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#1
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| Hallo, ich habe eine Dringende Frage. ![]() ![]() Meine "alte" Firma wird am 1.Mai übernommen (habe ich heute erfahren) . Am Mittwoch dieser Woche sollen Einzelgespräche statt finden - mit dem alten und neuen Arbeitgeber. Wenn ich beim alten Arbeitgeber nicht kündige, übernimmt mich die neue Firma nicht. Der "alte" Chef hat die Löhne bisher nie pünklich bezahlt. Habe am 14. April 500 € "ABSCLAG" für den Monat März bekommen. Der Restlohn steht noch aus. Ich habe aber noch 300 Überstunden und 17 Tage Urlaub, die dann komplett weg fallen, wenn die Firma am 1. Mai übernommen wird. Und der Neue Arbeitgeber nimmt sich von den "Altlasten" nichts an. Was kann ich tun ??? Geändert von Löckchen (20.04.2009 um 16:59 Uhr) |
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#2
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| Wenn du selber kündigst, bekommst du beim ALG I eine dreimonatige Leistungssperre, alternativ bei ALG II eine dreimonatige Sanktion von 30% bezogen auf den Regelsatz. Ich rate dringend dazu, NICHT zu kündigen. Üblicherweise ist es so, dass, wenn ein Unternehmen übernommen wird, dieses mit allen Rechten und Pflichten übernommen wird, also auch mit den Pflichten gegenüber den Beschäftigten. Wenn jetzt eine Nacht- und Nebelaktion durchgezogen wird, dann hat diese den Zweck, die Beschäftigten unter Druck zu setzen und zu verhindern, dass diese sich über ihre Rechte informieren. Mann will die beschäftigten betrügen ... Ich rate dringend dazu, einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und sich umgehend beraten zu lassen. Achtung: bei einer Kündigung sind Fristen einzuhalten hinsichtlich einer Kündigungsschutzklage! Bitte tritt sofort der Gewerkschaft bei, du geniesst zwar dann zunächst keinen Rechtsschutz, kannst dich aber arbeitsrechtlich fachmännisch beraten lassen. Die fatale Situiation rechtfertigt die Gewerkschaftsbeiträge! Gewerkschaften
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Löckchen (04.05.2009) | ||
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#3
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| Zitat:
Vielen Dank, für die schnelle Antwort. Ich habe mir das schon so gedacht. War gestern Mittag beim Fachanwalt. Laut BGB § 613 ist das was die beiden Chefs da machen NICHT rechtens. Bei mir kommt ja auch noch das Problem dazu das ich für 2 Kinder unterhaltspflichtig bin. Mein Anwalt sagt: AUF KEINEN FALL SELBER KÜNDIGEN (das wäre HARA KIRI), dann sollen sie mir kündigen und diese Kündigung kann ich angehen, weil sie eigentlich nicht wirksam ist. Kündigungsschutz habe ich keinen, weil es ein kleiner Betrieb mit weniger als 10 Mitarbeitern ist. Ich bedanke mich nochmal für die schnelle Antwort, muss jetzt in die Firma und wahrscheinlich hat Deutschland heute Abend einen Arbeitslosen mehr |
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