Urlaubsgeld trotz Kündigung?
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Urlaubsgeld trotz Kündigung?

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  #1  
Alt 03.01.2009, 17:16
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Standard Urlaubsgeld trotz Kündigung?


Hi zusammen!

Ich möchte zum 30.6.09 kündigen.

Das Urlaubsgeld bekomme ich immer mit dem Juni-Gehalt.

In meinem Vertrag steht folgendes:

Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer, der zum 1. Juni des Kalenderjahres in ungekündigtem Arbeitsverhältnis steht, ein zusätzliches Urlaubsgeld…

Das bedeutet doch, dass ich noch das VOLLE Urlaubsgeld bekomme, oder?!

Vielen Dank für Eure Antworten!

VG

SinaK
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  #2  
Alt 03.01.2009, 21:34
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nein leider nicht. wenn du zum 30.06.09 kündigst bist du ja nicht mehr in ungekündigter stellung weil du ja schon gekündigt hast.

sorry

PS: die Klausel haben wir bei uns zum 31.12. mit dem weihnachtsgeld, wir zahlen da nichts, wenn mitarbeiter gekündigt haben
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  #3  
Alt 03.01.2009, 22:31
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Mist! Das habe ich mir schon so gedacht...

Das heißt, wenn ich am 1.7. eine Kündigung schreiben würde, würde ich nur das Urlaubsgeld bekommen, oder?

Schade, wäre ja auch zu schön gewesen...
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  #4  
Alt 03.01.2009, 22:44
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Frage

Hallo Sina,

... das lässt sich so nicht sagen.
Du möchtest zum 30.6.09 kündigen- welche Kündigungsfrist greift denn, was ist vertraglich vereinbart?

Wolf



Zitat:
Zitat von SinaK Beitrag anzeigen
Hi zusammen!

Ich möchte zum 30.6.09 kündigen.

Das Urlaubsgeld bekomme ich immer mit dem Juni-Gehalt.

In meinem Vertrag steht folgendes:

Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer, der zum 1. Juni des Kalenderjahres in ungekündigtem Arbeitsverhältnis steht, ein zusätzliches Urlaubsgeld…

Das bedeutet doch, dass ich noch das VOLLE Urlaubsgeld bekomme, oder?!

Vielen Dank für Eure Antworten!

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Wolf





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Ich bin kein Jurist.
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  #5  
Alt 04.01.2009, 12:27
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Hi Wolf!

Im Vertrag ist die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart.

Will in den nächsten Wochen mit meinem Chef sprechen, da ich auch bald meinen Sommerurlaub einreichen müsste etc.
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  #6  
Alt 04.01.2009, 12:56
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Hallo Sina,

... das hatte ich fast vermutet.
Das bedeutet du kannst das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen (= 28 Tage) zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Demnach würde es m.E. völlig reichen dass du deine zum 30.06. wirksame Kündigung am 02.06. einreichst, damit wärst du am 01.06. noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis.

Wolf



Zitat:
Zitat von SinaK Beitrag anzeigen
Hi Wolf!

Im Vertrag ist die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart.

Will in den nächsten Wochen mit meinem Chef sprechen, da ich auch bald meinen Sommerurlaub einreichen müsste etc.
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Wolf





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  #7  
Alt 04.01.2009, 17:10
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Zitat:
Zitat von derWolf Beitrag anzeigen
Hallo Sina,

... das hatte ich fast vermutet.
Das bedeutet du kannst das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen (= 28 Tage) zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Demnach würde es m.E. völlig reichen dass du deine zum 30.06. wirksame Kündigung am 02.06. einreichst, damit wärst du am 01.06. noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis.

Wolf
hallo sina,

das was wolf sagt ist grundsätzlich schon richtig, ABER:

steht in deinem vertrag etwas wie "die gesetzliche Kündigungsfrist gilt für beide Seiten"? wenn ja, kanns sie länger sein als die 4 wochen, je nachdem wie lange du schon in der firma bist.
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  #8  
Alt 04.01.2009, 19:58
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In meinem Vertrag steht:

Der Arbeitsvertrag ist unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist schriftlich kündbar.

Dachte, dass die Kündigungszeit sich nur dann verlängert, wenn der AG mir kündigt?

Ich ich "muss" meinem Chef ja nun vor dem 2. Juni erzählen, dass ich gehen will. Gesetzlich zwar nicht, aber er muss ja auch meine Stelle neu besetzen etc..

Außerdem verstehe ich mit meinen Kollegen und Chef eigentlich sehr gut, somit finde ich es auch nur fair, wenn sie es rechtzeitig erfahren..
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  #9  
Alt 04.01.2009, 22:04
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Hallo Sina,

Zitat:
Zitat von SinaK Beitrag anzeigen
In meinem Vertrag steht:

Der Arbeitsvertrag ist unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist schriftlich kündbar.

Dachte, dass die Kündigungszeit sich nur dann verlängert, wenn der AG mir kündigt?
... das ist auch so, solange nichts anderes vereinbart wurde.

Zitat:
Zitat von SinaK Beitrag anzeigen
ich "muss" meinem Chef ja nun vor dem 2. Juni erzählen, dass ich gehen will. Gesetzlich zwar nicht, aber er muss ja auch meine Stelle neu besetzen etc..

Außerdem verstehe ich mit meinen Kollegen und Chef eigentlich sehr gut, somit finde ich es auch nur fair, wenn sie es rechtzeitig erfahren..
... dem zukünftigen Exchef mal eben bescheidsagen dass man vorhat zu dannunddann zu kündigen und tatsächlich eine rechtskräftige Kündigung einzureichen sind zwei grundverschiedene Vorgänge!

Wolf
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Wolf





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SinaK (05.01.2009)

  #10  
Alt 05.01.2009, 20:57
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Ach so...
Das heißt, wenn ich z. B. morgen meinem Chef sage, dass ich wohl zu Ende Juni kündigen will und dann am 2. Juni die schriftliche Kündigung übergebe, bekomme ich trotzdem das Urlaubsgeld?!
Das wäre natürlich super!
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