Urlaubsanspruch nach Kündigung
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Urlaubsanspruch nach Kündigung

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  #1  
Alt 21.02.2010, 01:07
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Hallo,

ich habe nach Arbeitslosigkeit Mitte Oktober eine neue Arbeitsstelle begonen. Schon nach kurzer Zeit wurde ich von einigen Mitarbeitern und von meiner direkten Vorgesetzten gemobbt, sodass mir die Weiterarbeit nicht möglich war. Ich wurde vom 21.12.2009 bis zum 12.02.2010 arbeitsunfähig geschrieben. Zeitgleich habe ich schriftlich beim Arbeitgeber um Kündigung gebeten. Mir wurde dann auch umgehend im Zuge meiner Probezeit innerhalb der 14-tägigen Frist zum 10.02.2010 gekündigt.

Was geschieht mit meinem Urlaubsanspruch? Laut Vertrag habe ich 30 Tage. Genommen hatte ich dort keinen. Bei meiner 4-monatigen Betriebszugehörigkeit müsste ich ja einen Urlaubsanspruch von 10 Tagen haben. Wird dieser ausgezahlt? Ich war ja bis zum letzten Tag arbeitsunfähig.

Es wäre schön, wenn mir bitte jemand darüber Auskunft geben könnte.

Lg Chaosdaisy
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  #2  
Alt 21.02.2010, 01:13
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Dein Urlaubsanspruch:

Was wirst du in Zukunft beziehen: ALG I oder ALG II ?
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  #3  
Alt 21.02.2010, 01:20
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upps, schon eine Antwort. Unglaublich um diese Zeit

Ich bin schon wieder seit dem 15.02.2010 in einem neuem Arbeitsverhältnis. Ist zwar immer noch nicht das Richtige, aber besser als gar nix.
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  #4  
Alt 21.02.2010, 01:35
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Bei dem neuen Arbeitgeber befindest du dich in der Probezeit. Du kannst also problemlos gekündigt werden.

Bereite dich für diesen Fall vor.

Verlange von deinem alten Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung

Formulare Arbeitslosengeld - www.arbeitsagentur.de

und achte darauf, was er in diese Bescheinigung hinsichtlich der Kündigung hineinschreibt.

Du hast mit dem Kündigungsverlangen an deiner Kündigung mitgewirkt, wirst du von deinem neuen Arbeitgeber gekündigt, und dein alter Arbeitgeber bescheinigt dir ein Verschulden in der Arbeitsbescheinigung, erhälst du eine Leistungssperre/Sanktion.
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  #5  
Alt 21.02.2010, 01:44
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Auch bei meinem alten Arbeitgeber befand ich mich noch in der Probezeit und in einem befristetem Arbeitsverhältnis. Wie jetzt ja auch. Die Gründe, die zu meinem Kündigungsverlangen führten, wird mein behandelnder Arzt bescheinigen, sollte dies notwendig sein. Ich hoffe, sowas wird dann auch anerkannt.

Würde ja auch nur gern wissen, ob man sich den Urlaubsanspruch für die 4 Monate auszahlen lassen kann oder ob dieser komplett verfällt?

Vielleicht weiß das ja jemand.
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  #6  
Alt 21.02.2010, 07:32
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Der Urlaub muss ausgezahlt werden...

Siehe hier,Absatz 4
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Hier 0180-Finder

Hier alte Schulfreunde wiederfinden...

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