Urlaubsgeld
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  #1  
Alt 17.10.2007, 14:42
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puschimax befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Urlaubsgeld


Hallo,
ich habe die Absicht das Bestehende Arbeitsverhältnis zukündigen.
Nun meine Frage, ich habe im August Urlaubsgeld bekommen. An Lohnschein hing ein Schreiben wo drauf stand, das bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Jahr 2007 das Urlaubsgeld in voller Höhe zurück gezahlt werden muss.
Ist das eigendlich Rechtens ???

Vielen Dank !!!
Viele Grüße Kerstin
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  #2  
Alt 22.10.2007, 10:05
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Schau mal hier: Bundesarbeitsgericht

Könnte also durchaus sein.
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Beste Grüße
Franky
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  #3  
Alt 10.08.2009, 13:46
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Schokopudding befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Urlaubsgeld

Das Gesetz sieht keine verpflichtende Zahlung von Sondergehältern vor (siehe Exika.de). Eine Außnahme bildet die Betriebliche Übung, die besteht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer 3 Jahre konsekutiv ein solche Sonderzahlung hat zukommen lassen. Ob das in deinem Fall allerdings auch noch zutrifft, kann ich dir leider nicht sagen.
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