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Kündigung


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:03 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.