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#1
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| Hallo, nach längerer Suche ist mir diese Seite aufgefallen. Habe mich sofort angemeldet und rumgestöbert. Interessant, habe aber auch Fragen, für deren Beantwortung ich sehr dankbar wäre: In meinem Arbeitsvertrag steht, dass das Anstellungsverhältnis beidseitig bis zum 15. oder Monatsende mit einer Frist von 8 Wochen gekündigt werden kann. 1. Wenn ich also meine Kündigung am 15.01.2009 einreiche, bin ich dann am 15. oder 16.03.2009 frei? Oder muss ich die Bewerbung schon am 14.01.2009 einreichen? 2. Wie formuliere ich das in der Kündigung und was kommt noch in so eine Kündigung? 3. Was ist mit dem Urlaub? Besteht der gesamte Urlaubsanspruch oder nur anteilig? Wie berechne ich diesen? Im Voraus Danke |
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#2
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| Hallo Agneta, schau mal hier, vielleicht hilft dir das weiter Kündigung-Muster: In 5 Minuten die Kündigung geschrieben - Zeitblüten LG Yvonne |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Yvonne65 für den nützlichen Beitrag: | ||
Agneta (31.12.2008) | ||
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#3
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| Hallo Agneta, schön, dass Dir das Forum gefällt! Wir freuen uns über jeden neuen User. Zu Deinen Fragen: Du schreibst in Deine Kündigung als Datum immer den letzten Arbeitstag. Wenn also der 15. der Kündigungstermin ist, bist Du ab dem 16. eines Monats "frei". Bei der Berechnung von 8 Wochen kannst Du dann ganz einfach 8 Wochen rückwärts im Kalender abzählen und landest in Deinem Fall beim 18. Januar als letzten Termin für eine fristgerechte Kündigung zum 15. März. Aber Vorsicht: Bei der Kündigung gilt der Zugang und da der 18. Januar ein Sonntag ist, solltest Du Deine Kündigung spätestens am 16. Januar abgeben (lass Dir den Eingang bestätigen oder habe einen Zeugen dabei). Ein Kündigung geht formlos. Du musst keinen Grund angeben und Dich auch nicht rechtfertigen. Lediglich der Kündigungstermin und das Wort "Kündigung" müssen im Brief stehen. Übrigens musst Du eine Kündigung mit eigenhändiger Originalunterschrift einreichen. Kündigungen per Fax, Email, SMS oder mit eingescannter Unterschrift sind ungültig. Der Urlaub wird der anteilig gewährt und zwar 1/12 pro vollen Arbeitsmonat (Bundesurlaubsgesetz § 5), wobei Bruchteile von mehr als einem halben Tag aufzurunden sind. In einigen Tarifverträge sind großzügigere Regelungen vereinbart, z. B. Urlaubsanspruch auch für halbe Arbeitsmonate - dies musst Du aber im Tarifvertrag nachschauen. LG Bernd
__________________ Es gibt immer eine Lösung - vielleicht nicht eine, die Dir gefällt, aber eine, die Dir hilft! |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Bernd für den nützlichen Beitrag: | ||
Agneta (31.12.2008) | ||
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#4
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| Vielen Dank euch beiden, die zwei Beiträge habe mir sehr geholfen. Auch der Download der Musterkündigung war ein toller Tipp. Werde mich jetzt im Forum umsehen, vielleicht kann ich ja auch jemanden behilflich sein. Danke nochmals Agneta |
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