Wichtige Frage zur Kündigungsfrist
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Wichtige Frage zur Kündigungsfrist

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  #1  
Alt 07.04.2009, 18:23
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brutzelfisch befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

ich würde mich beruflich gerne umorientieren, bin aber bzgl. meiner Kündigungsfrist verunsichert und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
Der Arbeitsvertrag stammt aus dem Jahr 1990.
Als Kündigungsfrist wird folgendes angegeben: Es kann beiderseits mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden, falls nicht das Gesetz über die Frist der Kündigung von Angestellten längere Fristen vorsieht.

Heißt das, dass bei mir die gesetzliche Regelung (4 Wochen zum 15. bzw. Monatsende) nicht gilt?

Danke für eine schnelle Antwort.
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  #2  
Alt 08.04.2009, 10:14
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hi brutzelfisch

Zitat:
Zitat von brutzelfisch Beitrag anzeigen
Hallo,

ich würde mich beruflich gerne umorientieren, bin aber bzgl. meiner Kündigungsfrist verunsichert und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
Der Arbeitsvertrag stammt aus dem Jahr 1990.
Als Kündigungsfrist wird folgendes angegeben: Es kann beiderseits mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden, falls nicht das Gesetz über die Frist der Kündigung von Angestellten längere Fristen vorsieht.

Heißt das, dass bei mir die gesetzliche Regelung (4 Wochen zum 15. bzw. Monatsende) nicht gilt?

Danke für eine schnelle Antwort.
Das heißt deine Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende, die des Arbeitgebers 6 Monate zum Monatsende (bei Betriebszugehörigkeit > 15 Jahre gemäß § 622 BGB)
__________________
Liebe Grüße,

coquette


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