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#1
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| Hallo nochmal zusammen, habe bereits viel im Netz über den KSchG gelesen und nicht wirklich eine Antwort gefunden und hoffe hier nun auf Hilfe. Meine 6-monatige Probezeit ist beendet und im Vertrag mit einer 2-wöchigen Kündigungsfrist geregelt. Nun ist mir vor Beendigung der Probezeit ein Aufhebungsvertrag vorgelegt worden, welchen ich nicht unterschrieben habe. Daraufhin ist die Kündigungsfrist verlängert worden und ich bin nun zum Ende Februar arbeitslos, vorausgesetzt natürlich ich finde schnell etw. Neues. Nun weiss ich nicht, ob ich dadurch dass die Kündigungsfrist nun verlängert wurde ich doch noch Kündigungsschutz habe. Habe gehofft dadurch ein Druckmittel zu haben um ein gutes Zeugnis zu bekommen. Meine Befürchtung ist, dass dieses nicht gut sein wird, da der "Einstellungsgrund" (Branchenfremd) nun Kündigungsgrund ist, d. h. fachliches Wissen lässt zu wünschen übrig und mein Tempo ist zu langsam (trotz Überstunden und ich habe mir durchaus nicht meine Fingernägel während der Arbeitszeit gefeilt .Ich danke jetzt schon für Eure helfenden Beiträge. ![]() LG Duck |
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#2
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| Hallo Duck, Zitat:
Zitat:
Zitat:
Aber auch unabhängig davon- du bist gekündigt, diese Türe ist zu. Ich hoffe du warst bereits bei Arbeitsagentur und/oder Jobcenter?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Hallo derWolf, zunächst vielen Dank für deine schnelle Beantwortung und Hilfe. Habe auch keine Ahnung warum nicht einfach eine Kündigung ausgesprochen wurde, schließlich muss diese in der Probezeit ja nicht begründet werden. Ich denke es zählt zu einer regulären Kündigung, es ist innerhalb der Probezeit zum 29.02.2012 gekündigt worden. Vertraglich waren 2 Wochen vereinbart, letzter Tag für die Kündigung wäre der 05.01.2012 gewesen am 02.01 hab ich sie bekommen. Es sind schon mehr als 10 Mitarbeiter. Ist ja nicht so, dass ich auf Biegen und Brechen dort bleiben möchte, wenn die mich nicht wollen. Habe halt nur gehofft ein gutes Zeugnis zu bekommen, wenn ich eine Kündigungsschutzklage erwähnen und diese wäre ja nur möglich, wenn man 3 Wochen nach Zugang der Kündigung tätig wird. War bereits beim Arbeitsamt und auch schon beim Jobcenter, aber danke für den Hinweis ist ja wichtig, damit keine Kürzungen oder Sperren anstehen. Ich könnte so heulen, mal sehen wie viele Bewerbungen nun nötig sein werden um wieder in Lohn und Brot zu stehen (und hoffentlich für länger als 6 Monate). Danke nochmals ![]() ![]() |
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