| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo! Ich arbeite seit über 10 Jahre als Versandleiter in einem Großhandel mit Produktion und einem eigenen Fuhrpark. Diese Firma hat über 150 Mitarbeiter und einen einen Betriebsrat. Seit Anfang des Jahres arbeiten einige Abteilungen (u.a.auch der Versand) in Kurzarbeit. Vor einigen Wochen hat mir der Firmenchef mitgeteilt, dass ma(n) sparen müsse und meine Arbeit in Zukunft alleine von meinem Stellvertreter erledigt wird und Teile meiner Arbeit in eine Tochterfirma vergeben werde. Da man mich aufgrund der Kurzarbeit-Betriebsvereinbarung noch nicht direkt kündigen kann setzt man mich ab sofort auf Kurzarbeit NULL und ich sollte sofort meinen Schreibtisch räumen und alle Schlüssel abgeben. Es wurde mir dann mündlich mitgeteilt, dass man mich betriebsbedingt kündigen werde sobald man mich aus der Kurzarbeit nehmen kann. Ich habe ein Schriftstück bekommen, wo steht das ich bis auf weiteres wegen Auftragsmangel auf Kurzarbeit Null gestellt werde. Der Betriebsrat wurde in diese Angelegenheit kplt. übergangen und nicht eingebunden. Habe mich direkt beim Betriebsrat gemeldet und auch die Gewerkschaft um Hilfe gebeten. Auf das Schreiben des Betriebsrates mit der Bitte um Stellungsnahme bzw. Rücknahme diese Maßnahme wurde bisher nicht von der GL reagiert. Die Streichung meiner Stelle läst sich aus meiner Sicht überhaupt nicht mit der schlechten Auftragslage begründen, da die Versandarbeiten auch bei wenig Aufträgen umgesetzt und die LKW-Touren auch mit halbe Ladung disponiert werden müssen. Mein Stellvertreter und einige Lagerarbeiter wurden übrigens sofort aus der Kurzarbeit genommen. Kann mein AG mit solch einer Vorgehensweise überhaupt durchkommen???? Würde mich über Stellungsnahmen zu diesen Fall freuen. |
|
#2
| ||||
| ||||
| Ich sehe das so, dass du zu alt und zu teuer für deinen Boss bist. Also versucht man, dich von deinem Posten wegzuekeln, offensichtlich auch mit Mitteln, die man nicht als fein einstufen kann. Aber der Versuch ist nicht strafbar und man hat eine Erfolgsaussicht von 50%: entweder der Versuch funktioniert oder er funktioniert nicht. Es war absolut korrekt, arbeitsrechtlichen Rat bei der Gewerkschaft zu suchen. Informierst du uns, wie die Geschichte ausgeht?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#3
| |||
| |||
| Danke für deine Antwort. Wieso sollen die Chancen der Firma bei 50% liegen? Welche Punkte sprechen denn für die Firma? Klar, dass wir weniger Aufträge haben das können die anhand von Zahlen bestimmt auch belegen. Aber wie wollen die bitte plausibel erklären, dass deshalb mein Arbeitsplatz überflüssig ist? Wenn man einfach jemanden seine Arbeit auf andere Personen verteilt und sagt: "So Herr XYZ bitte übernehmen Sie ab sofort die Arbeiten von Herrn ZWS damit wir uns seine Stelle sparen können. Ich habe gelesen das bei einer betriebsbedingten Kündigung ein wichtiger Grund vorliegen muss, z.B. Umstruckturieung etc. Meine Arbeiten stehen auch in keinen anderen Arbeitsvertrag meiner Kollegen sondern nur in meinem Arbeitsvertrag. Man kann ja auch einfach den Buchhalter kündigen und seine Arbeit auf andere kaufm. Mitarbeiter im Haus verteilen und sagen deine Arbeit gibt es jetzt nicht mehr, obwohl die Arbeit an sich doch noch da ist! Ebenfalls muss doch auch bei einer geplanten Kündigung eine sog. Sozialauswahl getroffen werden. Den Auftragsmangel allein nur auf den Versand zu beziehen und alle anderen Abteilungen bleiben bei Kündigungen unberücksichtigt kann doch wohl nicht Richtig sein. Es gibt viele jüngere Mitarbeiter im kaufm. Bereich die von der Qualifikation ähnlich sind die aber eine Kündigung weniger hart treffen würde. Wenn ich all diese Punkte sehe (auch das der Betriebsrat übergangen wurde) kann ich mir nicht vorstellen, dass bei einer Klage vor Gericht ein Richter diese Vorgehensweise zustimmen kann. Falls jemand Punkte weiss, die für eine erfolgreiche betriebsbedingte Kündigung nach der Kurzarbeit NULL weiss würde ich gerne diese Argumente erfahren. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Urlaubsverbot wegen Kurzarbeit | cutter | Arbeitsverträge | 14 | 14.09.2009 19:17 |
| Einstellung trotz Kurzarbeit???? | weissekatze9 | Vorstellungsgespräch | 7 | 20.07.2009 13:16 |
| Bezahlung der "normalen" arbeitstage während der Kurzarbeit | cooper25 | Allgemeine Fragen | 0 | 26.01.2009 10:41 |
| Kündigung und Kurzarbeit | Lekira | Kündigung | 1 | 19.01.2009 10:25 |
| Kurzarbeit | marin | Karriere & Job | 7 | 21.01.2008 10:51 |