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#1
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| Liebe Comm., ich brauche Eure Meinung zu folgendem Fall (ganz sachlich geschlidert) Arbeitnehmer A (leitender Angestellter seit 1 Jahr), kündigt fristgerecht seinen Arbeitsplatz, und gibt auch bekannt, das er zum Konkurrenzbetrieb wechselt. A arbeitet noch eine gesamte Woche in dem Betrieb. Die Nachfolge wird A während dieser Zeit bekannt gegeben. Montag erscheint A an seinem Arbeitsplatz wo ihm die Geschäftsführung telefonisch mitteilt, er solle nach der Übergabe von Schlüsseln, Dienstwagen etc. an die Nachfolge, seinen Arbeitsplatz räumen und sofort verlassen. Er würde bis auf 11 Tage Resturlaub unbezahlt ( Eckdaten: Arbeitsvertrag wurde als Sachbearbeiter geschlossen, in diesem Vertrag ist eine Versetzung [..bei betrieblichen Belangen..] zulässig. Nach 3 Jahren wurde ein Zusatzvertrag zum ersten Vertrag über die Beförderung zum lt. Ang. (Vertretungsvollmacht + Gehaltsänderung) der Betriebsstätte X in der Stadt Y geschlossen. Alle weiteren Bestandteile des AV sollen davon unberührt bleiben. Die Fragen sind nun a) rechtfertigt die Kündigung des Arbeitnehmers eine Versetzung und "Degradierung" ohne Aufhebung des Zusatzvertrages? b) Kann dieser aufgrund der Zusatzvereinbarung auf seine Position bzw. Betriebsstätte bestehen und demnach der Versetzung widersprechen, ohne seine arbeitsvertraglichen Bringschuld der Arbeitskraft zu vernachlässigen? c) Wenn b) zutrifft, muss der AN dem AG dies schriftlich mitteilen. Soll dieser falls sich der AG dazu nicht äußert am nächsten Tag wie gewohnt zur Arbeit gehen? Klar gestellt sei, daß der Arbeitgeber den AN nicht bezahlt freistellen wird ![]() Michi |
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#2
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| Zitat:
Zitat:
Was seitens des Arbeitgebers möglich ist oder nicht, müsste aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen. Was dort schlussendlich drinsteht, und wie dies zu interpretieren ist, kann wohl verbindlich nur ein Arbeitsrechtler beantworten. Die richtige Vorgehensweise wäre daher, sofort einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren und um Rat für die weitere Vorgehensweise nachzusuchen. Alte Lebensweisheit: im Leben sieht man sich immer zweimal, und in der gleichen Branche hat man über kurz oder lang doch wieder wie auch immer miteinander zu tun, und sei es bei irgendwelchen Gemeinschaftsprojekten. Ich würde also danach trachten, das einigermassen anständig über die Bühne zu bringen, egal, in welche Niedrigkeiten sich der Arbeitgeber begibt. Ich vermute, der Arbeitgeber hat den Fehler gemacht, den Arbeitsvertrag nicht ausreichend auszuformulieren, denn sonst hätte er z.B. ein Wettbewerbsverbot ausgesprochen. Die Vermutung liegt daher nahe, dass eine rabiate Freistellung und Versetzung nach Timbuktu nicht möglich ist. Aber wie gesagt, der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht soll den Vertrag analysieren.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
michiinnot (04.09.2010) | ||
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#3
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| Vielen Dank für die schnelle Antwort. Zitat: Er würde bis auf 11 Tage Resturlaub unbezahlt (undefined) freigestellt. Restzeit? Die Restzeit abzügl. des RU beträgt 19 Arbeitstage. Auskömmliches Gehalt, doppelte Haushaltsführung möglich? Entfernung, ungefähr? Auskömmliches Gehalt: durchschnittlich,-Nein, keine doppelte Haushaltsführung möglich, Entfernung kommt drauf an,- bis zu 250 km je nach dem, was der GF noch einfällt. Eine Vesetzung ist sehr schwer zu org. wegen der Kinder, Frau ist auch berufstätig. Es würde zudem ein Kindermädchen benötigt, die ab 5 Uhr morgens da ist. So kurzfristig, unmöglich zu bekommen. ein Wettbewerbsverbot ausgesprochen es ist kein nachvtr. Wettbewerbsverbot vereinbart. Mich interessiert vor allem, ob trotz o.g. Kündigungsumstände auf die vertragl. vereinbarte Position/Betriebsstätte bestanden werden kann. ![]() Ich würde also danach trachten, das einigermassen anständig über die Bühne zu bringen Von AN Seite aus, kein Problem Es wurde versprochen, dass mit Ablauf eines halben Jahres eine Steigerung des Gehaltes von 25% erfolgt (mündl). Die GF hat dem AN immer nur "hingehalten" und nun ist eben Schluß- also geht der AN dorthin wo er das vereinbarte bekommt. Das ist ja kein Verbrechen, sondern ein normaler Vorgang im Arbeitsleben. |
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#4
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| ich würde jetzt erstmal den zustehenden Urlaub abfeiern und den Rechtsanwalt befragen. Pass auf, dass du dich im Urlaub nicht verkühlst und du deinen Doc aufsuchen musst
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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