Verlängerte Kündigungsfrist 12 Monate
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Verlängerte Kündigungsfrist 12 Monate

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  #1  
Alt 13.08.2007, 21:08
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Hallo allerseits,

aufgrund von einigen Abgängen in der letzten Zeit bittet nun mein Arbeitgeber (keine Tarifbindung) alle wichtigen Mitarbeiter, die Kündigungsfrist (derzeit gesetzlich geregelt), zu verlängern, und zwar gestaffelt nach Bedeutung der Position auf 3, 6 oder 12 Monate. Für mich kämen dann die 12 Monate zu tragen.
Es ist zwar eine Gegenleistung, über deren Höhe man auch eine klare Vorstellung hat, vorgesehen. Man will aber die Höhe der Gegenleistung im Vorfeld nicht bekannt geben, sondern zunächst vielmehr abwarten, wer die verlängerte Kündigungsfrist unterschreibt, quasi als Vertrauensbeweis.

Derzeit hätte ich kein Problem damit, denn eine Kündigung meinerseits steht nicht zur Diskussion. Auch bietet das ganze für mich als AN eine zusätzliche Sicherheit, denn natürlich beträfen die 12 Monate auch eine Kündigung durch den AG. Darüber hinaus wären bei der derzeitigen Wirtschaftsentwicklung mit den bereits auftretenden Personalengpässen in meinem Bereich vermutlich sogar einige potenzielle neue Arbeitgeber bereit, 12 Monate auf einen neuen Mitarbeiter zu warten.

Aber wenn man mal an die nächste Rezession denkt (und die kommt mit Sicherheit irgendwann), sieht die Lage schon wieder anders aus: Mehr Arbeitskräfte, weniger offene Stellen. Wer möchte da schon 12 Monate auf den neuen Mitarbeiter warten, und wenn er noch so gut passt? Sicherlich ein nicht unerhebliches Risiko für mich.

Bleibt natürlich immer noch der Aufhebungsvertrag. Dem AG ist sehr wohl bewusst, dass ein demotivierter Mitarbeiter sicherlich keine Höchstleistungen mehr bringt. In der letzten Vergangenheit wurden bei uns gekündigte MA - soweit verzichtbar - sogar sofort freigestellt, im wesentlichen um Ungemach zu verhindern. Offensichtlich ist mein AG aber bei mir der Meinung, dass er es zumindest steuern will, wann ich effektiv gehe, sonst würde er nicht nach den 12 Monaten Kündigungsfrist fragen.

Die Frage ist nun, inwieweit und in welchen Positionen 12 Monate üblich sind und in welcher Höhe eine Gegenleistung ausfallen sollte.
Derzeit überlege ich, als Gegenvorschlag 6 Monate zu unterbreiten. Ggf. könnte man auch über einen Zusatz nachdenken wie "Der AG soll einem Aufhebungsvertrag zustimmen, sofern nicht wichtige dienstliche Belange dagegen stehen." Ausserdem empfinde ich es als Unding, dass man quasi die Katze im Sack kaufen soll, d.h. erst unterschreiben, dann die Höhe der Gegenleistung erfahren. Ist mal wieder so ein Spielchen seitens meines AG. Wenn ich bei Verträgen mit Geschäftspartnern so verfahren würde, würde man mir mit vollem Recht den Kopf abreißen.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht oder hat ein paar Tips auf Lager?

Besten Dank im voraus und viele Grüße,

Roadrunner
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  #2  
Alt 13.08.2007, 21:47
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Zitat:
(keine Tarifbindung) alle wichtigen Mitarbeiter, die Kündigungsfrist (derzeit gesetzlich geregelt), zu verlängern, und zwar gestaffelt nach Bedeutung der Position auf 3, 6 oder 12 Monate. Für mich kämen dann die 12 Monate zu tragen.
Das scheint ja ein feiner Arbeitgeber zu sein. Keine Tarifbindung, sauber!
12 Monate Kündigungsfrist heisst, du bist im Unternehmen festgenagelt, falls es krieselt, kannst du da nicht rechtzeitig weg, musst Jobangebote sausen lassen, mobbingähnlichen Situationen kannst du nicht ausweichen.
In so einem Unternehmen sind schon 3 Monate Kündigungsfrist zuviel.

Das Angebot ist einseitig, solange du gebraucht wirst, hat der Arbeitgeber dich im Sack, braucht er dich nicht mehr, wird er dich mobben, bossen, schikaniern und terrorisieren, bis du darum bettelst, gehen zu dürfen.

Das Ansinnen ist so unseriös, dass es mir Stoff zum Nachdenken geben würde.
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  #3  
Alt 13.08.2007, 23:22
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Ich kann Nontestatum da nur zustimmen. Das stinkt gewaltig.
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