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#1
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| Hallo zusammen, ich hätte mal eine Frage zu den Kündigunsfristen lt. Tvöd. Nach meiner 3-jährigen Ausbildung war ich von Nov.1997 bis Dez.2006 bei einem AG mit Tarifvertag Tvöd beschäftigt (9 Jahre + 31 Tage Beschäftigungszeit). Ich kündigte und wechselte zu einem anderen AG mit Tarifvertag Tvöd, dort bin ich nun seit 01.2007 beschäftigt. Wie berechnet sich nun meine Kündigungsfrist, zählt die Beschäftigungszeit meines alten AG (1997-2006) auch zu meiner derzeitigen Beschäftigungszeit, oder zählt nur die momentane Beschäftigungszeit von 2007 bis jetzt, also was hätte ich dann für eine Kündigunsfrist? Wie sieht es weiterhin mit der Reglung bzgl. der Rückzahlung von "Weihnachtsgeld" im Tvöd aus, gibt es eine solche Regelung im Tvöd? Vielen Dank vorab ![]() |
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#2
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| Es gelten die Zeiten beim jetzigen Arbeitgeber.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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