weiterbildungs bescheinigung nach end des befristeten AV
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weiterbildungs bescheinigung nach end des befristeten AV

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  #1  
Alt 16.09.2009, 10:28
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hallo an alle,

ich bin seit dem 1.9.09 zu hause. aufgrund eines nichtverlängerten befristeten arbeitsvertrages.

aus diesem grunde habe ich eine frage an euch,

im juni dieses jahres hat mir der arbeitgeber, noch eine vom insgesamt fünf weiterbildungen, die seit kurzem vom gesetzgeber festgelegt worden, bezahlt.

nun die eigendliche frage, steht mir eine "bescheinigung" über die teilnahme an dieser fortbildung zu?

mfg
seppel
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  #2  
Alt 16.09.2009, 13:14
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Zitat:
Zitat von seppel74 Beitrag anzeigen
hallo an alle,

ich bin seit dem 1.9.09 zu hause. aufgrund eines nichtverlängerten befristeten arbeitsvertrages.

aus diesem grunde habe ich eine frage an euch,

im juni dieses jahres hat mir der arbeitgeber, noch eine vom insgesamt fünf weiterbildungen, die seit kurzem vom gesetzgeber festgelegt worden, bezahlt.

nun die eigendliche frage, steht mir eine "bescheinigung" über die teilnahme an dieser fortbildung zu?

mfg
seppel

Ich kenne das so, dass man, wenn man an einer Veranstaltung, die der Bildung dient, welche Bildung dies auch sein mag, teilgenommen hat, dass man dann auch ein Zertifikat (wie immer dieses auch ausehen mag) ausgehändigt bekommt*. Entweder erhält der Arbeitgeber die entsprechende Urkunde, oder, wenn alles gut läuft, wird die sofort dem Teilnehmer ausgehändigt.

Wenn dein Arbeitgeber im Besitz der Urkunde ist oder eine Eigenveranstaltung durchgeführt hat, kann er dir diese Urkunde aushändigen oder dir im Arbeitszeugnis die erfolgreiche Teilnahme ausweisen.

Wenn du näher beschreibst, um was für eine Bildungsveranstaltung es sich handelt und wer diese bezahlt hat, könnte man sich vielleicht näher dazu äussern.






*) = schöner verschachtelter Satz
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  #3  
Alt 16.09.2009, 13:38
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danke erstmal für die schnelle antwort. tolles forum.

also ich bin von berufswegen busfahrer, und da sieht der gesetzgeber seit kurzem vor, das wir um unseren führerschein zu verlängern aller fünf jahre,an fünf module (weiterbildungen) teilnehmen müssen. nun hatt mir mein ex arbeitgeber einen von fünf bezahlt.
gestern sind nun meine papiere eingetroffen un d siehe da, kein vermerk über das bereits absolvierte modul.
der arbeitgeber, hat zwar den lehrgang bezahlt, ich musste jedoch einen unbezahlten tag die schulbank drücken.
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  #4  
Alt 16.09.2009, 13:58
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Hab' mich mal schlau gemacht:

http://bundesrecht.juris.de/bundesre...fqg/gesamt.pdf

Hast du irgendetwas hinsichtlich der Lehrgangskosten mit deinem Arbeitgeber vereinbart? Was steht dazu im Arbeitsvertrag?
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  #5  
Alt 16.09.2009, 14:26
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zwecks den lehrgangskosten, hatten wir uns mündlich geeinigt, das der arbeitgeber sie bezahlt. er hat mich ja auch sehr kurzfristig angemeldet. im arbeitvertrag ist zu dem thema weiterbildung nichts geregelt. da bei abschluss des vertages diese gesetzliche bestimmung noch nicht bestand.
laut der pdf die du angehängt hast, sind teilgenommene lehrgänge vom neuen arbeitgeber anzuerkennen.
demzufolge müste mir meine ex firma eine bescheinigung ausstellen. oder?
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  #6  
Alt 16.09.2009, 19:30
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Da steht nur, dass die Lehrgänge anzuerkennen sind. Da steht nicht, wer die zu bezahlen hat.

Frage deinen Ex-Arbeitgeber, ob er dir die erforderlichen Nachweise/Bescheinigungen aushändigt. Wenn er dazu nicht bereit ist, frage ihn, ob er dir diese gegen Kostenerstattung aushändigen mag. Frage ihn dann, was der Kurs gekostet hat.

Im Internet habe ich gesehen, dass so ein Modul 80€ kostet (Beispiel).

Du weisst ja, wo du dieses Modul in Anspruch genommen hast, dort kannst du nach den exakten Kosten fragen.
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