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#1
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| Hallo werte Community! Ich wurde vorgestern spontan und ohne Vorwarnung zum Ende diesen Monats gekündigt (Bin am Ende der Probezeit). Die Kündigungsfrist beträgt laut Vertrag in der Probezeit 2 Wochen. Darf der Arbeitgeber vom Zeitpunkt der Kündigung an verlangen, dass man auch innerhalb der Kündigungsfrist von zwei Wochen Seine Überstunden und Urlaubstage abbaut? Wie sieht es aus, wenn ich rein zufällig innerhalb der Kündigungsfrist krank werde? Also etwas einfacher ausgedrückt: Hat der Arbeitgeber das Recht Dich ordentlich zu kündigen und sogar verlagen die Kündigunsfrist mit Überstunden (Wenn man Sie denn hat) abzubauen? Heißt also, ich kann von einem auf den Nächsten Tag aus der Firma ''Entfernt'' werden (Um es mal was hart auszudrücken) Allen Antworten im Vorraus vielen Dank! |
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#2
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| Du musst das nüchtern sehen. Der Arbeitgeber beendet das Arbeitsverhältnis und gewährt dir auf Grund von Urlaub und Überstunden die entsprechende freie Zeit. Ich sehe darin keinen Fehler. Sollte es einen Grund geben, dass dich das Verhalten des Arbeitgebers befremdet, solltest du dein Arbeitszeugnis sorgfältig analysieren. Zitat:
Die Probezeit ist nicht zuletzt deshalb so konstruiert wie sie ist, um kurzzeitig Personal einstelen und entlassen zu können. Es muss also jeder, der sich in der Probezeit befindet, damit rechnen, dass die Beschäftigung zum Ende der Probezeit endet. Du hättest dich übrigens bereits anlässlich der Arbeitsaufnahme arbeitsuchend melden sollen, da das Ende deines Arbeitsverhältnisses wegen der Probezeit jederzeit möglich war. Arbeitslosigkeit droht - www.arbeitsagentur.de
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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