| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich habe die Absicht das Bestehende Arbeitsverhältnis zukündigen. Nun meine Frage, ich habe im August Urlaubsgeld bekommen. An Lohnschein hing ein Schreiben wo drauf stand, das bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Jahr 2007 das Urlaubsgeld in voller Höhe zurück gezahlt werden muss. Ist das eigendlich Rechtens ??? ![]() Vielen Dank !!! Viele Grüße Kerstin |
|
#2
| ||||
| ||||
|
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
|
#3
| |||
| |||
| Das Gesetz sieht keine verpflichtende Zahlung von Sondergehältern vor (siehe Exika.de). Eine Außnahme bildet die Betriebliche Übung, die besteht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer 3 Jahre konsekutiv ein solche Sonderzahlung hat zukommen lassen. Ob das in deinem Fall allerdings auch noch zutrifft, kann ich dir leider nicht sagen. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Urlaubsgeld trotz Kündigung? | SinaK | Kündigung | 10 | 18.07.2011 18:01 |
| Urlaubsgeld Berechnung auf Arbeitslosengeld | karuna | Arbeitslosengeld ALG I | 3 | 11.06.2009 11:17 |
| Urlaubsgeld | Felina | Karriere & Job | 5 | 04.05.2009 18:45 |
| Urlaubsgeld nach Kündigung? | Phantom | Kündigung | 5 | 25.02.2009 16:42 |
| Wie ist es mit Urlaubsgeld | Muddi-Deluxe | Karriere & Job | 6 | 25.04.2007 11:00 |