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#1
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| Hallo zusammen, habe auch schon einen Blog erstellt, war wohl nicht ganz richtig. Also folgende Situation: Arbeitsantritt 01.09.08. Krankgeschrieben 20.09.08 bis 04.10.08 Gekündigt zum Schichtende 20.09.08 Arbeitsamt 22.09.08 antrag gestellt. Bemerkung Arbeitsamt. Krankenkasse zahlt Krankengeld, da nicht für den Arbeitsmarkt frei. Krankenkasse lehnt ab, da ich ja ab dem 21.09. wieder bei meiner Frau Familienversichert sei und somit keinen Anspruch auf Krankengeld habe. ALG I und ALG II Stellen sagen: Kein Geld da nicht vermittelbar. Rechtsanwalt sagt Kündigung nicht Rechtens, also Klage beim Arbeitsgericht auf Einhaltung der Kündigungsfrist bis 4.10.08. Wer zahlt jetzt das Geld vom 20.09- 04.10.08 der letzte Arbeitgeber erst wenn Gerichtsurteil, kann dauern. wer also dann? gruß Rainer |
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#2
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| Naja der Rechtsanwalt hat recht und für jetz zahlt eigendlich Harzhaus, aber Grundsicherung zum Leben nennt sich das. Ist ein Darlehn und mann muß es zurück zahlen. (ALGII) Gruß Annett
__________________ ---------------------------------------------------- (Konfuzius) |
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#3
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| Hi, ich hoffe, Du bist wieder gesund und kannst Dich jetzt um den Formalkram kümmern. Auch in der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen (§622 BGB). Von daher sehe ich gute Chancen auf einen Prozessgewinn. Ausnahme: Du hast Dir etwas Gravierendes zu Schulden kommen lassen (Diebstahl, Schlägerei, Fremdenfeindliche Äußerungen etc.) und deshalb eine fristlose Kündigung erhalten. Diese wäre rechtens. Wenn das Gericht Dir und Deinem Anwalt recht gibt, bekommst natürlich noch das ausstehende Geld. Aber erst dann. Noch ein Trick: Wenn die Kündigung Deiner Meinung nach nicht rechtens ist, solltest Du weiterhin Deine Arbeitskraft anbieten und zur Arbeit gehen. Dann läuft nämlich wieder die neue Frist. Dein Anwalt sollte Dich über Details aufklären können. Er weiß genau wie so etwas geht und wie Du ein Schreiben formulieren musst. LG Bernd |
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