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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo Freunde, ich bin neu hier und habe ein Anliegen, bei dem ich eure Hilfe brauche! Folgende Situation: Bin aktuell noch bei meiner jetzigen Firma angestellt. KF laut Vertrag 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Ich habe letzte Woche einen neue Vertrag ab dem 01.06 bei einer Konkurrenzfirma von uns unterschrieben. Im Regelfall ist es dann so, dass ich freigestellt werden bis zum 31.05., da ich in einer Position bin, in der es fatal wäre für den AG mich noch auf Kunden loszulassen :-) Jetzt meine Frage: Kann ich heute auch schon zum 31.05. kündigen? Vielen lieben Dank vorab!! |
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#2
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| Ja, kannst du. Hauptsache ist, dass das Kündigungsdatum drauf steht. Diese Kündigungsklausel steht nur als Mindestvorgabe. |
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#3
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| Hi Krabbe, habe heute bei meinem AG gekündigt. Dieser kommt mir jetzt mit der Nummer, dass die Kündigung zum 15.05 gewertet wird wegen den 4 Wochen, obwohl auf dem Schreiben der 31.05 drauf steht. (mein vorgesetzter hat dies auch gegengezeichnet). Hast du einen Gesetztesauszug (BGB oder so) für mich, in dem dies geregelt ist? Geändert von inp1eces (07.04.2009 um 13:37 Uhr) |
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#4
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| Hallo, die Kündigungsfristen regelt § 622 BGB Abs. 1: Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Dementsprechend entscheidest immernoch du. Diesbezüglich werde ich noch nach einem BAG-Urteil umschauen, jedoch bezweifle ich, dass es diesbezüglich etwas gibt. Sobald ich einen BAG-Beschluss mit genau diesem Thema finde, schreibe ich dir gleich. Liebe Grüße und viel Erfolg Krabbe83 |
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#5
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| Hey, Kollege, ich habe leider nichts bei der Rechtssprechung diesbezüglich gefunden. ![]() Jedoch regelt § 186 BGB - § 193 BGB die Fristen. Hierbei habe ich nichts ausschlaggebendes gefunden. Jedoch ist hier ein link, bei dem u.a. geschrieben ist, dass es sich beim § 622 BGB um Mindestkündigungsfristen handelt. Drucke das am besten aus und schicke deinem Chef die Kündigung inklusive dem Schreiben nochmal zu. ![]() Kündigungsfristen I Fachanwalt für Arbeitsrecht Liebe Grüße Krabbe83 |
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#6
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| Na Kollege, hat alles geklappt? Liebe Grüße |
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#7
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| Naja mein alter AG hat mir die Kündigung nur zum 15.05 bestätigt zwecks den 4 Wochen. Habs aber mim Anwalt abgeklärt, ich bin völlig im Recht mit meiner Kündigung zum 31.05. Jetzt setz ich ein nettes Schreiben auf und bin gespannt was passiert :-D |
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#8
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| Reaktion vom AG: Wenn sie auf das Gehalt bestehen, nehmen wir die mündliche Freistellung zurück und sie können die restlichen 6 wochen noch arbeiten. Ich habe es aber schriftlich bekommen vom alten: Original Wortlaut: "Wir stellen Sie ab dem xx.xx.xxxx unwiderruflich unter Anrechnung eventueller Urlaubstage frei" D.h. ich muss dort nicht mehr antreten oder? |
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