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#1
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| Hallo, weiß irgendwer ob Urlaubsabgeltung in natura (Gehaltsabrechnung ohne besondere Kennzeichnung) außerhalb von einem bestehenden Arbeitsverhältnis möglich ist? Kennt irgendwer dazu Urteile? Danke. Akos |
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#2
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| Ich kann mir nicht vorstellen, was Du meinst. Du bekommst eine Bezahlung als Ausgleich für nicht genommenen Urlaub, obwohl Du überhaupt kein Arbeitsverhältnis hast? Es wäre besser, wenn Du den Fall genauer schildern würdest.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Melete für den nützlichen Beitrag: | ||
Akosua (10.03.2010) | ||
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#3
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| Hallo, mein Fall ist ziemlich komplex. Ich habe 1998 begonnen bei einem gewerkschaftlichen Bildungsträger zu arbeiten. Für vier Jahre habe ich in einer SAM (Strukturanpassungsmaßnahme - Förderung vom Arbeitsamt) gearbeitet. Dadurch verpflichtete sich der AG zu einer Einstellung. Das hat er auch gemacht, hat mich aber kurz danach mit einer Änderungskündigung versehen. Der Grund dafür war eine Projektförderung und das nur in der Befristung die Übernahme der SV-Beiträge möglich war. Ich habe mich damals auch beraten lassen und hätte sicherlich ein unbefr. AV feststellen lassen können. Aber mit ziemlicher Sicherheit auch meine Arbeit verloren. In den Folgejahren bekam ich dann immer wieder neue befr. AV. wegen Projektförderung. Zuletzt bekam ich einen befristeten AV im Dezember 2005, der spätestens im November 2008 enden sollte. Das vertraglich geregelte Urlaubs- und Weihnachtsgeld zahlte der gewerkschaftliche Bildungsträger nicht an mich. Ende März 2008 bekam ich keine Kündigung, aber dafür eine Abmeldung von der SV. Am 1.4.2008 bekam ich einen neuen befristeten Vertrag für ein Verlängerungsprojekt zu dem Vorgänger. Darin wurde auf die Befristung aufgrund ausreichender mitFörderung verwiesen. Zudem wurde der 16.05.2008 benannt, an diesem Tage je nach Lage der Zuweisung der Projektmittel eine Mitteiluneg erfolgen. DAs passierte auch nicht. So arbeitete ich bis Ende Juni 2008, kein Personalgespräch nichts. Ende Juni bekam ich wieder die Abmeldung von der SV. Ich habe zum 1.7.2008 bei einem anderen Träger begonnen zu arbeiten, jedoch nur halbtags. Mein PLan war es eigentlich vorübergehend noch bei dem gewerkschaftlichen Träger in Teilzeit zu arbeiten. Das wollte der AG dann nicht. Der AG zahlte im Juli dann einen Betrag aus, der unter meinem normalen Brutto lag. Dies sollte dann eine Urlaubsabgeltung sein. DAs Verfahren vor dem Arbeitsgericht zu meinen Ungunsten. Die Befristung sei gerechtfertigt, weil eine öffentliche Förderung zu Grunde lag. Und es gibt wohl bisher eine Rechtssprechung, dass die Urlaubsabgeltung auch außerhalb von einem AV möglich sei. Mein RA will das jetzt im Berufungsverfahren klären. Wenn die Urlaubsabgeltung nicht außerhalb von AV möglich ist, dann wäre das Arbeitsverhältnis entfristet und Anspruch auf Abfindung würde bestehen. In den Projekten waren in Teilzeit auch zwei andere Angestellte des Vereins beschäftigt, die nicht befristet waren und die nach Beendigung des jeweiligen Projektes zu gleichen Anteilen weiter beschäftigt wurden. Ich bekomme auch keinen Rechtsschutz von der Gewerkschaft, weil ich einen Anwalt genommen habe. Es ist echt eine eigene Erfahrung, wenn man bei der Gewerkschaft gearbeitet hat. Im Sozialplan wäre ich vor allen denen gewesen, ich denke dass das einer der Gründe waren. Viele Grüsse Akosua |
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