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#1
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| Hallo Zusammen, ich habe jetzt viel gelesen über Urlaubsansprüche etc. Möchte dies aber gerne anhand eines speziellen falls klären. Der Arbeitnehmer ist seit 1.09.2008 im Unternehmen beschäftigt. Laut Arbeitsvertrag hat der Arbeitnehmer Urlaubsanspruch auf 30Tage pro Jahr. Der Arbeitnehmer hat bereits 16Tage Urlaub von diesem Jahr genommen. Der Arbeitnehmer kündigt fristgerecht mit einer Kündigungsfrist von 4Wochen zum 15.08.2010 Somit hat der Arbeitnehmer den 30.06.2010 überschritten und hätte doch somit Anspruch auf den den kompletten Jahresurlaub (also in diesem fall noch 14 ausstehende tage) Der Arbeitnehmer wird diese ausstehenden Tage leider nicht nehmen können, da er kurz nach der kündigung und bis zum ende des Arbeitsverhältnisses (weniger als 4Wo) krank geschrieben ist. Der Resturlaub könnte auch bei einem zukünftigen Arbeitgeber nicht genommen werden, da der Arbeitnehmer sich selbstständig macht. Wie verhält sich das spez in diesem fall? Bekommt der Arbeitnehmer den kompletten jahresurlab? Muss der Arbeitgeber die restlichen 14 auszahlen? Vielen Dank für die Hilfe! Geändert von zunrise0815 (09.07.2010 um 14:27 Uhr) |
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#2
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| Gute Frage ;=) Da nun wegen Krankheit der Urlaub nicht genommen werden kann wäre er früher wohl tendenziell verfallen. Durch die neue Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshof ist dies jetzt nicht mehr der Fall. ABER: Noch nicht ganz klar scheint zu sein ob damit nur der gesetzliche Urlaub (24 Tage bei einer 6 Tagewoche, oder 20 Tage bei einer 5 Tagewoche) gemeint ist oder der Urlaub von 30 Tagen. Das hängt auch ein wenig davon ab was ein eventuell gültiger Tarif- oder Arbeitsvertrag zum Thema Urlaubsverfall sagt.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| Hallo, Danke für die Antwort - aber so richtig hilft mir diese nicht weiter? Heißt das, es gibt nur ma 24Tage (wie gestzlich geregelt) oder gibt es die 30 tage lt. Vertrag? Der Arbeitnehmer hat eine 5 Tage Woche Mo-Fr Tarifvertrag gibt es nicht und der Punkt mit dem Urlaub bei Ausscheiden aus dem Unternehmen ist im Arbeitsvertrag nicht speziell aufgeführt Hoffe ich bekomm noch mehr Infos ? Danke |
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#4
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| Ich würde einach auf die 30 Tage bestehen. Wenn es sich finanziell lohnt und der AG darauf nicht anspringt würde ich einfach mal zum Fachanwalt gehen und Klage einreichen.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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