Wegen Kündigung Umziehen ?
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Wegen Kündigung Umziehen ?

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  #1  
Alt 02.04.2008, 14:52
Chriss1502
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Beiträge: n/a
Ausrufezeichen Wegen Kündigung Umziehen ?


Hallo liebe Leute,

ich weiß absolut mir keinen Rat mehr.
Ich hofe Ihr könnt mir weiterhelfen, ich habe zum anfang April ein Arbeitsverhältniss begonnen und bin somit von Leipzig nach Berlin in ein eigenen Wohnraum gezogen.

Dieser beträgt ca. 399,00€ + Heizkosten ca. 50 € und liegt somit weit über den Satz.

Leider würde ich aus angeblichen betrieblichen Gründen gekündigt und muss ich jetzt arbeitslos melden und somit Hatrz IV beantragen.

Da ich eine sehr negative Schufa habe hatte ich schon in Berlin für diese Wohnung länger als 3 Monate zu kämpfen ....

Kann das Jobcenter hier verlangen das ich sofortig ausziehe oder müssen die ersteinmal die Miete übernehmen.

Habe Angst das sie meinen das ich von den Mietvertrag zurück tretten soll...

Mir gefällt die wohnung und habe viele Kosten reingesteckt wegen Renovierung und so weiter ....

Wer kann mir helfen ...

Danke euch in Vorraus...

Liebe Grüße Chriss
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  #2  
Alt 02.04.2008, 15:52
Benutzerbild von nontestatum
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Du wirst eine Aufforderung erhalten, die KdU (Kosten der Unterkunft = Miete, Heizung, Nebenkosten) zu senken. Nach § 22 SGB II wird man dir dann noch 6 Monate lag die Miete voll zahlen, aber dann musst du den überschiessenden Mietanteil, dazu gehören dann auch die anteiligen Nebenkosten, aus deinem Regelsatz zahlen.

Wohnungen anzumieten, die nicht den Vorgaben der ARGE/Jobcenter entsprechen, ist ein schwerer Fehler.

Beachte bitte, dass auf Grund der Energiekostensituation mit Nebenkostenabrechnungen und Nachforderungen gerechnet werden muss, die dir einen Schock verpassen.

Ich rate dazu, vom Vermieter eine schriftliche Untervermieterlaubnis einzuholen und unterzuvermieten. Bitte informiere dich, was dabei zu beachten ist (Steuererklärung Mieteinnahme, Versicherung, Meldung an ARGE/Jobcenter).
Als Untermieter kommt nur ein Mitbewohner gleichen Geschlechtes in Frage, als Junge + Junge; Mädchen + Mädchen, sonst entsteht bei ALG II - Bezug das Problem der eheähnlichen Gemeinschaft/Einstandsgemeinschaft nach § 7 SGB II, Absatz 3a.

Mache dich kundig, welche Hilfen du sonst noch in Anspruch nehmen kannst (Tafel, ... )
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.

Geändert von nontestatum (02.04.2008 um 15:56 Uhr)
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  #3  
Alt 08.09.2008, 02:23
Neuer Benutzer
 
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Frank38Berlin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Nun, Chriss...

Du hattest die Lösung doch etwa 2 x bzw. 5 x oder 6 x und dann doch noch öfter doch schon gefunden!
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