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#1
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| hallo ihr lieben, hätte mal eine frage 1. habe eine 2 wöchige kündigungsfrist zum 15. bzw letzten des monats. 2. heisst dass für mich ich kann zum 31.1. kündigen und am 15.02. beim neuen arbeitgeber anfangen ? 3. desweiteren habe ich gehört, wenn man länger im betrieb sei, dann hat man eine 4 wöchige frist ! stimmt das ? 4. was muss in der kündigung stehen, z.b. ich kündige zum 31.01. ? vielen dank für eure antwort(en) |
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#2
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| Herzlich Willkommen in unserem Forum. Zitat:
zu 3. Es gibt vertragliche und gesetzliche Kündigungsfristen - letztere sh. unten. In beiden Fällen staffelt sich diese Frist nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. zu 4. Zum letzten des Monats bedeutet: Zum letzten Tag des jeweiligen Monats. So wie in Deinem Beispiel unter 4. Zitat:
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#3
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| mhh, also bin arbeitnehmer und bereits seit mai 2002 im unternehmen mit der 2 wöchigen kündigungsfrist, wollte eigentlich morgen kündigen um dann bereits am 15.02. anzufangen, aber wenn ich mir das alles so durchlese könnte ich bestimmt noch rechtliche probleme bekommen ? |
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#4
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| Ist das mit der 2 wöchigen Kündigungsfrist in Deinem AV so vereinbart? Du kannst zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Wenn Du jetzt zum Ende des Monats Januar 2007 kündigst, könntest Du dem neuen AG bereits zum 1. Februar 2007 zur Verfügung stehen. Soll das neue Arbeitsverhältnis erst zum 15. Februar 2007 beginnen, dann eben so. Zitat:
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#5
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| aber dann halte ich doch meine zwei wochen nicht ein ? wenn ich zum 31.1. kündige und am 1.2. anfange ich dachte man muss dann noch zwei wochen arbeiten ? |
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#6
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| Zitat:
Also noch mal von neuem. Mit Berücksichtigung der zwei Wochen Kündigungsfrist, müsstest Du zum 15.2. kündigen und könntest dem neuen AG zum 16.2. zur Verfügung stehen. Zitat:
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#7
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| Hallo, ich muß diesen Thread auffrischen weil es mein Kopf einfach nicht verstehen will Ich bin im Moment in einem Arbeitsverhältnis und möchte zum schnellstmöglichen Zeitpunkt kündigen. In meinem Vertrag steht: eine Frist von vier Wochen zum ende des Kalendermonats. Welcher Tag wäre der letzte für mich wenn ich die Kündigung am 20.12 einreiche? |
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#8
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| Wenn Du die Kündigung zum 20.12 einreichst, dann kündigst Du zum 31.01, der 31.01 ist dann der letzte Tag. Auch wenn es den Frager wohl nach diesem Zeitraum nicht mehr interessiert |
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#9
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| Hallo bitte helft mir weiter ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15 oder zum 1. Meine Frage: wenn ich meine Kündigung z.B am 30.11. abgegeben habe könnte ich zum 1.1 gehen. Kann ich aber die Kündigung auch zum 8.1 schreiben? |
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#10
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| Ja kannst du, damit kündigst du zum 15.01. und kannst dann nach 4 Wochen gehen. |
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