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#1
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| Hallo, ich hab ein Problem. Seit 7 Wochen habe ich meine erste Stelle- ich bin also Berufsanfänger. Der so aussichtsvolle Top-Job bei dem tollen AG entpuppt sich aber immer mehr als Flop-Job und ich werde immer unzufriedener. Nun möchte ich also kündigen und mich neu bewerben. Sollte ich nun in meinen Bewerbungen erwähnen, dass ich von meinem jetzigen AG weg möchte, dort aber bereits erste Berufserfahrungen sammeln konnte. Oder wie sollte ich es am besten angehen??? Bitte helft mir!!! |
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#2
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| Zitat:
In der Bewerbung sollte schon der Grund stehen, weshalb Du Dein Wirkungsfeld wechseln möchtest. Deine Berufserfahrungen gibst Du selbstverständlich mit an. Lasse Dir auch ein Zwischenzeugnis ausstellen, das gehört zu einer vollständigen Bewerbung dazu.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#3
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| Na ja, ich weiß nicht ob es so klug ist ein Zwischenzeugnis zu verlangen, wenn man sich (wie ich vermute) noch in der Probezeit befindet und den Job vernünftigerweise auch darüber hinaus behalten möchte, solange kein neuer Job in Sicht ist.
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#4
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| Danke schonmal! Also ich wollte mich natürlich erst bewerben und dann kündigen! Habe momentan viele wirklich interessante Stellenangebote, wo es wirklich 100%ig besser wäre. Wenn es woanders klappen würde, könnte ich aber schon ein Arbeitszeugnis verlangen, obwohl ich dann insgesamt nur 3 Monate bei diesem jetzigen AG Erfahrung sammeln konnte, oder ? LG |
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#5
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| klaro. Im Prinzip kannst du, wie Ratgeber sagte vorab ein Zwischenzeugnis verlangen. Allerdings ist das für den jetzigen Betrieb ein deutliches Zeichen, dass du nicht allzu lange bleiben willst. Ob das einer Beschäftigung über die Probezeit hinaus förderlich ist, das ist halt die Frage ...
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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