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#1
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| Hallo, ich hoffe das ich hier richtig bin und mir (uns) jemand helfen kann. Es geht um folgendes: Anfang des Jahres habe ich meinen Job gekündigt ( lange Geschichte ). Dann haben meine Frau und ich uns einen neuen Job gesucht und den auch gefunden. Unsere Wohnung haben wir gekündigt und sind ausgezogen. Unsere Sachen haben wir bei Freunden untergestellt. Leider hat der Arbeitgeber sich nicht an die Vereinbarungen gehalten ( kein Arbeitsvertrag ) und wollte uns dann mit 400,00 Euro pro Person auf einmal abspeisen bei 40 Stunden pro Woche ( danke an das Hotelgewerbe ). Die neue Wohnung mussten wir absagen, weil es mit dem Arbeitgeber nicht geklappt hat und wir sonst am Ende der Welt auf diesen angewiesen wären. Arbeitslosengeld haben wir gestern beide beantragt, leben im Moment von der Hand in den Mund. Im Augenblick haben wir uns bei meiner Schwester einen Wohnsitz angemeldet. Dort wohnen wir aber nicht, sondern in unserem Bus...weil meine Schwester keinen Platz hat und wir sonst auch nirgendwo unterkommen können. Was soll ich jetzt tun? Brauchen so schnell es geht Arbeit, sonst irgendwann Schulden. ( Versicherungen und und und) Wie bekomme ich jetzt eine Wohnung? Kann ich einfach zum Sozialamt gehen und um Hilfe bitten? Wir haben keinen festen Wohnsitz mehr und wissen auch nicht wohin... ist das Amt für mich zuständig vor dem mein Bus steht??? Wem die Schei.. bis zum Hals steht darf den Kopf nicht hängen lassen ich weiß, aber was mach ich nu? Danke für die Hilfe |
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#2
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| Bitte durchlesen: Erreichbarkeitsanordnung: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ltungsrats.pdf Örtliche Zuständigkeit der ARGE: § 36 SGB IISGB 2 - Einzelnorm Also: ihr unterliegt der Erreichbarkeitsanordnung, diese ist eine wesentliche Voraussetzung für Leistungsbezug. Ihr habt zwar eine Meldeanschrift, seid aber unter dieser Anschrift de facto nicht antreffbar, weil bei euch eine "verdeckte Obdachlosigkeit" vorliegt. Damit liefert ihr der ARGE wegen der Nichtantreffbarkeit einen Grund für eine Leistungseinstellung. Wendet euch sofort an die Arge eures gemeldeten Wohnsitzes ---> Partner vor Ort - www.arbeitsagentur.de und teilt dieser offiziell mit, dass ihr de facto keine Bleibe habt. Diese Mitteilung rechtfertigt keine Leistungseinstellung. Auch hier gibt es eine Lösung, vermutlich müsst ihr euch regelmässig bei der ARGE melden. Beantragt bitte auch Vorschuss nach § 42 SGB I. Dann wendet ihr euch an die Wohnraumsicherungsstelle der Stadt/Gemeinde/Kreis und beantragt Unterbringung. Bitte googlen: deine Stadt - Soziales - Obdachlosigkeit - Wohnung Sollte es zu irgendwelchen unüberwindlichen Problemen kommen, schaut ihr, wo der nächste Kirchturm ist und wendet euch an die dortige Kirchengemeinde/Pastor/Pfarrer. Die Gemeinden sind in der Regel bestens über soziale Belange informiert und können bestimmt Rat erteilen. Wenn ihr sozusagen auf der Strasse campiert, ist das ein unwürdiger Zustand und wahrscheinlich auch verboten, weil die Ortssatzungen dies üblicherweise verbieten.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Vielen Dank für die Informationen. Wir werden es umgehend in Angriff nehmen und hoffen das dann wieder alles gut wird. Der jetzige Zustand ist doch ziemlich zermürbend und nicht zur Nachahmung geeignet. Tausend Dank vorerst...... |
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#4
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| Gute Einstellung! Ich drück euch alle Daumen. |
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#5
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| Ich wünsche euch alles Gute und viel Erfolg im weiteren Leben. Was iht durchmacht, kann nicht jeder. |
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