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#1
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| Hallo. Es ist alles etwas umständlich. Darum hole ich mal ein wenig aus. Aaaaaaalso. Im Moment bin ich in ungekündigter Stellung im Lebensmitteleinzelhandel seit dem 01.07.2000 beschäftigt. Ich arbeite in Niedersachsen (Bückeburg), wohne aber in NRW (Minden). Mein Freund wohnt in Bovenden (Niedersachsen). Jetzt habe ich in Bovenden eine Wohnung gefunden, aber noch keine Arbeit. Meine Wohnung in Minden ist gekündigt. Ein neuer Mieter für die Wohnung ist so gut wie da. Die Zeit der Überbrückung, solange ich in Bovenden keine Arbeit habe, hatten meine Eltern mir angeboten mietfrei dort zu wohnen. Allerdings ist dieses Angebot seit letzter Woche Dienstag nicht mehr relevant, da meine Eltern es nicht mehr einsehen mich dort wohnen zu lassen. Weiss der Geier, warum. ![]() Angemietet ist die Wohnung in Bovenden ab dem 01.12.2009. Meine Möbel usw. werden am 05.12.2009 von A nach B gebracht. Heisst, ab dem 05.12.2009 habe ich in Minden keine Wohnung mehr und könnte somit auch meiner Arbeitsverpflichtung nicht mehr nachkommen. Kann ja schlecht im Auto schlafen. Ich meine, mir persönlich wäre das ja schnuppe, aber ich hab ja noch meine Tochter. Nun wollte ich mit meinem Arbeitgeber sprechen ob die Möglichkeit besteht, dass er mich kündigt, damit ich bei einer von mir ausgesprochenen Kündigung keine Sperre bekomme. Denn von Bovenden bis nach Bückeburg sind es rund 130 km einfache Strecke und ich gehe nicht davon aus, dass mein Arbeitgeber sich auf solch horrende Fahrtkosten einlassen wird. Und selber die Fahrtkosten dafür tragen kann ich definitiv nicht. Sollte sich mein Arbeitgeber auf eine Kündigung seinerseits einlassen, wie gehe ich dann weiter vor? Was beantrage ich wo und wie? Kann ich dann überhaupt in Bovenden auf Unterstützung der Ämter hoffen? Und vor allem wieviel steht mir und meiner Tochter (8 Jahre) dann zu? Werde in Bovenden nicht mit meinem Freund zusammenziehen. Bedeutet, er behält seine Wohnung und ich habe meine. Zu meinen finanziellen Eckdaten. Mein Bruttomonatsgehalt beträgt ca. 1200 Euro. Netto sind das 950 Euro. Ich habe Lohnsteuerklasse 1 und bekomme 164 Euro Kindergeld. Von dem Vater meiner Tochter mit dem ich von 2002 bis 2005 verheiratet war, bekomme ich, bzw. bekommt unsere Tochter keinen Unterhalt. Was aber unter uns so vereinbart worden ist. Die Wohnung in Bovenden hat 3 Zimmer und ist 63 m² groß. Die Miete dort beträgt 475 Euro (Kalt 335 Euro, Nebenkosten 140 Euro) Ich hoffe, da kann mir irgendwer Licht ins Dunkel bringen. Denn von Anträgen und Ämtern habe ich gar keine Ahnung. Bitte seht von Kommentaren wie zum Beispiel schlechte Mutter etc.pp. ab. Denn ich habe mir das auch alles anders vorgestellt und war davon ausgegangen, dass ich mich auf meine Eltern verlassen kann. ![]() |
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#2
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| Ich gehe davon, dass du Anwartschaft auf ALG I erworben hast. Das bedeutet, im Falle einer Kündigung erhälst du ALG I (Agentur für Arbeit) und aufstockend ALG II (Arge/Jobcenter). Wenn du ALG II beziehst, erhälst du auch Kosten der Unterkunft (Miete), bei "unangemessenem" (also zu teurem) Wohnraum erhälst du die volle Miete max. 6 Monate lang, danach nur noch die Mietkosten für den angemessenen Wohnraum. Verschuldest du den Arbeitsplatzverlust selber, verlierst du dein ALG I für drei Monate, kannst dafür aber ersatzweise ALG II beantragen. Die ALG I - Leistungssperre wirkt aber in ALG II fort, und zwar in der Form, dass du eine Regelsatzkürzung von 30% erleidest, die KdU werden aber nicht angetastet. Forderst du deinen Arbeitgeber zu einer Kündigung auf oder wirkst in irgendeiner Form am Arbeitsplatzverlust mit, unterschreibst gar einen Aufhebungsvertrag, erhälst du eine Leistungssperre/Sanktion. Beachte dabei bitte, dass dein Arbeitgeber wahrheitsgemässe Angaben machen muss, z.B. in der Arbeitsbescheinigung, in der auch nach dem Kündigungsgrund gefragt wird. Wenn du selber kündigst, solltest du dies erst tun, wenn du in der neuen Stadt wohnst. Wirst du nämlich in der alten Stadt bedürftig, und beziehst ALG II, benötigst du eine Umzugserlaubnis, damit du volle Leistungen erhälst. Wenn deine Eltern dir helfen können, sollen sie das tun. Deine Situation ist so oder so ziemlich verfahren und nicht geeignet, familiäre Disziplinierungsverfahren in Gang zu setzen. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, das du in der neuen Stadt wohnst, aber in der alte Stadt arbeitest. Du könntest wegen der erhöhten Fahrtkosten bei der Agentur für Arbeit (oder je nach Zuständigkeit Arge/Jobcenter) Mobilitätshilfe (Fahrtkostenunterstützung) beantragen. Diese wäre aber eine "Kann"-Leistung und keine "Muss"-Leistung.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
river (09.11.2009) | ||
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#3
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| also wie ich es auch drehe und wende ist es kacke ![]() aber danke dir nonte. |
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